HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bürgermeister fängt Briefe an Stadtverordnete ab

RathausZwischen der Pächterin der Burgberggaststätte und der Stadt Homberg als Eigentümerin dieser Gaststätte schwelt seit Jahren ein Streit über die den Zustand des Gebäudes und der technischen Einrichtung. Die HNA berichtete am 21. August 2013 darüber. Welche der beiden Seiten daran welchen Anteil hat, ist von außen gesehen unklar. Ein Aspekt wirft allerdings ein besonderes Licht auf den Fall.

Briefe an die Stadtverordneten
Die Pächterin hat sich bereits am 24. Juni 2013 mit einem Brief an alle Stadtverordneten gewandt. An jeden Fraktionsvorsitzenden hatte sie einen Briefumschlag adressiert und diese Briefe in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen, mit der Bitte, den Brief an die Stadtverordneten ihrer Fraktion weiterzuleiten. Auch für mich als fraktionslosen Stadtverordneten war ein Umschlag bestimmt.
Diese Briefe wurden abgefangen.

Foto: Unten links der Briefkasten des Rathauses

Erster Hinweis auf den Brief
In der Stadtverordnetenvesammlung am 4. Juli informierte der Stadtverordnetenvorsteher darüber, dass er einen Brief von der Pächterin erhalten hätte. Im Protokoll, dass die Stadtverordneten am 17. Juli erhielten, las sich das so:

"Informationen
Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, er habe im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschuss berichtet, dass er einen Brief von der Wirtin der Burgberggaststätte erhalten habe. Dieser sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung eine Stellungnahme dazu erarbeiten, die dem Brief beigelegt wird."

Darstellung der Pächterin und des Stadtverordnetenvorstehers
Aufgrund dieser Passage fragte ich bei der Pächterin nach, die mir schilderte, wann und wie sie die Briefe ins Rathaus gegeben hat. Gleichzeitig schrieb ich an den Stadtverordnetenvorsteher und verlangte die sofortige Herausgabe des an mich adressierten Briefes und eine Erklärung zu diesem Vorgang. Gegen den Bruch des Briefgeheimnisses protestierte ich.

Am Montag 22. Juli 2013 rief mich der Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx nach Rückkehr aus seinem Urlaub sofort an und gab mir folgende Schilderung:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 1. Juli 2013 überreichte Bürgermeister Martin Wagner ihm das Schreiben, das an alle Stadtverordneten gerichtet war und erklärte, dass dieses erst an die Stadtverordneten weitergegeben werden solle, wenn die Verwaltung dazu eine Stellungnahme geschrieben hätte. Der Stadtverordnetenvorsteher bekam Bedenken und las den Brief im Ausschuss vor. Am folgenden Tag sollte der Brief auch im Haupt- und Finanzausschuss vorgelesen werden. Das geschah nicht.
Ich selbst bin nicht Mitglied des Bauausschusses.

Der Stadtverordnetenvorsteher veranlasste nach dem Telefongespräch die Versendung des zurückgehaltenen Briefes an alle Stadtverordneten.

Aus dem Vorzimmer des Bürgermeisters wurde der eingescannte Text per Mail am 23. Juli 2013 verschickt.
In dem Email heißt es:

"da urlaubsbedingt leider eine zeitnahe Übersendung der angekündigten Stellungnahme der Verwaltung nicht möglich ist, übersenden wir im Auftrag von Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx, entgegen der Veinbarung, in der Anlage den Offenen Brief von Frau Fischer.

Es gibt keine Vereinbarung.
Den Originalbrief mit Umschlag und Inhalt habe ich bis heute nicht erhalten.

Bruch des Briefgeheimnisses
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich, dass die eingegangene Post nicht ungeöffnet an das Büro des Stadtverordnetenvorstehers weitergeben wurde, damit dieser sie an die in der Anschrift genannten Empfänger weitersenden konnte.

Mindestens einer der an die Fraktionsvorsitzenden gerichteten Briefe muss demnach geöffnet und vom Bürgermeister gelesen worden sein, sonst hätte er dem Stadtverordnetenvorsteher nicht sagen können, die Verwaltung wolle vor der Weiterleitung erst eine Stellungnahme abgeben.

Statt die Briefe unverzüglich weiterzugeben, wurden sie in der Verwaltung abgefangen und zurück gehalten.
Das ist ein Eingriff in das Grundrecht des Briefgeheimnisses.

Bis heute – fast acht Wochen später – ist von der Verwaltung keine Stellungnahme zu dem Inhalt des Briefes abgegeben worden. Hätte ich nicht die unverzügliche Herausgabe der Briefe verlangt, wüsste ich bis heute nichts von der Existenz eines an mich als Stadtverordneten gerichteten Briefes.

Wieviele Briefe sind bereits in der Vergangenheit nicht zugestellt worden?
In diesem Fall wurde zudem massiv in die Ausübung des Stadtverordnetenmandats eingegriffen.

Nachtrag 22.8.2013

Heute Mittag, 12:32 Uhr erhielten die Stadtverordneten folgende Nachricht vom Magistrat.

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. Juli 2013 wurde Ihnen der Offene Brief der Frau Fischer weitergeleitet.
Anbei erhalten Sie die Stellungnahme der Verwaltung.
Nach Frau Fischers neuen Vorwürfen in der HNA am 21. August ist die Bauverwaltung noch am gleichen Tag tätig geworden und hat das Gebäude dahingehend untersucht. Die Schäden wurden begutachtet, derzeit findet eine Kostenermittlung statt. Der Magistrat wird kurzfristig darüber informiert und um weitere Entscheidung gebeten.
Freundliche Grüße
im Auftrag

 20130822 Stellungnahme der Verwaltung.

Nachtrag 25. 8. 2013

Brief vom 24. Juni 2013 an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung  Zum Burgberg, er wurde am 23. Juli 2013 nach Protest und Aufforderung an die Stadtverordneten vom Vorzimmer des Bürgermeisters verschickt.

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63 Kommentare zu “Bürgermeister fängt Briefe an Stadtverordnete ab”

  1. Maria

    Als ich den Zeitungsartikel gestern gelesen habe, kam mir gleich dieser Verdacht auf. "Was soll das denn?" sagte ich zu mir. Dreht er jetzt vollens durch?

    Herr Bürgermeister, wenn sie solche Angst haben, dass so schlecht über sie geredet oder geschrieben wird, dann würde ich mir doch mal überlegen, was habe ich bei meiner Arbeit falsch gemacht?.

