HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Hier gibt es etwas zu lernen

 
Nach Veröffentlichung des Beitrags über den beabsichtigten Verkauf des Gebäudes U5 in der ehemaligen Ostpreußenkaserne gaben mehrere Anrufer weitere Informationen zu diesem Fall. Recherchen untermauerten die Hinweise.
   

Normaler Ablauf eines Grundstücksvertrags

Wenn die Stadt städtische Grundstücke verkaufen will, schließt sie bei einem Notar einen Vertrag ab, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten.
 

Die Stadtverordneten werden informiert über:
den Namen des Notars
die Urkundennummer, mit der der Vertrag im Urkundenregister des Notars geführt wird,
die Gemarkung und die Flurstücksnummern,
die Grundstücksgröße,
den Kaufpreis und gegebenenfalls weiterer Details.

Als Beispiel ein Kaufvertrag, der in der Stadtverordnetenversammlung am 13. Juni 2019 auch genehmigt werden soll, ebenso wie der Verkauf des Gebäudes U5 auf dem ehemaligen Kasernengelände:

Genehmigung eines Kaufvertrages
Um Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich zwischen der Erich-Kästner-Schule und der Kreishandwerkerschaft zu sichern, hat die Kreisstadt Homberg (Efze) mit Kaufvertrag vom 17.04.2019, UR-Nr. 218/2019 des Notars Eckehard Lischka, Homberg (Efze), das Grundstück Gemarkung Homberg (Efze), Flur 31, Flurstück 107/8, landwirtschaftliche Fläche „Am Liebing“ in Größe von 9.081 qm  zum Kaufpreis von 281.511,00 € erworben.

Einen Notarvertrag können die Stadtverordneten auch in der Verwaltung einsehen und sich davon überzeugen, dass die Angaben stimmen, oder ob  Regelungen im Vertrag enthalten sind, die in der Stadtverordnetenversammlung verschwiegen wurden.
 

Beschluss zum Verkauf der Liegenschaft

In der Erläuterung zur Beschlussvorlage zum Verkauf des U5-Gebäudes und dem dazugehörigen Grundstück fehlen diese notwendigen Angaben. Dort heißt es nur:

Beratung und Beschlussfassung über die Veräußerung der Liegenschaft „U 5“ in der Carl-Benz-Straße,Ostpreußenkaserne
Unsere Vermarktungsbemühungen bezüglich der Liegenschaft U5 haben nunmehr zu einem möglichen Erfolg geführt. Mit Schreiben vom 22.04.2019 hat Herr André Borkowski, Knüllwald-Völkershain, sein Interesse am Erwerb schriftlich bekundet.

Der Beschlussvorschlag lautet:

d) Beschlussvorschlag: Das Gebäude U 5 in der Carl-Benz-Straße (Gewerbegebiet Süd, Ostpreußenkaserne) wird nebst umliegender Freiflächen zum Preis von 18.670,-€ an Herrn André Borkowski, Knüllwald-Völkershain veräußert. Die Nachzahlungsverpflichtung im Falle einer Bebauung ist Bestandteil des Kaufvertrages. Auf das Erfordernis einer nachträglichen Genehmigung des zu schließenden Kaufvertrages durch die Stadtverordnetenversammlung wird verzichtet.

In diesem Beschlussvorschlag fehlen alle notwendigen Angaben für einen gültigen Notarvertrag.
Sollten die Stadtverordneten diesem Beschluss zustimmen, wüssten sie  am Ende nicht die Details des Vertrags.

Durch den Verzicht auf eine "nachträgliche Genehmigung des zu schließenden Kaufvertrags" könnte kein Stadtverordneter den Vertrag mehr einsehen. Die Stadtverordneten würden nicht wissen, zu welchem Preis tatsächlich verkauft wurde und an wen. Der jetzt als Interessent genannte könnte sein Interesse wieder verlieren, es wird an jemand anderen verkauft. Der Bürgermeister könnte dann darauf verweisen, dass die Stadtverordneten dem Verkauf zugestimmt hätten.
 

Trickserei?

Die Unterschiede zwischen den beiden Beschlussvorlagen zu Grundstücksgeschäften sind wohl kaum eine Nachlässigkeit, sie könnten genau kalkuliert sein.
An diesem Fall ist zu erkennen, wie versucht wird, die Stadtverordneten zu täuschen.

