HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Fehlerhafter Bebauungsplan muss geändert werden

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…jetzt muss alles auf den Prüfstand

Der umstrittene Bau der Solaranlage in Hülsa beruht auf einem fehler- haften Bebauungsplan. Zur Begründung der Änderung heißt es:

"Die zusätzlich zu den Gehölzpflanzungen im Geltungsbereich vorge-sehenen Pflanzungen im Bereich des westlich an den Geltungsbereich an- grenzenden Flurstück 31 können nach dem aktuellen Stand nicht durchgeführt werden."

Kein Wort dazu, wieso diese Pflanzungen nicht durchgeführt werden können.

Der Sachverhalt ist einfach. Der Magistrat will es nur nicht so offen schreiben.

Nach dem bisher genehmigten Plan sollten die Büsche auf einem Grundstück gepflanzt werden, das dem Eigentümer der Solaranlage gar nicht gehörte. In der Planung wurden die Ausgleichspflanzungen einfach auf einem fremden Grundstück eingezeichnet, dessen Eigentümer darüber weder informiert, noch seine Einwilligung eingeholt wurde. Ohne den Nachweis der Ausgleichspflanzungen ist die Planung nicht gültig.

Scheune SolaranlageJetzt soll mit der Änderung der rechtswidrige Übergriff auf ein fremdes Grundstück behoben werden. Bei einer Überarbeitung des Bebauungsplans kann es aber nicht nur um die Pflanzung gehen. Die gesamte Planung ist zu prüfen, denn ihr liegen zweifelhafte Begründungen zugrunde.

Gesamte Planung gehört auf den Prüfstand

BAuschild SolaranlageAuf dieser Fläche hätte überhaupt nicht gebaut werden dürfen, denn sie liegt im Außenbereich des Ortes. Jeder Bau einer Gartenhütte wäre wieder abzureißen gewesen. Bei diesem Scheunengebäude soll das nicht gelten. Zwar ist die Errichtung einer Solaranlage im Flächennutzungsplan ermöglicht worden, einer sogenannten Freiflächenanlage. Bei einer Freiflächenanlage wird weniger für den Strom gezahlt als bei einer Dachanlage. Das hat auch seinen guten Grund. Solaranlagen sollen möglichst auf bestehenden Dächern errichtet werden, als Anreiz dient die höhere Vergütung. Hier aber wurde extra ein Gebäude errichtet und dazu noch im geschützen Außenbereich.

Gewinne zu Lasten der Allgemeinheit

Die Kosten für die höhere Stromvergütung tragen alle Stromverbraucher. Mit dem geschaffenen fehlerhaften Baurecht hat der Bürgermeister mit Hilfe von CDU und FDP dafür gesorgt, dass der Anlagenbetreiber sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern kann, ganz entgegen der Zielsetzung des Erneuerbaren Enegrgie Gesetzes.

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3 Kommentare zu “Fehlerhafter Bebauungsplan muss geändert werden”

  1. Barolle

    Vielleicht sollte man, wie es in Hessen derzeit und schon seit ca 10 Jahren scheinbar üblich ist wenn es um die Einhaltung von recht und Gesetz geht, einfach mal den Worten von Herrn Rippke folgen und

    „Fünfe grade sein lassen“ !

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1228

    und HNA vom 5.11.2008

  2. DMS

    zu 1:
    Wieso sollte man „Fünf gerade sein lassen“, diese Auffassung wird ja bereits von den Verantwortlichen in der Stadt praktiziert, für sie hat das scheinbar überhaupt keine Folgen. Jeder Bürger, der in dem selben Ausmaß Recht und Gesetz übertreten hätte, wäre schon längst abgeurteilt worden.

  3. Alt Homberger

    Was gibt es denn da NEUES ???

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