    Sowas macht man nicht. Besonders Briefe beschlagnahmen, die nicht an einen adressiert sind.

    Was sagen eigentlich die anderen Stadtverordneten dazu?

    Hat da die HNA schon nachgefragt?

    Wieso hält die Stadt die Briefe bis heute zurück?

    Warum wird das Briefgeheimnis eigentlich verletzt?

    Was für Befürchtungen treiben den BM dazu, so eine Straftat zu begehen?

    Sagt er sich, ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert? Mit anderen Worten, ich werde ja schon als Straftäter gehandelt, dann ist es doch egal wie ich meine Amtsgeschäfte führe.

    Gerade jetzt, sollte er sich zusammenreißen und legal von illegal unterscheiden. Wie will er als unschuldig gehandelt werden, wenn sowas an die Öffentlichkeit kommt.

    Wer berät ihn da eigentlich in dieser Hinsicht?

    Mein Gott, wann erbarmt sich endlich mal einer und erklärt ihm was recht und Ordnung ist?

  2. DerKarle

    Da ist wohl nicht nur ein neuer Bürgermeister (HOFFENTLICH) fällig!!

  3. Ich kann Google

    Und dann haben Sie Herr Schnappauf,

    der ja sonst der erste ist….

    solche Sachen anzuprangern dann tatsächlich auch noch 4 Wochen gewartet…

    um das Ganze öffentlich zumachen… warum?

     

  4. V_wie_Vendetta

    Also bitte,  jetzt aber nicht auch noch solche Verschwörungstheorien und das in einer so offenen Form. Das muss man wenn dann doch lieber im kleinen Kreis klären, auf die Homberger Art eben. Man meint ja direkt man würde in einem Staat leben bei dem die Grundrechte wie zum Beispiel Artikel 10 (Das Briefgeheimnis, sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich), aber auch Artikel 5 (jeder hat das Recht seine Meinung zu verbreiten eine Zensur findet nicht statt) nicht mehr gültig sind. Wir wollen doch nicht glauben, dass solche Informationen willkürlich von staatlichen Institutionen eingesehen oder sogar zensiert werden? Nein, wir leben doch nicht in Bananatown. Das hier ist eine grundsolide deutsche Stadt, in der alles mit seiner amtlichen Ordnung zugeht und natürlich auch konform zu unseren Gesetzen (Nun ja, jedenfalls hoffe ich doch immer noch meistens). Eine (weitere) Anzeige des Bürgermeisters und der beteiligten Personen aus der Stadtverwaltung durch einen seiner Grundrechte beraubten Stadtverordneten wäre komplett überzogen.

    Verletzung des Briefgeheimnisses, das kann man doch so gar nicht sehen. Unterschlagung von Informationen an die Stadtverordneten, also Zensur, nein das wäre auch zu weit gegriffen.

    Ich bin mir sicher, die Briefe liegen ganz sauber, ordentlich für die Stadtverordneten vorbereitet, mit Eingangsstempel und Unterschrift dessen der den Brief für den Stadtverordneten geöffnet und vorbereitet hat, im Bauamt. Dort können sie, genau wie das Gutachten zum Marktplatz Ost, nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: Homberg- Doppel Null Doppel Null) von den Stadtverordneten eingesehen werden. Bitte beachten Sie die verkürzten Publikumssprechstunden, da große Teile des Bauamts gerade auf Welttournee sind und das Konzept einem international interessierten Publikum von Bauunternehmern, Fördermittelagenten und sonstigen Profiteuren vorstellen.

    Die Briefe an die Stadtverordneten der CDU und SPD wurden, nach Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden, gleich in den Archivkeller verbracht. Mit einem Erscheinen dieser Beteiligten ist nicht zu rechnen. Die Briefe müssten dann ungefähr neben dem Regal liegen, wo auch die Aktenseiten liegen, die vom Bauamt aus Sorge um das geistige und körperliche Wohlergehen der Stadtverordneten vorsorglich aussortiert und eingelagert wurden. Es bestand die Befürchtung die Beteiligten des Akteneinsichtsausschuss zu den Kasernen intellektuell zu überfordern. Eine Sorge, die sich als durchaus begründet darstellte, da die Teilnehmer der CDU und SPD auch schon bei diesem vorbereiteten Datenbestand an massivsten Schwindelanfällen litten, während den anderen Teilnehmern nur richtig übel wurde.

  5. Denker

    Weder Frau Fischer noch Herr Wagner geben sich etwas.

    Aber die Frechheit  Briefe zurück zu halten bzw zu unterschlagen empfindet doch die Homberger Bevölkerung bei Wagner schon normal schuld ist doch sowieso Herr Schnappauf

  6. DMS

    zu 3:

    Wieso gewartet? Es häuft sich in Homberg leider so viel an, dass man das alles gar nicht alleine schaffen kann, zumal im Sommer in der Ferienzeit. Warum hat es sonst niemand aufgegriffen? Bei Straftaten wegsehen, ist keine Tugend.

  7. Homberger Fan 3

    Mich interessiert jetzt das Verhalten der Stadtverordneten. jedes Einzelnen. denn als Bürger und Ehrenmänner sollten sie schon für ihre Grundrechte eintrten und alles bekämpfen was sie mit Füßen tritt.

    Und wenn sie ihre Pflichten als Stadtverordnete richtig wahrnehmen sind sie dazu auch verpflichtet hier Massnahmen zu ergreifen. Hieran könnt ihr Homberger nun die gewählten Vertreter messen.

    Und ich kenne nur 2 Dinge die man tun muss: Amtsenthebung und Strafanzeige .

    Ganz besonders interessant sind für mich die Meinungen und Verhaltensweisen der ehemaligen Fraktionsgenossen der Grünen.

    Und natürlich die Fraktion derer, die überall nur Unschuldslämmer sehen.

     

     

     

  8. Homberger Fan 3

    Am 1. September wissen wir zumindest ob der Vertrag verlängert wurde oder nicht.

    Wer dann dort oben auftaucht dürfte auch von Interesse sein.

