Neues Grundstücksgeschäft der Stadt am Eingang zum Behördenzentrum
Foto: Südlicher Eingang zum Behördenzentrum mit der Neuanpflanzung mit Wildschutzzaun
Auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, dem 10. September 2020 steht der Verkauf eines Grundstücks der ehemaligen Dörnberg-Kaserne. Die Stadtverordneten sollen den bereits beim Notar abgeschlossenen Vertrag zustimmen. Die Vorlage ist dubios, viele Angaben fehlen.
Das Grundstück ist 2.000 Quadratmeter groß und besteht aus einem Teil der Betonstraße und einem Grünteil, in dem vor Jahren Anpflanzungen vorgenommen wurden, die durch einen Wildzaun geschützt sind.
Der Verkaufspreis ist mit 18.150,00 Euro angegeben.
Der Quadratmeterpreis beträgt demnach 9,08 Euro.
Der Käufer ist nicht genannt, auch nicht der Plan für die weitere Nutzung.
Die Preisfindung ist nicht begründet.
Das Grundstück gehört zu der ehemaligen Dörnberg-Kaserne, die die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Auftrag der Stadt im Rahmen der Bodenbevorratung gekauft hat. Nach der Bodenbevorratungsrichtlinie soll der Verkaufspreis für Grundstücke so angesetzt werden, dass damit die angefallenen Kosten der Gesamtmaßnahme gedeckt wird. Der Kostendeckungspreis ist den Stadtverordneten vor Entscheidungen bekannt zu geben. Wenn der Kostendeckungspreis am Markt nicht erzielt werden kann, hat die Stadt die Fehlkosten zu tragen. Darüber müssen die Stadtverordneten informiert werden, denn sie haben die Haushaltshoheit.
Geschäftsmethoden der HLG
Die HLG hat sich bisher schon nicht an die Bodenbevorratungsrichtlinie gehalten. Sie wendet nur ein einfaches Preisraster an, durch das die Kosten nicht gedeckt werden.
In diesem Fall wurde jedoch auch dieses Preisraster nicht angewendet. Die Preisfestsetzung erfolgte willkürlich.
Es ist nicht das erste Mal, dass im Rahmen der Bodenbevorratung Preise willkürlich festgesetzt wurden. Der eklatanteste Fall ist der Verkauf an den damaligen Stadtverordneten Althaus zu einem Preis von 3,63 Euro/qm.
Das Geschäftsgebaren der HLG ist in den letzten Jahren schon vielfach kritisiert worden.
Ein Grundstücksverkauf an Käufer, die nicht zahlen konnten, wurde vorbereitet.
Die HLG unterstützte Interessenten mit kriminellen Geschäftsideen: Altreifen-Pyrolyse, Algenzucht, und Panzerverschrottung.
Die HLG nennt sich staatliche Treuhandgesellschaft. Im Aufsichtsrat hatten grüne Staatssekretäre den Vorsitz.
Zu Beginn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. September 2020 soll Herr Kothe von der HLG über den Stand der Vermarktung der Grundstücke im ehemaligen Kasernengelände informieren.
Diese Verkaufsabsicht verwundert in mehrfacher Hinsicht. Zum wiederholten Male soll seitens des Magistrates wie bei Wohnmobilstellplatz in einer Fläche gebaut werden, für die der geltende Bebauungsplan 2017 folgende Festsetzung für den begrünten Bereich getroffen hat: Umgrenzung von Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und Gewässern (§9 (1) Nr.25 b Baugesetzbuch. Warum hält sich der Magistrat nicht an die beschlossenen Festsetzungen und gibt auch keine Begründung für eine mögliche Abweichung. An sich darf ein Teil der Fläche gar nicht bebaut werden, außer das Bauaufsichtsamt stimmt zu. Was und wie jedoch errichtet werden soll wird nicht erklärt. Überhaupt die Geheimnistuerei wirft Fragen auf. Warum nennt man nicht Ross und Reiter.
Die dort eingezäunte Bepflanzung mit Zaun dürfte rund 20.000 € gekostet haben plus Anwuchspflege. Die Fläche wird weit unter Wert verkauft.
Mit der Festsetzung im B-Plan sollte eine Einbindung in Natur und Landschaft sichergestellt werden, aber sowas interessiert den Magistrat nicht. Auch städtebaulich spricht alles dagegen, eine Bebauung und einen Verkauf zu zulassen.
Wie will der Staat aber auch eine Kommune wie Homberg einem Bauwilligen etwas versagen, wenn sie sich nicht selbst an die eigenen Festsetzungen hält oder je nach Lust, Laune und in Abhängigkeit des Antragsstellers entscheidet? Ich überlasse es der Fantasie der Leser, was sich hinter dieser Vorlage verbirgt? Ist es schludrige Arbeit, fehlende Kontrolle und Prüfung durch die Magistratsmitglieder oder soll wieder jemand begünstigt werden?
Der Magistrat berät und beschließt nicht öffentlich und ist somit wegen des Teils der Angelegenheiten, die anderswo öffentlich behandelt werden, intransparent und deshalb undemokratisch. Die Minderheit dort ist – soweit vorhanden – irrelevant, da Widerspruch nicht bekannt werden darf.
Wichtig ist, dass das Kontrollgremium für den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung, seine Arbeit macht und die notwendige Öffentlichkeit herstellt, damit die Allgemeinheit beurteilen kann, ob die Entscheidung rechtlich in Ordnung und/oder richtig war.
Ich lese das mit Interesse, weil
Mein Partner und ich überlegen mit unserer Tischlerei umzuziehen oder neu zu bauen.
Dazu haben wir verschiedene Varianten in der Überlegung. Eine davon war in den Kasernen
Ein Gebäude umzubauen oder Gelände zu kaufen.
Auskunft der HLG: Gebäude gibt es nur noch Büroflächen und Grundstücke gibt es noch für 30 €/m2
Sehr interessant.
zu 3: Wenn diese Auskunft der HLG richtig wiedergegeben ist, dann ist die Aussage der HLG falsch.
Für 30 Euro/qm verkauft die HLG nur bebaute Grundstücke, also Gebäude. Davon gibt es in der ehemaligen Ostpreussenkaserne noch mindestens zwei Gebäude am südlichen Rand. Es gibt auch noch die Standortschießanlage, es gibt Flächen, auf denen einmal Unterkunftsgebäude standen, die abgerissen wurden. Bei der HLG wäre es nicht verwunderlich, wenn mit falschen Informationen gearbeitet wird. Nicht nur in Homberg haben die Bürger schlechte Erfahrungen mit der HLG gemacht. Andere Städte haben schon in der Vergangenheit die Zusammenarbeit mit der HLG (staatliche Treuhandstelle) beendet, weil sie ihnen nur Kosten aber keine Erfolge brachte.