Magistrat will GrundstĂŒck des Solarparks von der HLG kaufen
Der Magistrat möchte von den Stadtverordneten die Zustimmung zum Kauf des Solarparks von der Hessische Landgesellschaft (HLG).
38.000 Euro Kosten für den Vertragsabschluss und Steuern
Das Gelände wird mit 2,50 Euro/qm berechnet und soll 422.230 Euro kosten. Die Zahlung soll frühestens 2022 erfolgen, wenn der reguläre Vertrag mit der HLG endet, sofern er nicht verlängert wird. Dieser Vertrag bedeutet für die Stadt eine Kostenbelastung genau zu dem Zeitpunkt, wo der Haushalt unter den Bedingungen des Schutzschirms kaum aufzustellen ist. Der Vertrag kann nur vollzogen werden, wenn die Grunderwerbssteuer und die Kaufnebenkosten bezahlt werden. Rund 38.000 Euro Kosten sind mit einem solchen Kaufbeschluss verbunden. Doch die Stadt verschweigt diese Kosten, obwohl sie verpflichtet ist, alle Folgekosten zu benennen.
Warum soll der Kauf gerade jetzt erfolgen?
Der Magistrat hält nicht für nötig den Anlass zu begründen. Die einzige Folge des Kaufs: "Die Pachteinnahmen des Solarparks werden ab 01.01.2015 im Haushalt der Stadt Homberg veranschlagt."
Im Haushalt sind die Pachteinnahmen bereits mit 75.000 Euro ausgewiesen. Nur ist seit zwei Jahren keine Pacht gezahlt worden, da die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es durch die Vornutzung wirklich eine im ökologischen Wert beschädigte Fläche ist. Nur wenn das so wäre – wie bisher vom Ex-Bürgermeister Martin Wagner behauptet wurde – dürfte die erhöhte Einspeisevergütung bezahlt und auf die Stromkunden umgelegt werden.
Angesichts des Risikos, dass nach der bisherigen Faktenlage keine Konversionsfläche nach dem Erneuerbare Engergie Gesetz (EEG) vorliegt, ist dies Pachtforderung relativ wertlos. Nach den Grundsätzen der Buchhaltung müsste die Stadt den Betrag um den Risikofaktor kürzen, also den Wert berichtigen.
Ein Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren von 2012?
Im Sommer, in der Ferienzeit, haben 2000 Homberger den Antrag auf einen Bürgerentscheid gestellt. Es gab eine Hoffnung, eine Aufbruchstimmung. CDU-, SPD- und FDP-Stadtverordente hatten nichts besseres zu tun, als durch einen juristischen Winkelzug, die Abstimmung der Bürger über den Kasernenkauf zu verhindern.
Der Bürgerentscheid hätte einen formalen Fehler gehabt, es wäre in dem Antrag nicht dargestellt, dass die Stadt durch den Solarpark eine jährliche Pachteinnahme von 75.000 Euro erhalten würde.
Das Pikante: Die Stadt wäre formal gar nicht der Eigentümer gewesen, sondern die HLG, der die mögliche Pacht zuflösse. Es wurde von den Mehrheitsparteien immer argumentiert, dass mit diesen Pachteinnahmen die Infrastrukturmaßnahmem im Kasernengelände finanziert werden sollten. Wagner sagte, die Infrastruktur wird nur Zug um Zug, entsprechend dem Geldeingang, überarbeitet. Das Gegenteil ist geschehen.
Gegen die Ablehnung des Bürgerbegehrens der 2000 Homberger läuft seitdem eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Wenn das Gericht den Fall bearbeiten würde, wäre zu sehen, dass gar kein Geld – wie behauptet – in die Stadtkasse gelangt ist. Will man dieser Argumentation vorbeugen, indem jetzt der Solarpark an die Stadt verkauft wird? Drei Jahre nach dem Kasernenkauf würden so die Voraussetzungen geschaffen, die der Magistrat und die Mehrheitsparteien 2012 wahrheitswidrig behauptet hatten. Übrigens war ihnen die Ablehnung des Bürgerbegehrens über 3.000 Euro Honorar für den Rechtsanwalt wert.
Steht der Solarpark auf einer Konversionfläche?
Laut Gesetz waren Solarparks nur auf Flächen erlaubt, die bestimmte Bedingungen erfüllten. Die Homberger Fläche war kein Konversionfläche im Sinne des EEG. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Im Kaufvertrag wurde auch schriftlich bestätigt, dass keine Altlasten oder Umweltschäden vorliegen.
6. Der Verkäuferin liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die den hinreichenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast bzw. von sonstigen Umweltschäden begründen.
Der Kaufvertrag ist wiederum von der Kanzlei, die gegen das Bürgerbegehren argumentierte.
Druckansicht