  9. V_wie_Vendetta

    Als ich heute morgen zur Arbeit ging, wieder viel zu spät dran war weil ich verschlafen hatte und an der Polizei vorbeikam, da traute ich meinen Augen nicht. Eine große Menschenschlange vor dem Eingang. Als ich eine der Personen ansprach, ob denn was Schlimmes passiert sei, sagte er mir:

    „Na ja, was soll hier noch wirklich Schlimmes passieren. Wir sind alle Stadtverordnete und zeigen den Bürgermeister an, weil er unserer Grundrechte mit Füssen getreten hat und wir das nicht länger hinnehmen.“ Aber ich dachte das regelt man im Kleinen und politisch würde man ein Amtsenthebungsverfahren anstoßen wenn überhaupt, fragte ich ihn. „Ja, das kann man auch machen, aber dann haben wir wieder Fraktionszwang, da darf ich dann nur wieder sagen was ich gedacht kriege. Aber hier und jetzt kann ich mal selber zeigen ob ich das Vertrauen der Homberger Bürger verdiene.“

    Ach sagte ich, Gott sei Dank, ich dachte schon es wäre alles zu spät, Sie haben mich sehr beruhigt. Denn da wusste ich: Ich komme gar nicht zu spät zur Arbeit und ich habe auch gar nicht verschlafen ich liege noch im Bett und träume. Beruhigt drehte ich mich einfach nochmal um und als ich dann wirklich an der Polizei vorbeikam, da war da eine Ruhe wie immer. Es ist so schön, wenn man sich auf gewisse Dinge im Leben einfach verlassen kann, das schafft eine so beruhigende Sicherheit.

  10. Thomas

    Ich war im Sommer zum Essen auf dem schloßberg. Service und Essen waren Top !

    Allerdings durften die Türen nicht geöffnet werden weil das Bauamt das verboten hat.

    Die Stadt baut Türen ein die man nicht öffnen darf für schlappe 15 Tsd Euro ?

    Weiß da jemand näheres ?

    Würde gerne wissen ob es eine Firma war oder die Stadt selber..

  11. Homberger Fan 3

    Hier sollte man aber klar sagen:
    Dieses "Spiel" wurde auch von Herrn Marx gepielt.

    Wer hinnimmt, dass offensichtlich Briefe geöffnet wurden, wer sich dem willen fügt Post zurückzuhalten und dies unterstützt sitzt im selben Boot !

    Als Stadtverordnetenvorsteher ist er nicht mehr tragbar weil er so ganz nebenbei auch kein sachwalter der Interessen des Parlamets war.

    Vertrauen in seine Arbeit und die anderer Beteiligter kann es keines mehr geben.

    Warum hat er sein Amt als Stadtverordneter und Stadtverordnetenvorsteher noch nicht niedergelegt?

    Wer, so muss die Frage lauten, war noch beteilgt?

     

  12. Mahner

    @ 11

    Dem Beitrag von Homberg Fan3 stimme ich voll und ganz zu.

    Herr Marx hat den Überblick verloren, er ist nicht Vorsitzender sondern handelt wie ihm der Bürgermeister rät. Oft genug habe ich dies in den Sitzungen erlebt. Allein das Abstimmen bei Bauvorhaben und Grundstücksverkäufen, wo alle wissen das Fröde und Althaus involviert sind, hätte er ahnden müssen.

    Teile des Parlaments und der Bürgermeister schnellst möglichst ausgetauscht werden.

  13. Homberger Fan 3

    Hombergs Stadtverordnetenvorsteher ist auch noch Mitglied des Kreistages.

  14. Homberger Fan 3

    Auszug aus der HGO

    § 75

    Erzwingung eines Disziplinarverfahrens durch die Gemeindevertretung

    (1) Verletzt ein Bürgermeister oder Beigeordneter seine Amtspflicht gröblich, kann die Gemeindevertretung bei der Aufsichtsbehörde die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragen. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.

    (2) Lehnt die Aufsichtsbehörde den Antrag ab, kann die Gemeindevertretung binnen einem Monat die Disziplinarkammer anrufen; der Beschluss bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Die Disziplinarkammer darf dem Antrag nur stattgeben, wenn das Disziplinarverfahren voraussichtlich zur Entfernung aus dem Dienst führen wird.

    (3) Gibt die Disziplinarkammer dem Antrag statt, bewirkt ihre Entscheidung die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Sie entscheidet zugleich über die vorläufige Dienstenthebung und über die Einbehaltung von Dienstbezügen.

    Auszug aus dem Beamtenstatusgesetz

    § 24 Verlust der Beamtenrechte

     

     

     

    (1) Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts

     

    1. wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder

     

    2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit, strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

    verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.
     

    (2) Wird eine Entscheidung, die den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hat, in einem Wiederaufnahmeverfahren aufgehoben, gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen.

    Auszug Hess. Beamtengesetz

     

    § 49

    (1) Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte bewirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Übertragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte.

    (2) Ist auf Grund des im Wiederaufnahmeverfahren festgestellten Sachverhalts oder auf Grund eines rechtskräftigen Strafurteils, das nach der früheren Entscheidung ergangen ist, ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung des Beamten aus dem Beamtenverhältnis eingeleitet worden, so verliert der Beamte die ihm nach Abs. 1 zustehenden Ansprüche, wenn auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt wird. Bis zur rechtskräftigen Entscheidung können die Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

  15. Homberger Fan 3

    " übersenden wir im Auftrag von Stadtverordnetenvorsteher Heinz Marx, entgegen der Veinbarung,"

    Es gibt eine Vereinbarung !
    Die zwischen dem Bürgermeister und dem Stadtverordnetenvorsteher ist vermutlich gemeint !
     

  16. Udo Mittendorf

    Inwiefern war der Brief der Frau Fischer ein offener Brief?

    Wenn Frau Fischer den Brief von Anfang an als offenen Brief deklariert hätte, hätte meines Erachtens hier niemand gegen das Briefgeheimnis verstossen. Sie hätte ihn dann aber auch gleich veröffentlichen müssen.

    Hier sieht es aber so aus, als hätte Frau Fischer den Brief zunächst nur an die Homberger Stadtverordneten gesandt, und hat erst, als keine Reaktion erfolgte, die Presse eingeschaltet.

    Warum stellt der Magistrat oder der Sprecher des Magistrates (also der Bürgermeister) dann den Brief als "offenen Brief" dar? Will er damit die Schuld am Unterschlagen des Briefes und dem Bruch des Briefgeheimnisses relativieren?

  17. Udo Mittendorf

    Wo und wann ist eigentlich der genaue Wortlaut des "öffentlichen" Briefes veröffentlicht?

  18. DMS

    zu 16 und 17: zum "offenen Brief"

    Der Brief am 24. Juni 2013 ist einheitlich auf dem Briefbogen adressiert:

    An die Damen und Herren
    der Stadtverordnetenversammlung'
    der Kreisstadt Homberg/Efze

    Die Anrede lautet:

    Sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete.

