HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solarparkpacht: Wo sind die 75.000 Euro?

Plakate gegen BĂŒrgerbegehrenVor zwei Jahren, am 18. Juni 2012 begann das Bürgerbegehren. Die Schulferien hatten schon begonnen, dennoch sammelten die Homberger Unterschriften für einen Antrag auf ein Bürgerbegehren. Die Bürger sollten selbst entscheiden ob das Kasernengelände mit den hohen Folgekosten von der Stadt gekauft werden soll.

Gegen das demokratische Recht des Bürgerbegehrens machte die CDU mobil.

Die CDU-Fraktion, verantwortlich Klaus-Thilo Kroeschell, damals Fraktionsvorsitzender, ließ in der ganzen Stadt plakatieren und versprach viel.

Was ist aus den Versprechen der CDU geworden?

Wo ist der Bürgersolarpark?
Wo ist die zukunftsweisende Technologie?
Wo sind 100 neue Arbeitsplätze?

Und vor allem:
Wo ist die erste Pachtzahlung über 75.000,00 Euro im Homberger Haushaltsplan zu finden?
2 Mio. Euro Pacht sollten in 27 Jahren an die Stadt fließen, jährlich 75.000,00 Euro. Der Solarpark ging Ende 2012 ans Netz, das erste Produktionsjahr müsste inzwischen abgerechnet und im Haushalt verbucht sein. Dort ist nichts zu finden.

2000 Homberger warten noch immer
2000 Homberger unterschrieben den Antrag für das Bürgerbegehren.
2000 Homberger sollten mit einer rechtlich dubiosen Argumentation ausgetrickst werden.
In dem Antrag wäre nicht auf die Pachteinnahmen hingewiesen worden, die die Stadt jährlich erhalten würden.
Das Bürgerbegehren wurde damit begründet, dass die die finanziellen Belastungen für die Stadt steigen werdenBĂŒrgerbegehren. Finanzielle Belastungen entstehen, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Es kommt darauf an, was unter dem Strich steht.
Die Befürchtungen der Bürger haben sich bewahrheitet. Die Kosten sind sogar noch höher als damals bekannt war.

siehe auch:
In die Stadthalle wegen des erwarteten Andrangs

Stadt und BImA handeln wider besseren Wissens
Abgeschmettert, freut sich Bürgermeister Wagner
Regionale Wirtschaftförderung á la CDU und SPD
In der Maske des Biedermanns

 

Textauszug: Begründung aus dem Antrag des Bürgerbegehrens

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5 Kommentare zu “Solarparkpacht: Wo sind die 75.000 Euro?”

  1. Homberg Fan

    Ich weiß der Vergleich hinkt.

    Setzt man die Anzahl der Bürger, die ein bürgerbegehren wollten, ins Verhältnis zu den Wählern von Dr. Ritz. wird der Bürgerwille deutlich. Die CDU feiert die Wahl mit ü. 3000 Stimmen als Erfolg, das Bürgerbegehren wurde abgeschmettert.

     

  2. DMS

    zu 1.
    Nur vorerst "abgeschmettert"
    Die Klage liegt immer noch beim Verwaltungsgericht vor und ist noch nicht entschieden. Eine weitere staatsanwaltschaftliche Ermittlung läuft wegen des Solarparks, der auf Gelände errichtet wurde, das falsch deklariert wurde – es sei ökologisch belastet, hat der Bürgermeister immer wieder behauptet. Wenn die Ermittlung ebenfalls zu dem Ergebnis kommt, dass das nicht der Fall ist, gibt es auch keine erhöhte Einspeisevergütung, dann ist es auch nichts mehr mit Pachteinnahmen aus dieser Fläche.

    siehe dazu auch:
    “Grüne Konversionsflächen” sind keine priviligierte Flächen im Sinne des EEG
    Konstruierte Konversion

  3. Homberg Fan

    Wie ich heute in der Stadt erfahren habe, hat Taubersolar die Pachtzahlungen für die Solarflächen eingestellt. Kann mir das jemand erklären?

    Davon steht mal wieder nichts im Newsletter.

  4. DMS

    zu 3: siehe Fragen Sie den Bürgermeister

    Der Pachtvertrag der zuerst zwischen Bundesforst und der Firma Baysolar abgeschlossen wurde, sollte später von der Stadt/Hessische Landgesellschaft (HLG) weiter geführt werden. Darin gibt es eine Regelung, die zum Inhalt hat:

    "In dem Pachtvertrag ist geregelt, was passieren soll, wenn die Konversionseigenschaft nach dem EEG nicht anerkannt werden sollte. In diesem Fall gäbe es keine erhöhte Einspeisevergütung, die Anlage könnte nicht wirtschaftlich betrieben werden, der Vertrag könnte dann rückgängig gemacht werden. Die Anlage müsste abgebaut werden."

    siehe Fragen Sie den Bürgermeister

    Vielleicht besteht dazu ein Zusammenhang.

    § 3a Rücktritt und außerordentliche Kündigung

    (1) Der Pächter hat insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung,

    a) […]

    b) wenn die Möglichkeit zur Einspeisung des erzeugten Stroms in das öffentlich Netz aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen entfällt und ein alternativer Einspeisepunkt nicht zur Verfügung steht oder ein alternativer Netzanschluss unverhältnismäßige Kosten verursachen würde.

  5. Zaunnachbar

    Ein Blick in bundesanzeiger.de  Rubrik Finanzberichte  TAUBER SOLAR eingeben und dan die einzelnen  Tauber Solar Berichte anschauen. Bei einigen kaufmännischen Kenntnissen kann man sehen weshalb Homberg wahrscheinlich keine Zahlungen mehr erhalten wird.

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