Mauer an der Wallstraße ist Teil der Grünanlage
"Die Verwaltung prüft aktuell, ob die Mauer bauordnungs-rechtlich als Bestandteil des Straßenbau-körpers bewertet werden kann, da in diesem Fall eine zusätzliche Absturz-sicherung nicht erforderlich wäre." Quelle
Damit die Verwaltung nicht noch lange prüfen muss, hier ein Foto, aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Mauer kein "Bestandteil des Straßenbaukörpers" ist. Die Mauer war in der Vergangenheit und ist auch heute noch Teil der Grünanlage. Eine Absturzssicherung ist deshalb erforderlich.
Foto: Wallstraße in Höhe des unteren Tores vor dem Bau des Busbahnhofs. In dieser Bauphase wurde die Unterführung unter der Wallstraße angelegt. Die im Foto sichtbare Treppe wurde verkürzt und steiler.