    Zwichen Anschrift und Anrede steht mittig

    Offener Brief

    Auf den verschlossenen Umschlägen an die Fraktionvorsitzenden und an mich gab es keinen Hinweis auf "Offenen Brief". Das konnte nur lesen, wer den Brief geöffnet hatte.
    Der Bürgermeister gab im Bauausschuss am 1. Juli dem Stadtverordnetenvorsteher den Brief, den dieser dann vorlas. Einer der Briefe war demnach unbefugter Weise geöffnet worden, noch bevor er den Empfängern zugestellt worden.

    Die Bezeichnung "Offener Brief" signalisiert dem Empfänger, dass der Brief auch veröffentlicht werden soll. Die HNA berichtete erst am 21. August über die Geschichte, sie wird den Brief erst wenige Tage davor erhalten haben.

    Der Brief vom 24. Juni wird im Nachtrag zu dem Beitrag veröffentlich.

     

  19. Homberger Fan 3

    Die im Brief von Frau Fischer genannten Fakten werden wohl der Wahrheit entsprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Fakten die nachprüfbar sind den Stadtverordneten falsch dargelegt werden. Die Ereignisse der Vergangenheit was die Information der Öffentlichkeit seitens des BM angeht, sprechen auch nicht gerade für eine Falschdarstellung durch Frau Fischer.

    Auf die Stellungnahme der Stadt und auch des Stadtarchitekten, insbesondere zu seiner Äußerung, die Speisenkarte anzupassen, bin ich gespannt.

    Sollte sich dann kein anderes Bild ergeben, wirft das ein ausgesprochen schlechtes Bild auf den Bürgermeister, den Magistrat und die Personen der Verwaltung die hier in der Pflicht waren und sind.

     

     

     

  20. Homberger Fan 3

    Aus der HNA vom 5. Juli 2013

    Zu diesem Zeitpunkt hatte Herr Wagner die Briefe schon zurückgehalten und vermutlich auch einen geöffnet.Da der von Herrn Schnappauf nach wie vor fehlt, deutet dies daraufhin, dass es dessen Brief war.

    Es werde weder gemauschelt noch in Hinterzimmern entschieden, sagte Bürgermeister Martin Wagner im HNA-Gespräch. Er bereite aber Gespräche mit Investoren vor. „Nicht jeder will ja mit seiner Idee gleich auf den Marktplatz laufen“, so Wagner.

    Ihm sei es wichtig, die Stadtverordneten regelmäßig zu informieren.

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/verkauf-grundstuecken-ehemaligem-kasernengelaende-gestoppt-2992030.html

    Jetzt wird wieder einmal sichtbar wie es Herr Wagner mit der Wahrheit hält !

     

  21. Auriga

    Hombergs Stadtverordnete lassen sich wie Zirkustiere, die am Nasenring durch die Manege geführt werden, vorführen.

    Magistrat und Verwaltung geben sich der Lächerlichkeit preis.

    Ein Stadtverordnetenvorsteher und Kreistagsmitglied zeigt sichtbar seine Leistungsfähigkeit.

    Eine Kommunalaufsicht tut so, als würde sie von Kommentaren im Internet und dem Homberger Hingucker und all dem seit Jahren nichts wissen.

  22. Auriga

    Wer als neuer Bürgermeister in das Rathaus einzieht hat einen Scherbenhaufen, eher Scherbenberg vor sich.

    Vertrauen überall zurück gewinnen

    Verwaltung wieder effizient machen

    Schuldenberg abbauen, einschl. der Millionen die im Schattenhaushalt HLG versteckt sind und zukünftig Hombergs Situation weiter belasten.

    Das alles mit Politikern die zu 2/3 seit 2002 den Kurs Wagners erst ermöglichten.

    Sei es CDU, FDP oder die SPD als die Partei ohne Grundsätze, wie sie sich seit 2011 unter ihrem Fraktionsvorsitzenden Gerlach präsentiert.

     

  23. Auriga

    Wer sich als Stadtverordneter jetzt nicht zu einer Strafanzeige entschließt, dokumentiert sich für mich als ein Politiker, der seine eigenen Grundrechte nicht schätzt und als Stadverordneter seine Basis nicht auf dem Grundgesetz hat.

    Mal gespannt wer sich als aufrechter Bürger erweist.

     

  24. Auriga

    CDU fordert Null Toleranz bei Gesetzesbrüchen

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2023

     

  25. Gedächtnis

    Schon am 6. 3. 2010 im Verfahren zu Urkundefälschung Urkundenunterdrückung ( sieh an – da wiederholt sich heute was) meinte sein damaliger RA Gasser aus der Kanzlei dem auch der MP des Landes Hessen angehört ( https://www.bouffier-wolf.de/wir-volker-bouffier.html )

    "Ich bin guter Dinge das an Herr Wagner nichts hängen bleibt "

    Was der RA wohl heute sagt ?

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2644

  26. Gedächtnis

    Homberger Programm?

    Der Bundestagsabgeordnete Siebert meinte im HNA-Gespräch am 31. Juli 2009:

    “Man kann Wagner nicht für immer wegen dieser Vorwürfe verurteilen. Da muss eine zweite Chance drin sein. Und die wird er auch nutzen.”

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2012

    Im Steinbruchausschuss wurden wie später auch im Fall des Asschusses Kasernenkauf unvollständige Akten vorgelegt:

    https://fwghr.files.wordpress.com/2013/03/fwg-hr_bericht_akteneinsicht_22-03-2013.pdf
     

    Ja Herr MdB Siebert: Dieye Chance die sie ihm einräumten hat er wahrlich genutzt !

    Was sagen sie nun ?

  27. Distanzbetrachter

    Zu 18 )

    Ein verschlossener Briefumschlag, – verschlossen im Sinne von zugeklebt – ist ausschließlich für den Empfänger relevant, das heißt, dass explizit nur der im Adressteil befindliche Empfänger (oder eben der von ihm Beauftragte) diesen Brief öffnen darf, da der Inhalt unter Umständen vertrauliche Daten haben könnte.

    Steht lediglich auf dem innen liegenden Briefbogen "Offener Brief" bedeutet dies m. E., dass ein Schreiben gleichen Inhalts an mehrere Empfänger adressiert worden ist, das auch nur vom Empfänger oder dessen Beauftragten gelesen werden kann. (wie man auch hierbei ersehen kann an Hand einer allgemeinen Anrede)

    Dies gilt genauso für Briefe an einem Adressaten, die nicht zugeklebt worden sind. (früher Briefdrucksache)

    Unberechtigtes Öffnen des Briefes wäre ein Bruch des Briefgeheimnisses.

