Erträge aus Pacht der Fotovoltaik-Anlage?
"Die privatrechtlichen Entgelte sind um rund 60.000,00 € höher angesetzt als im Jahr 2014. Die Steigerung bezieht sich auf die Pachteinnahmen für die Fotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Bundeswehrgelände in Höhe von 75.000.00 €."
Quelle: Haushaltsplan-Entwurf 2015
Bei der mündlichen Erläuterung des Entwurf des Haushaltsplans 2015 wurde deutlich, dass die Stadt von der HLG die Flächen des Solarparks übernommen hat und nun die Pacht von jährlich 75.000 Euro für das Sparprogramm einsetzt.
So wird der Eindruck erweckt, die Stadt hätte jetzt jedes Jahr 75.000 Euro mehr in der Stadtkasse. Dieser Eindruck ist falsch.
Umbuchung ist noch keine Zahlung
Die Pachteinnahmen stehen nur als Forderung im Haushaltsplan, ob es überhaupt jemals zu der Pachtzahlung kommt, entscheidet sich erst, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen engestellt oder ein nachfolgendes Gerichtsverfahren zu einem Urteil gelangt ist. Das kann Jahre dauern.
Nach dem bisherigen Kenntnisstand wird wohl keine Pacht gezahlt, weil für den erzeugten Strom auch keine erhöhte Vergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz gezahlt wird. Dafür fehlen auf der Fläche die Voraussetzungen, was die staatsanwaltlichen Ermittlungen auslöste.
Was wurde mit der HLG vereinbart?
Formal ist bisher die HLG Eigentümer der Fläche. Welcher Vertrag wurde zwischen Stadt und HLG geschlossen und welche Gegenleistung musste die Stadt dafür erbringen? Wenn es von der HLG zurückgekauft wurde, muss es auch einen Zahlungsfluss zur HLG gegeben haben. Woher stammt das Geld? Wieviel wurde gezahlt? Fragen, die eine Antwort vom Magistrat verlangen.
Hat das was mit dem Bürgerbegehren zu tun?
Im August 2012 haben rund 2.000 Bürger ein Bürgerbegehen mit ihrer Unterschrift beantragt. Das waren mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Die Mehrheitsfraktion im Stadtparlament erklärten den Antrag als formal unzulässig. Sie warfen den Bürgern vor, diese hätten nicht beachtet, dass die Stadt durch einen PV-Park Pacht von 75.000 Euro jährlich einnehmen würde. Solange die HLG als Eigentümer fungierte, war es offensichtlich, dass die mögliche Pacht nicht an die Stadt fließt. Jetzt scheint es so, als habe die Stadt jährliche Pachteinnahmen, auch wenn sie nur auf dem Papier stehen.
Diese Einnahmenrechnung erinnert an die Pacht aus Windparks, mit der Ex-Bürgermeister Wagner mehr Einnahmen schuf – allerdings nur auf dem Papier.
Druckansicht
Von der HLG gibt es keine Auskunft und der Magistrat hüllt sich vermutlich in Schweigen.
Das Stadtrat Hartmut Höhle FWG aus dem Magistrat ausgeschieden ist setzt für meine Begriffe ein Zeichen.
Ein Zeichen wäre es auch, wenn der Magstrat seine Sitzungen öffentlich abhalten würde.
Was durchaus nach der HGO zulässig wäre. Zumindest in den Teilen die nicht geschützt werden müssen.
Aber dort wie bei BM Dr. Ritz ist nichts von Transparenz und Offenheit zu erkennen.
Von der Mitnahme der Bürger ganz zu schweigen.
Die nimmt man nur mit um sie auszunehmen.
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Ei es gibt doch jetzt Erträge aus den Parkuhren, und es sollen doch sogar neue. Parkplätze unmittelbar vor der Stadtmauer erbaut werden, einHoch auf die der CDU näherstehenden jung dynamischen Bürgermeister, die Einnahmen kommen, wartet es nur ab, meine ich….
Hey Teufelchen,
du scheinst echt keine Ahnung von Kommunalrecht zu haben …
Nach der HGO ist die Nichtöffentlichkeit der Magistratssitzungen die REGEL. Das heißt auf Deutsch, nur in Ausnahmefällen dürfen Beschlüsse auch anders getroffen werden.
Und ob du es glaubst oder nicht, mit dieser Regelung hat sich der Gesetzgeber etwas gedacht.
