Stadt als Immobilienhändler?
Die Stadt will in der Freiheit zwei Grundstücke kaufen, um sie danach an Interessenten wieder zu verkaufen. Es gäbe zwei Interessenten für Bürogebäude und auch einen für eine Wohnbebauung. Die Stadtverordneten sollen dem Kauf zustimmen.
Fragen zum Grundstückskauf
Warum will die Stadt als Immobilienhändler auftreten? Die Interessenten können doch selbst die Grundstücke kaufen. Durch Kauf und Wiederverkauf fällt zwei Mal Grunderwerbssteuer an.
Interessenten für Bürogebäude?
Erst vor wenigen Monaten hat der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse erklärt, dass es für die geplanten Büroflächen an der Kasseler Straße keine Nachfrage gäbe. Die beiden Gebäude seien deshalb aus dem Plan herausgenommen worden.
Zu hören war bisher nur, dass angeblich das Rentamt des neuen, vergrößerten Kirchenverbandes neue Büroflächen braucht. Das jetzige Domizil im Tannenweg solle dann aufgegeben werden. Falls das der Fall sein sollte fragt man sich, warum darüber nicht offen gesprochen wird?
Wenn dieses Interesse der Kirchenverwaltung besteht, bleibt auch die Frage, warum sie nicht die Flächen an der Kasseler Straße bevorzugt hat. Es bleiben zu viele Fragen offen. Solange das so bleibt, kann nur vermutet werden, dass etwas anderes geheim bleiben soll. Diese Taktik ist in den letzten Jahren immer wieder sichtbar geworden.
Interessent für Wohnbebauung? Auch diese Pläne gab es schon einmal für diese Flächen.
In der Beschlussvorlage gibt es den Abschnitt, in dem die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses dargestellt werden sollen.
In diesem Abschnitt ist nichts eingetragen, obwohl der Kaufpreis anfällt, die Nebenkosten und die Grunderwerbsteuer. Dieses Detail zeigt, wie ungenau die Beschlüsse vorbereitet und die Stadtverordneten informiert werden. Es wäre die Aufgabe des Stadtverordnetenvorstehers, solche Vorlage zurückzuweisen. Indem er dieses Spiel mitmacht, verteidigt er nicht die Interessen der Stadtverordnetenversammlung.
Wie passt das Geschehen zu dem von Bürgermeister Dr. Nico Ritz vorgegebenen Ziel, der Gebäudebestand müsse aus wirtschaftlichen Gründen insgesamt reduziert werden. Oder seine Aussage, die Wohnbebauung am Krankenhaus müsse Vorrang haben vor allen anderen Entwicklungen? Es passt nicht zusammen. Daraus kann man nur den Schluss ziehen, dass die Aussagen des Bürgermeisters beliebig und nicht verlässlich sind.
DOKUMENTATION
Städtebauliche Entwicklung Freiheiter Straße 14 + 18
Hier: Genehmigung von Grundstückskaufverträgen
a) Erläuterung:
Im Stadtquartier Freiheit sollen die aus der Anlage ersichtlichen, zusammenhängenden Grundstücke für eine strukturierte Maßnahme der Innenentwicklung gesichert werden. Zu diesem Zweck wurden Kaufverträge über einen ca. 1.600 qm großen Teil des Grundstücks Freiheiter Straße 14 (im beigefügten Lageplan blau markiert) zum Preis von 55,00 EUR/ qm und über das ca. 446 qm großen Grundstück Freiheiter Straße 18 (im beigefügten Lageplan rot markiert) zum Preis von 50,00 EUR/ qm geschlossen.
Beide Verträge, die unter dem Zustimmungsvorbehalt der Stadtverordnetenversammlung stehen, können durch die Stadtverordneten vertraulich in der Bauverwaltung eingesehen werden. Es wird um eine kurze telefonische Voranmeldung gebeten.
Die zu erwerbenden Grundstücke sollen mit dem – sie aktuell teilenden – städtischen Weg zu einem entsprechend großen Grundstück vereinigt werden. Die so entstehende Fläche soll dann für den geplanten Neubau eines Bürogebäudes, für das es aktuell zwei konkrete Interessenten gibt, oder für den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses (auch dafür gibt es ernsthafte Interessenten) weiterveräußert werden.
Quelle: VL-233/2018 2.Ergänzung
Es geht um eine Fläche von über 2200 qm.
Eine excellente Lage, besonders wenn es um eine Wohnbebauung geht. Da könnte man doch glatt etwas vermuten was den Interessenten angeht.
Warum das Kirchenkreisamt da nicht mit der Kreissparkasse kooperiert?
Homberger Modell
Wer Erbsenschalen von innen poliert, hat keinen Blick für anderes!
🤡
Zu einem Grundstückskauf gehören immer zwei Parteien, der Verkäufer und der Käufer.
Es soll schon vorgekommen sein, dass der Verkäufer X nicht gewillt ist, dem Kaufinteressenten Y das Grundstück zu verkaufen, warum auch immer.
Dann könnte der Zwischenkäufer Z auf den Plan treten, besonders dann, wenn er dem Kaufinteressenten Y noch etwas schuldig ist.
Schön kompliziert, oder? 🙂
"Homberger Jeck", ich glaube, wir stimmen bei einem Kaufinteressenten überein.
Was gar nicht geht, ist ein Weiterverkauf mit Verlust. Das soll es doch in Homberg bei Immobilien schon gegeben haben.
Die Fa. König wollte doch in diesem Gebiet auch schon einmal Eigentumswohnungen bauen.
Ggf. waren nicht genügend Kaufinteressenten da. In den Immoportalen war dann nichts mehr zu lesen.
Aus meiner Sicht ist die Vorlage zu vage gehalten und unkonkret. Zunächst wäre zu klären, ob man dort eine Innenverdichtung wünscht und mit welcher Nutzung überhaupt.
Mit wie viel Bürofläche bzw. Mitarbeitern ist in den geplanten Bürogebäuden zu rechnen? Was bedeutet dies für den Verkehr und die Parkplatzsituation? Eine Altenwohnanlage und ein Kindergarten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Es gibt schließlich nur zwei Zu- und Abfahrten in/aus die/der Freiheit.
Entsprechend ist ebenfalls zu fragen, wie die geplante Wohnbebauung aussehen soll? Nicht, dass es wie bei dem Projekt Altrichter geschehen, zunächst heißt, dass drei kleinere Einfamilienhäuser später dann 30 Mietpartien dort erichtet werden sollen.
Mir persönlich wäre auch aus den vorgenannten Gründen eine angepasste Wohnbebauung mit dem Erhalt ausreichender Grünflächen am liebsten.
Dabei ist nicht zu vergessen, es gibt einen Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 der die Flächen überwiegend als allgemeines Wohngebiet ausweißt und Baufenster ausweist. Es fehlt ebenfalls in der Vorlage die Information, ob ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes für die beabsichtigten Bebauung ob Büro- oder Wohnbebauung erforderlich wird.
Es soll wieder einmal, die Katze im Sack gekauft werden.
Dazu zitiere ich mal § 121 HGO
§ 121 HGO – Wirtschaftliche Betätigung
(1) 1Gemeinde darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn
1.
der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt,
2.
die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und
3.
der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.
Ach, auch mal wieder?
Na, und für wie viel wird es dann wieder verkauft? Wie bei der KBG für nen Appel und ein Ei?
Oder ist das wieder ein Deal?
Bau eines Mehrfamilienwohnhauses (auch dafür gibt es ernsthafte Interessenten)
Da fällt mir das erst kürzlich abgelehnte Bauvorhaben von Herrn Altrichter und Immobilien König ein.
Gut finde ich, dass die Kirchenverwaltung auch hier bleibt, das gleiche hatten wir doch auch beim Arbeitsamt.
Aber wieso muss die Stadt diese Beiden Grundstücke kaufen? Wieso kann sie nicht als Vermittler fungieren, wie in den Kasernen, die Verträge kann ja dann der Verkäufer mit dem Käufer abschließen. Ging ja beim Ulrich Areal so, und wie ich schon schrieb auch in den Kasernen.
Aber wahrscheinlich wird es so sein , wie Opa schreibt, dass der Verkäufer keine Geschäfte machen will mit einem der Käufer.
Was kaum erwähnt wird:
Die kleien Gasse im städtischen Eigentum soll dem Bauvorhaben zugeschlagen werden.
Die Folge für die Kinder und Anwohner wird der Weg länger !
Auch hier muss man genau hören, was Dr. Ritz in den Sitzungen von sich gibt:
Ihm passt die Lage der Feuerwehr an der Wallstraße nicht, da sie das Ortsbild zerschneidet. Sie "müsste in die zweite Reihe rücken", also auf das zu erwerbende neue Grundstück. Erst dann kann man die Wallstraße mit dem Busbahnhof und einer sauberen Bebauung ähnlich wie in Fritzlar neu ordnen.
Gesucht wurde nun ein Investor, der das ganze teilfinanziert, und der als Dankeschön noch als Filetstück eine Wohnbebauung im Bereich der Wallstraße zugesichert bekommt. In Gudensberg hat man für ähnliche Vorgänge zum Beispiel die Volksbank gefunden, die bereits ihr Grundkapital aufgrund der in Zukunft absehbaren zusammenbrechenden Wirtschaftslage in Immobilien und Grundbesitz umwandelt.
zu 7 Stauffenberg
Homberger Monopoly!