    Das Problem zu Ihrem Schreiben ist, was wäre wenn durch die verzögerte Zustellung des Schreibens irgendwelche wichtigen Termine nicht eingehalten werden konnten.

    Der Bruch des Briefgeheimnisses ist ein Straftatbestand; ich sehe hierbei in dieser Form der Schädigung des Empfängers seitens der SELBST-Verwaltung den Ausdruck einer spürbaren Unsicherheit der Verantwortlichen…

    Die Probleme, die die Betreiberin des Burgbergrestaurants in ihren Schreiben an die Stadtverordneten anspricht zeigen die ganze Palette der teils schon ziemlich gravierenden Schwierigkeiten hinsichtlich einer einwandfreien Berufsausübung, mit der die Betreiberin von der Stadt im Regen stehen gelassen wird.

    Wenn die Rahmenbedingungen seitens des Verpächters nicht geschaffen werden, dass derjenige, der einen Restaurantbetrieb hat sich bei der Ausübung seiner Arbeit dort nicht wohlfühlt, – dann kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

    Das Beste in diesem Fall wäre eine Inaugenscheinnahme des Burgbergrestaurants der von Frau Fischer angeschriebenen Stadtverordneten.

    Kann es sein, dass manchmal durch bekannte Homberger NAMEN Tür und Tor geöffnet  werden wenn irgendwelche Probleme bestehen…? … und zwar in diesem Fall dann, wenn der Burgbergbetreiber genau so einen Namen hätte…?

     

     

  28. Mitwisser

    Ein Kommentar aus der HNA bringt auch ein interessantes "Beiwerk" zur Burgberggeschichte ans Licht: Das französische Restaurant, was Gerüchten zu folge auf der Burg eröffnen soll, wenn denn Frau Fischer erst mal weg ist, soll vom Bruder des BGM geführt werden. Ergo: BGM räumt für seinen Bruder den Weg frei, damit der dann vermutlich eine Renovierung auf Kosten der Stadt bekommt (neue Küche etc.) und hoch über den Dächern der Stadt "französisch" kocht.

    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! 😉

  29. Homberger Fan 3

    Grundgesetz Art 10 

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    Strafgesetzbuch

    § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen

     

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als

    1.

    Amtsträger,

    2.

    für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,

    …….anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist.

    ……….

    (5) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.

    § 202

    Verletzung des Briefgeheimnisses

    (1) Wer unbefugt

     

    1.

    einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

     

    2.

    sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §206 mit Strafe bedroht ist.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

    (3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

    § 206 Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

    (1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten Unternehmens unbefugt

    1.

    eine Sendung, die einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

    2.

    eine einem solchen Unternehmen zur Übermittlung anvertraute Sendung unterdrückt oder

    3.

    eine der in Absatz 1 oder in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Handlungen gestattet oder fördert.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Personen, die

    1.

    Aufgaben der Aufsicht über ein in Absatz 1 bezeichnetes Unternehmen wahrnehmen,

    2.

    von einem solchen Unternehmen oder mit dessen Ermächtigung mit dem Erbringen von Post- oder Telekommunikationsdiensten betraut sind oder

    3.

    mit der Herstellung einer dem Betrieb eines solchen Unternehmens dienenden Anlage oder mit Arbeiten daran betraut sind.

    (4) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die ihm als außerhalb des Post- oder Telekommunikationsbereichs tätigem Amtsträger auf Grund eines befugten oder unbefugten Eingriffs in das Post- oder Fernmeldegeheimnis bekanntgeworden sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (5) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.

     

    § 246
    Unterschlagung

    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

  30. Homberger Fan 3

    Frau Fischer stünde es ebenfalls zu, Strafanzeige zu erstatten. Erst dann wird ihr Brief auch wirklich "rund"!

    Zur Stellungnahme der Bauverwaltung:

    Wann wurden die Mittel in den Haushalt 2013 eingestellt:
    Vor dem Rettungsschirm oder danach?

     

    Aus der Stellung hame gehen zwar einzelne Fakten hervor – jedoch ist die Gesamtheit der Kritik damit unbeantwortet geblieben.

    Man geht auch seitens der Stadtverwaltung nicht auf die Frage der Toiletten bzw. die Zugangsregelung für den Burgbergverein ein.

    Das ist typisch für die Antworten des Bürgermeisters – er antwortet nur auf das, was ihm ermöglicht sich wie der berühmte Pilatus " Ich wasche meine Hände in Unschuld " einst vormachte.

    Am 26. August 2013 ist ein Leserbrief in der HNA Print Ausgabe von Herrn Rüdiger Schmidt aus Knüllwald zu diesem Thema zu lesen.

    Auszug: 

    Frau Fischer sorgt sich da- rum mehr als Herr Wagner sagt, denn sie hat ihm persön- lich – ich war selbst zugegen – schon vor zwei Jahren in ei- nem Gespräch Lösungsvor- schläge unterbreitet und Mit- arbeitern der Bauverwaltung auch. 

     

     

     

     

  31. Anmerker

    "Den Originalbrief mit Umschlag und Inhalt habe ich bis heute nicht erhalten."

    Wo ist er denn Herr Wagner , Herr Marx ?

  32. Mahner

    @ 31

    Mich wundert in Homberg nichts mehr.

    Übrigens die Polizeidienststelle befindet sich im Osterbach.

  33. Homberg Fan

    Unter Punkt 12 nahm das Parlament am 22.März  2013  Kenntnis vom Zeitplan des Bauamtes zu der Projektstudie von Herrn Gontermann. Da ist viel von Berichten und Öffentlichkeitsbeteiligung die Rede in diesem Zeitplan.

    Was ist aber in Wirklichkeit geschehen? Warum geht kein Aufruhr durch das Parlament? Ist es doch wieder hinter das Licht geführt worden? Ist doch am Parlament vorbei eine Planung veröffentlicht worden, die noch nicht beschlossen worden ist.

    Auch der Flächennutzungsplan ist noch nicht geändert worden.

    Wann, ich frage wann, reicht es den Hombergern?

  34. Eckbert Siebert

    Schade das kein Brief füpr mich dabei war. Sonst würde ich schon beim Staatsanwalt in Kassel sitzen! Mal sehen wie die Empfänger der anderen Briefe reagieren!!!

  35. Bürger

    Herr Siebert! Sie sind Stadtverordneter.

