Krankenhaus: Erinnerung an den 1-Euro-Verkauf
Die plötzliche Eile, und die schon vorgelegten Planentwürfe für das Krankenhausgelände erinnern an die Vorgehensweise, die zum 1-Euro-Verkauf des ehemaligen Landratsamtes an die Kraftstrom-Bezugsgenossenschaft (KBG) führten.
Der Beschluss war rechtswidrig zu Stande gekommen.
Flurkarte: 27.569 qm gehören Asklepios mit Krankenhausgebäuden, 12.205 qm städtisches Gelände, unbebaut
Zur Erinnerung:
Rechtswidriger Verkaufsbeschluss im Oktober 2014 zum Schaden der Stadt
Am 16. Oktober 2014 waren die Stadtverordneten vom Stadtverordnetenvorsitzenden zu dem folgenden Tagesordnungspunkt eingeladen worden:
4. Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadt.
b) Beratung und Beschlussfassung über die Umwidmung von städtischen Gebäuden im Bereich der Innenstadt zu Büroräumen für die Bundesagentur für Arbeit.
Nach dieser Einladung ging es um eine "Bewerbung der Stadt Homberg" und um eine "Umwidmung" zu Büroräumen. Von Verkauf stand nichts in der Einladung, vor allem auch nicht der Verkauf eines großen ehemaligen Bürogebäudes zum Preis von einem Euro.
Der Beschluss lautet nach Protokoll:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das städtische Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € an die KBG Homberg zu verkaufen.
Die Übertragung des Gebäudes Freiheiter Straße 26 an die KBG erfolgt nur dann, wenn die KBG von der Bundesagentur für Arbeit den Zuschlag zur Vermietung von Büroräumen erhält.
Aus dem Tagesordnungspunkt zur "Bewerbung" und "Umwidmung" wurde ein Beschluss zum "Verkauf".
Der Verkauf war nicht Gegenstand der Einladung. Das stellt eine unzulässige Änderung der Tagesordnung dar. Nach der erfolgten Einladung zu einer Sitzung darf die Tagesordnung nur mit Zustimmung von zwei Drittel der Stadtverordneten geändert werden.
HGO §58 Aufgaben des Vorsitzenden:
(2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der Einladung zu der Sitzung verzeichnet sind, kann nur verhandelt und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter dem zustimmen.
Weder der Stadtverordnetenvorsitzende noch der Leiter des Hauptamtes noch der Bürgermeister haben auf diese Rechtswidrigkeit hingewiesen.
Der Beschluss ist rechtswidrig zu Stande gekommen. Mit dem Kaufpreis von einem Euro ist die Immobilie weit unter Wert zum Schaden der Stadt veräußert worden. Dieser Verkauf war bereits im August planerisch vorbereitet worden, wie aus dem Datum auf den Zeichnungen hervorgeht.
In der Amtszeit von Bürgermeister Dr. Ritz gab es weitere Rechtsverletzungen.
Veränderungssperre
Die Veränderungssperre für das Weckessergelände war rechtswidrig, das räumte später der Bürgermeister auch indirekt ein, als er von dem hohen Prozessrisiko und den möglichen Schadenersatzforderungen sprach. Trotzdem ließ es die Aufhebung der Veränderungssperre von der Tagesordnung nehmen, weil die Projektentwickler es so vom Bürgermeister wünschten.
Baumfällung und Unternehmerspende
An der Kasseler Straße fällte die Stadt auf eigene Kosten mehrere Bäume vor dem Schneider-Gelände, obwohl sie im gültigen Bebauungsplan als zu erhalten ausgewiesen waren. Kurze Zeit vorher hatte der Bauherr Wilhelm Schneider der Stadt eine Spende in Höhe von 5.000 Euro zukommen lassen und dafür im Dezember 2015 eine Spendenquittung erhalten. Die Spende wurde erst nach der Fällaktion öffentlich bekannt. Dieses Verhalten des Bürgermeisters erweckt bei den Bürgen den Eindruck, dass die Entscheidungen des Magistrats käuflich sind.
Diese drei Beispiele aus letzter Zeit zeigen, wie berechtigt das Misstrauen zu dem jetzigen Vorgehen beim Krankenhausgeländes ist.
Es wird sich heute im Bauausschuss zeigen, ob der Ausschussvorsitzende und die Mitglieder sich weiter instrumentalisieren lassen.
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"Herr Gerlach stellt fest, die SPD-Fraktion halte es fĂŒr ein super Vorhaben. Er bedauert, dass das Parlament relativ spĂ€t eingebunden wurde."
Der KBG dankt er fĂŒr ihre Risikobereitschaft !!!!!!
13 Stadtverordnete von der SPD, neun Stadtverordnete von der CDU, drei Stadtverordnete von der FWG, zwei Stadtverordnete von der Fraktion BĂŒndnis 90 / DIE GRĂNEN, zwei Stadtverordnete von der FDP und Herr Stadtverordneter Schnappauf.
Bei 30 anwesenden Stadtverordneten 29 Ja-Stimmen und eine Enthaltung für den Verkauf des ehemaligen Landratsamtes an die kbg – Kaufpreis1 €
https://homberg-efze.eu/archiv/sitzungsunterlagen/Legislaturperiode%202011-2016/Stadtverordnetenversammlung/32_Sitzung-2014-10-16/32_Sitzung-Protokoll-2014-10-16.pdf