@7 Eine Verlagerung der Feuerwehr in die Freiheit ist aus meiner Sicht reine Fantasie oder Vorwand. Diese Feuerwehr, die auch die Autobahn absichert, muss verkehrlich leicht erreichbar und kurze Wege haben. Eine Verlagerung Richtung Kaserne wurde bereits währen des Hessentages diskutiert, da dort auch die Konzentrierung mit dem THW und der schnellen Erreichbarkeit der Autobahn bzw. der anderen Ortsteile gegeben ist. Hierzu sollten auch die kompetenten Feuerwehrleute befragt werden.
Man darf auch nicht alles glauben was der Bürgermeister manchmal so "raushaut", er träumte auch davon, dass die Engelapotheke keinen zweiten Rettungsweg braucht, weil wir eine Drehleiter haben. Darum muss man sich auch nicht über Kostensteigerungen bei den Homberger Modelellen wundern.
Dabei macht die Auslagerung der Feuerwehr Sinn und ist eine Option, dann müssen aber alle Karten auf den Tisch.
Feuerwehr weg aus der Wallstraße?
Dann stellt sich die Frage, was dort gebaut soll?
Wohnungen – an einer viel befahrenen Durchgangsstr. mit Busbahnhof nebenan?
Ein Kaufhaus oder ähnliches? Neben dem EKZ Drehscheibe kaum denkbar.
Feuerwehr in die zweite Reihe – in der Freiheit?
Fragen sie ( Entscheider ) die Praktiker von der Feuerwehr!, wie eine Abfahrt mit den Einsatzfahrzeugen den zeitlichen Vorgaben zum Erreichen der Einsatzstelle bestmöglich auszusehen hat.
22.35 Uhr = 440 Klicks
Normalerweise ist der Freitag der "auflagenschwächste Tag" der Woche.
Liegt das gesteigerte Interesse für einen Freitag am Wetter oder an den brennenden Themen der letzten Tage?
Für mich als HNA-Leser ( nicht nur im Netz ) ist der Homberger Hingucker als Medium mit Hintergrundrecherchen unerlässlich!
Neueste Information aus der HNA in einer kleinen Meldung (warum so klein wenn es doch auch um EKZ geht) am 26. Januar 2019.
Sitzung der Stadtverordneten am Donnerstag 31. Januar. Sie sollen über Vorkaufsrecht Westheimer Straße 33 entscheiden. Das Haus Jütte. Eigentümer der FDP-Fraktionsvorsitzende Jütte.
Ohne dass ein umfangreiches Gutachten erstellt wurde.
Einerseits den Ortsteilen die mehr oder weniger maroden und sanierungsbedürftigen DGH aufs Auge drücken, andererseits in der Kernstadt Immobilen in ebenfalls marodem Zustand stündig dazu kaufen.
Ich hoffe bei der nächsten Wahl für Stadtverordnetenversammlung und Bürgermeister die fast 50 % aller Wahlberechtigten endlich mal in ihrem Interesse handeln nund ihre Stimme nicht denen geben, die sie ständig in den "H……" treten.
Da ändert auich das Wahlgeschenk Kindergarten Mardorf nichts dran.
Es kommt der Tag, da bekommt jede Familiensippe in Homberg ein Haus kostenlos übereignet, da die Instandssetzungskosten bei den städtischen Ankäufen nicht bedacht wurden.
Wer ablehnt, muss die Stadt verlassen. 🙂
Zu 12 Phil Antrop
In Homberg kann man schon mal den Überblick verlieren.
Das Anwesen von Herrn Jütte war doch in der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Fritzlar.
Von 40.000 € war die Rede.
Dann hieß es, dass ein Bürger aus Mardorf das Haus außerhalb der Zwangsversteigerung erworben hat.
Jetzt ist plötzlich die Stadt Homberg am Kauf interessiert?
Macht die Stadt wieder von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch?
Wenn das so weiter geht, steigt die Stadt zum größten Immobilienmakler in Homberg auf.
@15 Rentner:
Erstaunlicherweise will die Stadt hier wohl erst mal nicht von ihrem Vorkaufsrecht gebrauch machen. Ich gehe mal davon aus, dass das Haus Jütten nicht zentral genug liegt. Anders wird es sich wohl in der inneren Altstadt verhalten. Hier kann ich mir gut vorstellen, wenn es nach dem Bürgermeister geht, das noch so einiges erworben wird.
Warten wir mal ab, was z.B. Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ noch so alles mit sich bringt.
Wir bauen auf und reißen nieder, haben wir Arbeit immer wieder!
In diesem Sinne
Im Tannenweg gibt es kein Rentamt. Bitte nochmal ordentlich recherchieren und erst dann anfangen zu meckern. Danke!