    Der Brief ging als Einzelexemplar an jeden Stadtverordneten. Die Briefe wurden laut dem Bericht hier am 21. oder 22. August von Stadtverordnetenvorsteher Marx an alle Stadtverordneten zum Versand gebracht. Der Originalbrief des Herrn Schnappauf ist ebenfalls nach diesem Bericht bis heute nicht bei ihm eingegangen.

     

  36. Homberg Fan

    @ 34

    Zitat aus Artikel ganz oben:

    Die Pächterin hat sich bereits am 24. Juni 2013 mit einem Brief an alle Stadtverordneten gewandt. An jeden Fraktionsvorsitzenden hatte sie einen Briefumschlag adressiert und diese Briefe in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen, mit der Bitte, den Brief an die Stadtverordneten ihrer Fraktion weiterzuleiten. Auch für mich als fraktionslosen Stadtverordneten war ein Umschlag bestimmt.

  37. Mahner

    im Protokoll steht, der Stadtverordnetenvorsteher hat einen Brief bekommen.

    Und er hält Ihn zurück um gleich eine Stellungnahme der Verwaltung einzuholen.

    Herr Marx hat sich da eine Machtbefugnis angemaßt, die Ihm nicht zusteht. Die Stadtverordneten waren angeschrieben, sicher ihm nur zur Mitkenntnis.

     

     

  38. Eckbert Siebert

    Eckbert Siebert

    Am, 16.8.20913 habe ich, als Stadtverordneter, per Post ein Schreiben (datiert vom 13.8.2013) von Frau Andrea Fischer, Pächterin des Restaurants Zum Burgberg, erhalten. In diesem Brief war auch der vom 24.6.2013 datierte "Offene Brief" enthalten.

    Am selben Tag, 16. Aug.2013 habe ich Frau Fischer angerufen. Sie war offensichtlich überrascht, daß sich ein Stadtverordneter so schnell und spontan meldet.

    In dem Brief an mich (hinzugefügt:Eckbert Siebert) persönlich vom 16.8.2013 steht u.a. Ich (hinzugefügt:Andrea Fischer) habe weder einen Brief an den Stadtverordnetenvorsteher Marx noch an einen Ausschuss gerichtet. Vielmehr habe ich am 24. Juni 2013 einen "Offenen Brief" an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung geschrieben. Dieser "Offene Brief" wurde von mir jeweils in einen Briefumschlag gesteckt, verschlossen und adressiert an jede der fünf Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Homberg und den fraktionslosen Abgeordneten Delf Schnappauf und anschließend in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Ich bin davon ausgegangen, daß jede Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ein "Postfach" in Rathaus hat und das die Post der Bürger auch ordnungsgemäß dort ankommt.

    Gespannt darf man sein, wie die Fraktionsvorsitzenden, auf diesen Vorgang reagieren!

    P.S. Am 19.8.2013 habe ich einen Ortstermin auf dem Schlossberg wahrgenommen und mich über die Zustände persönlich informiert. Desweiteren wurde ein längeres Gespräch, unter Hinzuziehung des umfangreichen Schriftverkehrs, geführt.

    Nach dem Motto: Bürgerwille verdient Resprkt!!

  39. Eckbert Siebert

    Eckbert Siebert

    Am, 16.8.20913 habe ich, als Stadtverordneter, per Post ein Schreiben (datiert vom 13.8.2013) von Frau Andrea Fischer, Pächterin des Restaurants Zum Burgberg, erhalten. In diesem Brief war auch der vom 24.6.2013 datierte "Offene Brief" enthalten.

    Am selben Tag, 16. Aug.2013 habe ich Frau Fischer angerufen. Sie war offensichtlich überrascht, daß sich ein Stadtverordneter so schnell und spontan meldet.

    In dem Brief an mich (hinzugefügt:Eckbert Siebert) persönlich vom 16.8.2013 steht u.a. Ich (hinzugefügt:Andrea Fischer) habe weder einen Brief an den Stadtverordnetenvorsteher Marx noch an einen Ausschuss gerichtet. Vielmehr habe ich am 24. Juni 2013 einen "Offenen Brief" an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung geschrieben. Dieser "Offene Brief" wurde von mir jeweils in einen Briefumschlag gesteckt, verschlossen und adressiert an jede der fünf Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Homberg und den fraktionslosen Abgeordneten Delf Schnappauf und anschließend in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen. Ich bin davon ausgegangen, daß jede Fraktion der Stadtverordnetenversammlung ein "Postfach" in Rathaus hat und das die Post der Bürger auch ordnungsgemäß dort ankommt.

    Gespannt darf man sein, wie die Fraktionsvorsitzenden, auf diesen Vorgang reagieren!

    P.S. Am 19.8.2013 habe ich einen Ortstermin auf dem Schlossberg wahrgenommen und mich über die Zustände persönlich informiert. Desweiteren wurde ein längeres Gespräch, unter Hinzuziehung des umfangreichen Schriftverkehrs, geführt.

    Nach dem Motto: Bürgerwille verdient Resprkt!!

  40. Homberger Fan 3

    Zu 38.

    Damit wurde seitens des Bürgermeisters indirekt auch in ihr Briefgeheimnis eingegriffen: Wer einen öffnet hat damit alle Inhalte sich zugänglich gemacht.

    Das der Brief von Herrn Marx zurückgehalten wurde trifft auch sie – denn dadurch gelangte er auch erst nach Intervention durch den fraktionslosen Abgeordneten an ihre Fraktion zur Auslieferung.

    Wann dieser dort einging und an sie weitergeleitet wurde, wäre durch sie zu prüfen.

  41. Homberger Fan 3

    Das sich derzeit noch keine Fraktion dazu äußert ist mehr als peinlich. Zeigt es doch welche Ansichten man in der Stadtverordnetenversammlung zu Grundgesetz, Grundrechten und den Gesetzen hat, die die Rechtsgrundlage der Arbeit als Stadtverordneter bilden.

    Besonders unangenehm wird es für die Fraktion, die den jetzt fraktionslosen Stadtverordneten aus ihrer Fraktion ausgeschlossen haben. Soll er doch der Fraktion und der Stadt, u. a. durch kritische Diskussionsgrundlagen zur Sanierung Marktplatz OST, geschadet haben.

    Mir scheint, hier ging es in erster Linie um das Ego des Fraktionsvorsitzenden und der anderen Stadtverordneten. Müssen sie sich doch den Spiegel der eigenen Aktivitäten ( soweit erkennbar vorhanden ) vor das Gesicht halten lassen.

