Abrechnung Kasernenkauf: Wie groß ist der Verlust?
Abbildung: Auszug aus der Bodenbevorratungsrichtlinie des Landes Hessen, BBV_Richtlinie_2020
Vor 10 Jahren kaufte die Stadt das Kasernengelände und einen Teil des Standortübungsplatzes entlang der Bahntrasse. Eine Studie des Hessischen Wirtschaftsministeriums warnte bereits 2006 vor einem Kauf.
Für die Vermarktung der Flächen beauftragte die Stadt die Hessische Landgesellschaft (HLG), die hessische Treuhandgesellschaft für die ländliche Bodenordnung, eine GmbH. Rechtliche Grundlage ist die Bodenbevorratungsrichtlinie.
Durch die Einnahmen aus dem Verkauf der Einzelflächen sollen die Aufwendungen der Stadt refinanziert werden, ebenso soll daraus die HLG finanziert werden. Die HLG erhält feste jährliche Gebühren sowie Anteile an den Verkaufserlös, sie trägt kein Risiko. Das wirtschaftliche Risiko liegt allein bei der Stadt.
Beim Verkauf der Grundstücke sollen kostendeckende Preise erzielt werden. Falls Grundstücke nur zu einem niedrigeren sogenannten Marktpreis verkauft werden, muss die Stadt gegenüber der HLG erklären, dass sie die fehlende Differenz selbst über ihren Haushalt trägt.
Die HLG hat mit Zustimmung der Stadt in den letzten 10 Jahren erkennbar nicht versucht, kostendeckende Preise zu erwirtschaften. Im Gegenteil, sie hat von Anfang an Grundstückspreis klein gerechnet, indem zum Beispiel Grünflächen nur mit 5 Euro je Quadratmeter berechnet wurden. Flächen, auf den Gebäude stehen, wurden mit 30 Euro/qm berechnet, dabei wurde der Wert der Gebäude nicht berücksichtigt.
Die von der Stadt zu tragende Differenz belastet die Stadt seit 10 Jahren.
Auszug aus dem Haushaltsplan 2020
Im Haushaltsplan ist ein jährlicher Betrag von 400.000 Euro für Zahlungen an die HLG vorgesehen.
Jetzt nach 10 Jahren endet die Vertragslaufzeit, sie kann verlängert werden. Erst einmal ist aber eine Abrechnung notwendig. Schon in der letzten Stadtverordnetenversammlung sollte der Bericht der HLG vorgelegt werden. Der Bürgermeister erklärte, die HLG habe den Bericht noch nicht vorgelegt, er komme in der nächsten Sitzung. Die nächste Sitzung war am Donnerstag dem 15. September 2022. Der Bürgermeister äußerte sich nicht, nur der Stadtverordnetenvorsteher sagte, dass der Bericht nicht vorliege. Der Stadtverordnetenvorsteher als oberster Repräsentant der Homberger Bürger nahm das ohne Erklärung hin.
Kein Bericht – das ist nicht glaubwürdig
Das Unternehmen HLG muss eine geordnete Buchhaltung haben, aus der sich mit wenigen Handgriffen die Abrechnung ausdrucken lässt. Selbst wenn die HLG keinen noch Bericht vorgelegt hat, müsste die Stadt anhand ihrer eigenen Buchhaltung sagen können, wie der finanzielle Stand ist. Die Stadt muss eine solche Buchhaltung schon deshalb führen, damit sie die Abrechnung der HLG kontrollieren kann.
Sind die Verluste des Kasernenkaufs so erheblich, dass gezögert wird, sie offen zu legen?
Hinzu kommen die Zahlungsschwierigkeiten bei anderen Projekten, die die Stadt belasten.
Foto: Straßen- und Fußwegausbau in der ehemaligen Ostpreußenkaserne, einschließlich Beleuchtung. Links im Bild eines der ehemaligen und jetzt abgerissenen Unterkunftsgebäude.
Mit dem Kauf waren auch weitere Kosten zu Lasten der Stadt verbunden. Die Sanierung von Abwasserkanälen, der Straßenbau mit Parkplätzen, Fußwegen und Beleuchtung entlang leerer Flächen, (7,8 Millionen Euro). Hinzu kommen noch die Kosten für den Abriss mehrerer ehemaliger Unterkunftsgebäude, die hätten saniert und weiter genutzt werden können, wie zuletzt das Gebäude für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge.