HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solaranlagen im und gegen den Sinn des EEG (1)


Das Gesetz für erneuerbare Energie (EEG) regelt im § 11 die Vergütung für den erzeugten Solarstrom.

Die Höhe aller Vergütungspreise richtet sich danach, in welchem Jahr die Anlage in Betrieb genommen worden ist. Ab diesem Zeitpunkt ist der Preis dann für viele Jahre garantiert.

Die Vergütung ist gestaffelt, je nach dem wo und wie die Anlage errichtet wurde.

Erwünschte Anlagen

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Anlagen auf oder an Gebäuden

Diese Form der Anlagen erhalten den höchsten Vergütungssatz.

 

Hier zu sehen auf einem Stallgebäude.

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Oder wie diese Solarbäume neben einem Gewerbebau.

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Freiflächenanlagen

Auf einer Wiese sind die Solarpanele mit Untergestellen errichtet worden.
Zu den Kosten für die Panele kommen die Kosten für die
Unterkonstruktionen.

Die Vergütung ist dabei ca. 24% niedriger als auf oder an Gebäuden.


Diese beiden Lösungsformen will die
Gesetzgebung erreichen.

 

 

Unerwünschte Anlagen

 

 

Mit Täuschungsformen wird versucht, auf Kosten der Allgemeinheit höhere Gewinne zu erzielen.

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Ein Gebäude vortäuschen

Auf dem nebenstehenden Foto sind zwischen den Solarbäumen Trapezbleche angebracht worden. Ihre einzige Funktion ist es, eine höhere Einspeisevergütung zu erlangen, indem versucht wir, ein Gebäude darzustellen.
Ob sich die Energieversorger tatsächlich darauf einlassen, konnte noch nicht ermittelt werden.

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Überflüssige Unterstände bauen

Ein anderer Weg zu nicht gerechtfertigten höheren Vergütungen ist die Errichtung von Unterständen. Eigentlich werden sie nicht gebraucht, in allen Dörfern gibt es zahlreiche leer stehende Scheunen. Diese Anlage wurde noch im Dorf auf dem Standort einer ehemaligen Scheune errichtet.

Es gibt aber auch Bestrebungen, diese Art Unterstände im Außenbereich zu bauen.

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Ein Blick in eine dieser "Scheunen":
Sie steht leer.

 

 

Die Zusatzgewinne dieser Betreiber werden im Umlageverfahren von allen Stromkunden bezahlt.

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5 Kommentare zu “Solaranlagen im und gegen den Sinn des EEG (1)”

  1. Te Wake

    Und wer dann innerhalb einer Gemeinde errichten will, hat Probleme mit der Denkmalpflege oder es kommt so wie in Marburg das viele BĂŒrger und Politiker gegen diese Art der Energiegewinnung eintreten.
    Und gleichzeitig ĂŒber hohe Energiekosten jammern.

    Siehe dazu das Beispiel Windkraftanlagen in der Gemarkung Homberg.
    Und anderswo.

    Jeder will Strom – aber keiner die Erzeugung akzeptieren. Egal wie.
    Es sind immer ein paar dagegen.
    Und so ist es bei jeder Art von Infrastrukturmassnahme.

  2. TomTom

    Die PV Anlage in HĂŒlsa ist o.k.
    Die Anwohner von AtommĂŒllzwischen- bzw. Endlagern wĂŒrden dazu im Vergleich sicher von Luxusproblemen sprechen.
    Nieder mit den Alpen, ich will freie Sicht bis zum Mittelmeer !

  3. DMS

    Zu Post 2

    Es geht bei der Anlage in HĂŒlsa nicht um die Solarenergiegewinnung, wie Sie es meinen hinstellen zu mĂŒssen, sondern um das dazu errichtete Bauwerk im Außenbereich und es geht um den Versuch, damit eine erhöhte EinspeisevergĂŒtung zu bekommen, die von allen Stromkunden zu bezahlen ist, ohne dass die Voraussetzungen, wie sie das EEG formuliert, erfĂŒllt sind.
    Es ist einstimmig in der Stadtverordnetenversammlung der Ausweisung einer SonderbauflĂ€che fĂŒr Photovoltaik (PV) zugestimmt worden. Dies erlaubt eine FreiflĂ€chenanlage aufgestĂ€ndert auf dem Boden, es erlaubt aber nicht die Errichtung eines GebĂ€udes.
    Bitte bleiben Sie bei den Tatsachen, mit flotten SprĂŒchen ist der Auseinandersetzung nicht gedient.

  4. Barolle

    Das ist nun schon der Zweite der meint das hier gegen Solartechnik Position bezogen wird.
    Auch alle Kommentatoren haben sich nur gegen das Bauwerk und die Vorgehensweise des Bauherrn als auch die des Kreisbauamtes und er Homberger Verwaltung geĂ€ußert.
    Insofern kann ich DMS nur zustimmen.

  5. Andreas Finkenberger

    Jeder gute Berater fragt den Interessenten für eine Solaranlage, ob er nicht "zufällig" noch einen Carport braucht. Das Gesetz ist, wie es ist. Logisch, daß da gelegentlich ein Cleverle die Lücken ausnutzt.
    M.E. dikutieren wir hier auf der falschen Ebene: Zeigen doch die X Nachbesserungen des EEG seit 1991 (damals noch "Stromeinspeisegesetz"), daß seine Mütter und Väter nicht die leiseste Ahnung hatten, was im Laufe der nun schon fast drei Dekaden an sachlichen Anforderungen auf das Papier zukommen würde: Dezentrale Energieerzeugung ("Wabentechnik") versus Transportproblem Nord-Süd ("Trasse") nur als Beispiel.
    Das Ganze gepaart mit den gegenläufigen Interessen einer alten Stromindustrie, der das Geschäftsmodell wegbricht (Bsp. Kohlekraftwerke) und einer modernen Energieindustrie, die, auf Grund diverser Kleinkriege, mit angezogener Handbremse unterwegs ist. Da wird dann mit dem Verlust von Arbeitsplätzen gedroht, statt mit Vollgas eine neue Technik zu wagen. Der Tag wird kommen, an dem diese ohnehin benötigt wird. German Angst?
    Bitte nicht falsch verstehen: Natürlich ist die Diskussion auf kommunaler Ebene absolut wichtig.
    Trotzdem glaube ich, daß hier nur das klare Bekenntnis einer Bundesregierung weiter hilft. Daß die Leute, die die nächste Novelle des EEG verabschieden, die notwendige Weitsicht walten und sich nicht von Interessenvertretern ins Handwerk pfuschen lassen.
    Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze, ich wünsche Ihnen viel Erfolg.

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