    Seien sie Stolz auf diesne Zustand Herr Schnappauf. Mit solchen "Mitstreitern" würde ich mich nicht mehr an einen Tisch setzen.

  42. Mahner

    @ 38

    Ist überhaupt der Stadtverordnetervorsteher noch tragbar?

  43. Homberger Fan 3

    Wurde der Vertrag der Frau Fischer inzwischen verlängert, gekündigt oder was ?

  44. H.Nistler

    @ 38.

    Sehr geehrter Herr Siebert,

    ich wollte Ihnen schon lange einmal ein Lob für Ihren Einsatz als Stadtverordneter und Ihre hervorragende Detailarbeit aussprechen. Den Einsatz den Sie jetzt hier wieder gezeigt haben um Erkenntnisse zu sammeln und das Sie Ihre Erkenntnisse auch allen anderen Mitbürgern zur Verfügung stellen verdient höchste Anerkennung ( Ebenso wie z.B. ihre aufwändige Detailanalyse bei dem Akteneinsichtsausschuss zur Kaserne). Wenn wir mehr Stadtverordnete hätten, die diesen Einsatz an den Tag legen, ausgestattet mit dem Willen zur Transparenz und sich verpflichtet fühlend dem Motto "Bürgerwille verdient Respekt", dann wäre mir um die Zukunft Hombergs gar nicht mehr so bange. Also noch einmal vielen Dank.

  45. Gerhard Schönemann

    Dem Kommentar 45. von Herrn Nistler stimme ich vollinhaltlich und uneingeschränkt zu.

    Solche Menschen benötigen wir als Bürgermeister.

    Auch als Magistratsmitglieder. Denn auch dort gibt es Mehrheitsentscheidungen die ähnlich ausfallen wie die in der Stadtverordnetenversammlung. 

     

  46. regio

    Zu 45 Gerhard Schönemann

    Sie belieben zu scherzen.

  47. Distanzbetrachter

    Zu  39 und 44 und 45

     Verehrte Herren Siebert, Nistler und Schönemann,

    der aussagekräftige Kommentar von H. Nistler liest sich zwar wie eine Laudatio für Herrn Siebert, so meine persönliche Empfindung, – er gibt aber letztlich genau das wieder wofür dieser Stadtverordnete steht, nämlich stets mit einem offenen Ohr für die Belange der Mitmenschen, für Rechtschaffenheit, Transparenz, Einsatzbereitschaft, dem Leitbild folgend: Bürgerwille verdient Respekt

     Herr Nistler hat aber auch durch seinen Kommentar den Weg frei gemacht für inspirierende Gedankengänge, die durch Herrn Schönemann im Weiteren präzisiert worden sind.

     Herr Siebert, in der Vergangenheit haben Sie sich oft genug als Kritiker des Homberger Rathauschefs – teils im Hessen-Fernsehen – positioniert. Die Fernsehzuschauer und die Menschen hierzulande konnten Sie wahrnehmen als „vermeintlichen Oppositionsführer“.

    In nicht mehr allzu langer Zeit stehen in Homberg die Wahlen zum Bürgermeister an. Dass es so nicht bleiben kann  und sich in Homberg etwas Grundlegendes ändern muss ist vielen Menschen hinreichend bekannt.

    Nun gibt es nicht viele Wahl-Möglichkeiten für die Homberger Bürger. Je nachdem, – ob andere Parteien irgendjemand für befähigt befinden das Amt des Bürgermeisters zu bekleiden, oder ob  derjenige von außerhalb kommt bleibt immer für diese Person das Manko der Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.

    Die Bürgermeisterwahl ist eine Personenwahl.

    Nun hat  mir Gerhard Schönemann mit seiner Ansicht sprichwörtlich die Worte aus dem Munde genommen.

    Es liegt an Ihnen, Herr Siebert, sich einmal im kleinen Kreis Gedanken zu machen über eine Zukunft mit Werten für die Sie sich stark machen und kämpfen…

    Die Hinterlassenschaften des Martin W. wiegen sehr schwer; und es wird für jeden Kandidaten äußerst schwierig sein, wieder alles in den Griff zu bekommen.. Deshalb braucht Homberg  wieder einen neuen Rathauschef, einen, der den Bürgern eine positive (Aufbruch)Stimmung vermittelt. Dies kann nur Jemand, der unter den Menschen eine Reputation besitzt.

    Verehrter Herr Siebert, Sie schließen Ihren aussagekräftigen Kommentar zum Artikel bzgl. Des Abfangens von Briefen durch den Bürgermeister mit den Worten: Nach dem Motto: Bürgerwille verdient Respekt

    John F. Kennedy hat einmal gesagt: Frag nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du tun kannst für dein Land…

  48. Homberger Fan 3

    Auszug HGO § 39

    Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet hat. § 31 gilt entsprechend.

     

  49. Homberger Fan 3

    Nachtrag.

    Damit wäre er gerade noch wählbar.

  50. Distanzbetrachter

    Sehr geehrter Herr Siebert,

    erinnern Sie sich noch…?

    Es ist das Jahr 2008; man sieht dem Hessentag und der Bürgermeisterwahl in Homberg entgegen. Der Wahlkampf um den Chefsessel im Rathaus reißt die Menschen nicht vom Hocker, und auch der mögliche Gewinner dieser Wahl steht noch nicht eindeutig fest.

    Die Leistungsbilanz des BM ist negativ, die Menschen sind unzufrieden, Marianne H. aus Oberaula, als auswärtige Kandidatin ist von der Öffentlichkeit seit der Zeit, wo sie sich als Herausforderin präsentiert noch gar nicht so wahrgenommen worden wie gewünscht, suggeriert aber wenn sie denn auftritt frischen Wind für Homberg mitzubringen…

    Die Anzahl der Wähler der SPD wie auch der Protestwähler, die diese Herausforderin unterstützen wächst stetig. Die Chancen stehen nicht schlecht für einen anstehenden Wechsel im Rathaus.

    Da macht sie ohne Bedrängnis, – vielleicht durch etwas Frust den sie hatte einen Fauxpas, der ihr m. E. den Gewinn der Wahlen gekostet haben dürfte.