Die jetzt gewonnenen Informationen unterstreichen diese Auslegung des Falles.
Der Kaufinteressent André Borkowski ist ein naher Verwandter von Dr. Burghard Mann, der bereits die Nachbargebäude U 3 und U 4 gekauft hat, und dort die "Hessenschule" betreibt. Der Kauf des Gebäudes U2 an Dr. Mann sollte bereits in der Sitzung am  10. Mai 2019 beschlossen werden, wurde aber abgesetzt

Der Kaufinteressent André Borkowski ist auf der Homepage des Forellenhofs in Völkershain im Impressum als Verantwortlicher genannt, er betreibt den erfolgreichen Forellenhof mit  Restaurant.
Die Absicht einer Existenzgründung ist nicht glaubhaft.

Dieser Fall könnte so interpretiert werden: Mit diesem Beschluss will sich der Bürgermeister freie Hand verschaffen, um die Geschäfte von Dr. Burghard Mann mit seiner Hessenschule zu fördern.

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2 Kommentare zu “Hier gibt es etwas zu lernen”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    Ich frage mich, wie es überhaupt zur Nutzung des Gebäudes U5 durch das Sondereinsatzkommando, Polizei und THW  gekommen ist. Mir ist kein Vertragswerk oder Beratung in der Stavo bekannt, die eine Verpachtung bzw. Nutzung der Gebäude zum Inhalt hatte. Das wirft die Frage auf, ob hier die treuhänderisch handelnde HLG nicht gegen die Pflichten eines Treuhänders verstoßen hat. In fast allen vorangegangenen Kaufverträgen, wird immer wieder seitens der HLG auf den schlechten Zustand verwiesen und Sonderpreise entgegen den Festsetzungen  des Eckpunktepapiers festgelegt. Die Rolle und Aufgabe der HLG wird so immer fragwürdiger. Hat denn einer der Stadtverordneten eine Besichtigung des Gebäudes durchgeführt? Jeder Preisnachlass führt umgekehrt zu höheren Verbindlichkeiten der Stadt bei der HLG.
    Vielleicht kann ja ein juristisch bewanderter Leser uns im Blog aufklären, was treuhänderisch in diesem Geschäftsverhältnis bedeutet.

  2. Dr. Klaus Lambrecht

    So rechnet sich die Stadtverordnetenversammlung der  Stadt Homberg anscheinend die Welt schön, oder wie Frau Nahles zu singen pflegt: https://efraimstochter.de/18-Pippi-Langstrumpf-Song-auf-deutsch.htm#content
    „Im Bericht über die Jahresabrechnung 2018 bezifferte Bürgermeister Dr. Nico Ritz die Schuldenhöhe bei der Hessischen Landgesellschaft (HLG) mit 4,9 Mio. Euro allein aus dem Kasernengeschäft. Die Stadt hatte 2012 das Kasernengelände und einen Teil des Standortübungsplatzes für 1,3 Mio. gekauft."
    Anstatt auf  Wirtschaftlichkeit zu setzen, verschleudern wir Immobilien und Bauland. Man rechnet sich die Zahlen schön. Die SPD insbesondere Frau Nahles in Person aber auch die CDU  hat die Quittung für ihre Politik erhalten.  Der Bürger will längst etwas anderes und setzt andere Prioritäten.  Ich hätte angenommen, dass man auch in Homberg aus dem bundesweiten Stimmenverlust gelernt hat, und einen Politikwechsel vornimmt, und endlich den Bürger ernst nimmt. Aber nein, es wird weiter gewirtschaftet wie bisher. Die Fraktion der Grünen, FDP und FWG verhalten sich im Grunde wie die großen Parteien, immer wieder decken sie die eigentlichen klimaschädlichen Projekte und Maßnahmen der Stadt, wirkliches ökologisches Gedankengut gepaart mit ökonomischen Überlegungen ist in Homberg nicht an der Tagesordnung..
    Auch die Vorbehalte bei Bebauung innerhalb von 10 Jahren einen Nachzahlung zu vereinbaren, ist Augenwischerei. Was wird nach 11 Jahren, braucht man dann nicht zu zahlen? Warum gelten solche Regeln nicht auch in den anderen Baugebieten? Was wird bei Weiterveräußerung der Grundstücke, geht diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer über? Wie man bei der Herleitung der Grundstückspreise in den Kasernen überhaupt von Vermarktung sprechen kann, ist mir ein Rätsel.

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