§ 67
Beschlussfassung
(1) Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind. In einfachen Angelegenheiten können die Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst werden, wenn niemand widerspricht.
zu Hope
"In der Regel" bedeutet nicht, dass man das nicht ändern kann. Ob man eine Sitzung öffentlich macht bleibt also dem gemeindevorstand überlassen. "In der Regel" legt keine Grenzen fest – also ist auch hier der gemeidevorstand derjenige der entscheidet, wie oft man die Sitzung öffentlich durchführt.
Im gegensatz zu denen die behaupten andere hätten keine Ahnung sollte man überlegen welchen Rahmen uns die Gestze geben innerhalb dessen wir uns frei bewegen können – so wir wollen.
Wenn man also die Begriffe wie Mitnahme, Transparenz, Offenheit, Wir – Gefühl usw. mit Leben füllen will, kann man das durchaus machen. Es wäre eine Chance und ein Zeichen !
Soweit zur Behauptung, ich hätte keine Ahnung von HGO und Co. – Ich bin nur etwas beweglicher was die Denkweise anbetrifft die mannin Homberg leider so vorherrschend findet.
Seit 9 Monaten gibt es einen neuen BM der mit viel Vorschusslorbeeren antrat und bedacht wurde.
Überig geblieben ist davon nicht ein einziges Blatt.
Laue Reden, fehlende Fakten, und man könnte sogar den Tenor der beiden Macher des Stadtmarketing übernehmen " Wir haben alles richtig gemacht".
Wie Herr Gerlach es formulierte: " Nun steht kein Bürgermeister mehr im Weg " !
Es liegt also an ihm und dem Magistrat, es liegt an den Stadtverordneten den eindruck den sie derzeit und seit Jahren hinterlassen positiv zu verändern.
Zum Schluss noch etwas: Welcher Homberger Bürger ist denn schon informiert was da so alles läuft?
Die Printmedien HNA und Homberg aktuell als Quelle ihres Wissens etwa? Oder die Homepage der Stadt oder der der politischen Parteien?
Wann wird denn bei den gemeinsamen Mittagstischen der Senioren jemals der BM knallhart gefragt und auf eine sofortige Antwort gedrängt?
Wo ist die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters wie sie in anderen Städten regelmäßig stattfindet?
Warum gibt es keine Sitzungen für das Forum?
Erich Kaisers Buch " Ein Städtchen singt sein altes Lied" könnte man umwandeln in
… pfeift aus dem letzten Loch
… liegt in den letzten Zügen
usw.
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Hey Leute,
benutzt das online-Forum der Stadt Homberg, wenn ihr Fragen zur HGO habt.
Dort wird unser Bürgermeister, bekanntlich ein Jurist, alle Fragen zur Zufriedenheit beantworten.
Ergänzend dazu:
Auch die Weigerung der Stadtverordneten einen Tonmitschnitt ( minimum ) der Sitzung durchzuführen oder gar eine öffentliche Sitzung per Video zu ermöglichen samt Archiverungist eine vertane Chance.
Wenn eine Sitzung öffentlich ist – was spricht gegen die Öffentlichkeit über den Sitzungssaal hinaus?
Denn dadurch erhielten alle Bürger die Möglichkeit unabhängig von ihrer persönlichen Termin- und Zeitabhängigkeit oder gar von körperlichen Beschränkungen ihre gewählten Vertreter zu erleben.
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Damit verweigern genau die, die einen Kontrollverlust bejammern und auch noch feststellen, sie seien hintergangen worden genau das hinsichtlich ihrer Tätigkeit: Effektive Kontrolle durch den Bürger. Und müssen sich damit evtl. sogar den Vorwurf gefallen lassen, sie erfüllten ihren Auftrag nicht in dem Maße, wie sie es vesrprochen haben.
Zum Haushaltsplanentwurf Solaranlage
Zur Übertragung von der HLG zur Stadt muss die Fotovoltaikfläche aus der Bodenbevorratung herausgelöst und kos- tenwirksam unter der Bedingung, dass eine Konzessionsfläche vorliegt und die Pacht fließt, in Absprache mit dem Regierungspräsidium Kassel in den Haushalt eingebracht werden. Auch muss überprüft werden, ob die Übertragung nicht förderschädlich ist.
https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Protokoll_Haupt-_und_Finanzausschuss_2015-02-10.pdf
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