    In einem Artikel berichtet die HNA, dass sie sinngemäß sagte: „Wenn ich die Bürgermeisterwahlen gewinne sonnt sich der jetzige Bürgermeister noch beim Hessentag, während ich bei meinem Amtsantritt in Homberg den Dreck, den der Hessentag hinterlassen hat, wegkehren muss…“

    Das fängt ja schon gut an, dachte ich mir… Und diese von ihr gemachte Aussage dürfte auch andere Wähler, die sie wählen wollten, verschreckt haben…

    Es waren 640 Stimmen, die den Unterschied ausmachten. 3264 Menschen haben überhaupt nicht gewählt.

    Nun gilt es alle Wähler für die Wahl im Jahre 2014 zu motivieren.

    Sie lesen ja auch zwischen den Zeilen, Herr Siebert…

    Neulich haben Sie in einem Kommentar geschrieben: „Vendetta, sprich bitte ein Machtwort.“   –  Er hat´s ja auch gesprochen, – er hat´s ja schon sehr oft gesprochen…

    Meistens endet er dann mit den Worten. „Es ist an der Zeit…“

    Es stimmt, – es ist an der Zeit…

    Er hat nur vergessen zu schreiben: „Es ist an der Zeit… – Herr Siebert…“

     

  51. Homberger Fan 3

    zu 51.

    Der Wunsch ist gut – aber allein geht so was nicht.

    Da müssten sich die, die einen Bürgermeister durchs Dorf tragen auf ihrem Averner Schild schon aufraffen Signale zu setzen und nicht mit stinkendem Fisch werfen. 

  52. Distanzbetrachter

    Zu 51.

    Der Wunsch ist immer der Vater des Gedankens…

    Ivenhoe war der Sage nach immer der Retter in der Not…

  53. Eckbert Siebert

    zu 46 Regio

    Sie sind mit Abstand der größte Scherzbold in Homberg!!!!!

  54. Dr. Hook

    Ruhe ist eingekehrt. Neues von der Hohenburg oder ist noch Winterschlaf angesagt. Die Wirtin auf neuen Pfaden? , die Lust an der Gastronomie verloren ?  (53) E.Siebert wie siehts aus.?

  55. doku13

    # 54

    Moderation:   Kommentar gelöscht:
    Der Kommentar enthält Aussagen, die zu einer Klage wegen Beleidigung und Geschäftsschädigung führen könnte, für die der Blogbetreiber sich vor Gericht verantworten muss.

  56. Neu-Homberger

    Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist mir bekannt, dass die Wirtin das Lokal aufgibt.Nach Umbaumaßnahmen soll es im April/Mai mit neuem Pächter weitergehen. Die Wirtin soll sogar einen Nachfolger vorgeschlagen haben.

    Da es ein Ausflugslokal ist, wäre es angebracht, dass die Stadt auf ihrer Homepage einmal über den Fortgang berichtet.

  57. Bürger 2014

    Lieber Neu-Homberger. darauf können Sie lange warten. Über das Restaurant auf der Burg werden Sie erst wieder etwas lesen, wenn der neue Pächter wieder einmal etwas nicht so macht wie es gewünscht/erwartet wurde. Weil wahrscheinlich wieder stillschweigend eine Gastronomie Koryphäe eingesetzt wird welche ein tolles Konzept (elektronische Bestellung und Lieferung per Roboter) hat, daran dann aber letztlich scheitern wird. Warum kann da nicht einfach ein guter Koch einziehen der gute Küche präsentiert. (und wenn das Lokal in gutem Zustand wäre wären diese guten die mal drinn waren nicht weggegangen)

    Herr Rach….wir brauchen Ihre Hilfe !  🙂

  58. Frau Schild

    Man kann jemanden mit Hilfe von miserablen Bedingungen auch einfach am langen Arm verhungern lassen……bis er von alleine aufgibt…..

  59. doku13

    # 57

    Moderation:   Kommentar gelöscht:
    Der Kommentar enthält Aussagen, die zu einer Klage wegen Beleidigung und Geschäftsschädigung führen könnte, für die der Blogbetreiber sich vor Gericht verantworten muss.

     

  60. Dr. Hook

    S.g. Frau Schild, von  miserablen Bedingungen kann so pauschal nicht gesprochen werden. Es gibt auch viel Positives was bisher nicht erwähnt wurde.  Die Ex Burg Wirtin hat sich nach erfolgreichen Jahren aus der Gastronomie verabschiedet.( Nicht auf Druck ooder anderen Mitteln.) Neues Spiel-Neues Glück da führt kein Weg zurück !

  61. Bad Man

    zu 61. Kein Druck? Also ist sie sozusagen dem Glück entflohen, trotz des segensreichen Wirkens diverser städtischer Mitarbeiter, die ihr eine unglaublich frohe und einkommensstarke Zukunft dort oben ermöglicht hätten.

    Die diversen kleinen Baumängel, die bei städtischen Bauvorhaben scheinbar ein Markenzeichen sind, unerwähnt gelassen.

    Wer auch immer jetzt kommt, kann da oben dann ja nur noch glücklich sein und sich wie im Schlaraffenland der Gastronomie fühlen.

     

     

  62. Bürger 2014

    @doku13

    in einem Blog wie diesem kann es sein das Meinungen wiedergegeben werden die nicht unbedingt die eigene wiederspiegeln. Mit solch Meinungen muss man dann aber eben auch Leben können. In Deutschland zählt immer noch die freie Meinungsäusserung. Zjm Glück.

    Ausserdem ist es ab und zu auch so das Kommentare/Meinungen angezeigt werden die nicht so ganz ernst gemeint sind, die eher als Satire gedacht sind. In Beitrag 57 soll darauf hingwiesen werden, das man in Homberg, egal welche Ausbildung man hat, egal was man auch versucht zu unternehmen, egal welche neuerungen man versucht man ins Rollen zu bringen, scheitern wird. Weil in Homberg nicht viel angenommen wird. Gerade nichts neues ungewolltes.

    Ich sehe dies nicht als Beleidigung oder ähnliches. Es werden keine Namen genannt und auch keine Orte.

    Und das es so ist wie beschrieben könne auch Sie nicht leugnen.  Es sollte sich also keiner hier persönlich angegriffen fühlen ……. Wer keine Satire oder nicht ernst gemeinte Beiträge verträgt sollte in diesem Blog nicht alles lesen.

    Also, nichts für Ungut. 🙂

     

  63. Dr. Hook

    zu 62) Druck ? Nein.! Aber wie siehts hiermit aus: drum prüfe wer sich (ewig) bindet, ob sich nicht doch was besseres findet. (Ableitung aus Schillers Glocke)

    Das einige Reparaturarbeiten erfolgen müssen steht ausser Zweifel !

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