Cittaslow: Ziele und Anforderungen
Es scheint, als ob die Stadtverordneten bei ihrem Beschluss, die Stadt möge sich bei Cittaslow bewerben, nicht ausreichenden informiert waren über die Ziele und die Anforderungen.
Deshalb hier die Ziele und die obligatorischen Anforderungen.
Kriterienkatalog für eine Mitgliedschaft bei Cittaslow
Im Folgenden sind nur die obligatorischen Anforderungen aufgeführt. Daneben gibt es noch Kriterien die perspektivisch erfüllt werden sollten. Der Katalog ist in sieben Gruppen aufgeteilt. Obligatorische Kriterien sind nur für die ersten fünf Gruppen vorgeschrieben.
1 Energie
LUFTREINHALTUNG
ERHALTUNG DER WASSERQUALITÄT
ABWASSERAUFBEREITUNG
REDUZIERUNG ÖFFENTLICHER LICHTVERSCHMUTZUNG
2 Infrastrukturpolitik
LÄNGE (IN KM) DER INNERSTÄDTISCHEN RADWEGE IM VERHÄLTNIS ZU DEN GESAMTKILOMETERN DER STÄDTISCHEN STRASSEN
ORGANISCHE PLANUNG DER ÖKOMOBILITÄT ALS ALTERNATIVE ZU PRIVATEN PKW
BARRIEREFREIE BAUTEN
ERLEICHTERUNG VON FAMILIENLEBEN UND BERUFSTÄTIGKEIT DER MÜTTER
PROZENTSATZ DER EINWOHNER, DIE TÄGLICH ZUR ARBEIT IN EINE ANDERE GEMEINDE PENDELN
3. Urbane Qualität
MASSNAHMEN ZUR SANIERUNG UND AUFWERTUNG DES STADTKERNS (STRASSENMÖBLIERUNG, BESCHILDERUNG FÜR TOURISTEN, ANTENNEN, LANDSCHAFTSPFLEGE, ERHALT DES STADTBILDS)
WIEDERBELEBUNG UND ANDERWEITIGE NUTZUNG VON RANDGEBIETEN
NUTZUNG DER IKT ZUR ENTWICKLUNG INTERAKTIVER DIENSTE FÜR BÜRGER UND TOURISTEN
ANLAUFSTELLE FÜR NACHHALTIGE ARCHITEKTUR (BIOARCHITEKTUR ETC.)
VERKABELTE STADT (GLASFASER, W-LAN)
ÜBERWACHUNG UND REDUZIERUNG VON UMWELTBELASTUNGEN (LÄRM, ELEKTROMOTOR ETC.)
FÖRDERUNG EINES NACHHALTIGEN ÖFFENTLICHEN STÄDTEBAUS (PASSIVHAUS, BAUMATERIAL ETC.)
SCHAFFUNG VON RÄUMEN FÜR DIE VERMARKTUNG LOKALER PRODUKTE
SCHUTZ/AUFWERTUNG REGIONALTYPISCHER WERKSTÄTTEN – SCHAFFUNG NATÜRLICHER GESCHÄFTSZENTREN
4. Landwirtschaft
SCHUTZ VON REGIONALTYPISCHEN PRODUKTEN UND HANDWERKLICHEN ERZEUGNISSEN (ZERTIFIZIERUNGEN, MUSEEN MATERIELLER KULTUR ETC.)
AUFWERTUNG TRADITIONELLER BERUFE UND ARBEITSTECHNIKEN
ERSCHLIESSUNG DER LÄNDLICHEN GEBIETE (BESSERER ZUGANG ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN DER ORTSANSÄSSIGEN)
VERWENDUNG LOKALER, MÖGLICHST BIOLOGISCHER PRODUKTE IN DER ÖFFENTLICHEN GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG (SCHULKANTINEN, ETC.)
AUFWERTUNG TRADITIONELLER BERUFE UND ARBEITSTECHNIKEN
NICHTGASTGEWERBLICHE UNTERKÜNFTE (BETTEN/EINWOHNER PRO JAHR)
5. Gastfreundschaft
GASTFREUNDSCHAFT (AUSBILDUNG DER MITARBEITER, BESCHILDERUNG, ANGEMESSENE INFRASTRUKTUREN UND ÖFFNUNGSZEITEN)
SENSIBILISIERUNG DER HÄNDLER UND GESCHÄFTSLEUTE (ANGEBOTS- UND PREISTRANSPARENZ, SICHTBARE PREISAUSZEICHNUNG)
STÄNDIGE SYSTEMATISCHE INFORMATION DER BÜRGER ÜBER DIE BEDEUTUNG, EINE CITTASLOW ZU SEIN (AUCH BEREITS VOR DEM BEITRITT)
BETEILIGUNG AN DEN KAMPAGNEN VON CITTASLOW
EINFÜGEN DES CITTASLOW-ZEICHENS IN DAS BRIEFPAPIER UND AUF DIE WEBSEITE
Für die Gruppe 6. Sozialer Zusammenhalt und 7. Partnerschaft
sind keine obligatorischen Anforderungen definiert.
Donnerstag 12. Juli 2018 Wochenmarkt und Nachtmarkt.
"In der Zeit zwischen 17 und 22.30 Uhr soll es wieder entspannte AtmosphÀre und Musik geben."
Bis 22:30 Uhr ? Ob das erlaubt ist ?
Cittaslow Ziele und Anforderungen – 3. Urbane Qualität
ÜBERWACHUNG UND REDUZIERUNG VON UMWELTBELASTUNGEN (LÄRM, ELEKTROMOTOR ETC.)
Der Nachtmarkt mit Musik bis 22:30 Uhr entspricht weder dem Ziel von Cittaslow, noch wird die Lärmschutzverordnung eingehalten. Auch eine Befreiung wegen der Fussball WM kommt nicht in Frage. An diesem Tag ist keine Übertragung.
Die Zulassung von Ausnahmen entsprechend § 6 der SportanlagenlĂ€rmschutzverordnung, einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit, ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschrĂ€nkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball- Weltmeisterschaft 2018 direkt ĂŒbertragen werden.
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Laermschutz/wm_2018_laermschutz_bf.pdf
Lärmschutz bei Veranstaltungen im Freien
… freitags und samstags sowie vor Feiertagen am Abend bis zu zwei Stunden auf 24 Uhr hinausgeschoben werden.
https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/anlage_2_-_laermschutz_bei_veranstaltungen_im_freien.pdf