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Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

Hessischer VerwaltungsgerichtshofGegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8.2. 2007 legte die Mehrheit aus CDU und FDP Wiederspruch ein, der heute im Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel verhandelt wurde.

CDU/FDP wanden gegen das Urteil ein, dass sie am 3. April 2006 eine Koalitionsvereinbarung getroffen hätten, die dem Gericht bei der letzten Verhandlung nicht bekannt gewesen wäre. Dies Koalition sei vor der Wahl am 27. April 2006 durch die Presse der Öffentlichkeit bekannt gewesen.

Auf Nachfrage wo über diese Koalitionsvereinbarung öffentlich berichtet wurde, nannten Sie die HNA vom 6. und vom 12. April.
Merkwürdigerweise findet sich im Protokoll der Stadtverordnetensitzung vom 27. 4. 2006 nur der Begriff "Arbeitsgemeinschaft CDU/FDP", von einer Koalition wird dort nicht gesprochen.

Durch den Zusammenschluss der beiden Parteien – so es zu dem angegebenen Zeitpunkt tatsächlich schon einer war – wird in dem komplizierten Auszählungsverfahren die Arbeitsgemeinschaft besser gestellt, als wenn für die Parteien einzeln ihre Sitze in den Ausschüssen berechnet worden wären. Außerdem erhalten sie als Mehrheit vorab noch einen Sitz gesondert.

Der Anwalt von Bündnis90/Die Grünen verwies auf das Grundgesetz, in dem es heißt: "Alle Gewalt geht vom Volke aus." Daraus leitete er ab, dass auch jede Wählerstimme das gleiche Gewicht haben müsse. Dem sei aber bei der Auslegung der Gegenseite nicht so.

In der 1. Instanz stand die "Spiegelbildlichkeit" der Besetzung der Ausschüsse im Mittelpunkt. In dieser Revisionsverhandlung wurde argumentiert, dass es einen Koalitionsvertrag gegeben hätte, der in der Auszählung CDU und FDP mehr Sitze gab, als wenn sie einzeln angetreten wären. Vielleicht war das Ganze auch nur ein unzulässige Zählgemeinschaft, die nachträglich zur Koalitionsvereinbarung hochstilisiert wurde.

Die Entscheidung des Gerichts soll erst nach 15:00 Uhr bekannt gegeben werden, wegen Büroschluss ist erst am Folgetag mit der Information aus dem Gericht zu rechnen.

>> Verwaltungsgericht am 6. Mai

 


Dokumentation:

Verwaltungsgericht Kassel, vom 8. 2. 2007

Urteil
Im Namen des Volkes!

Es wird festgestellt, dass die am 27.04.2006 von der Beklagten durchgeführten Wahlen für den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, den Ausschuss für Werbung, Wirtschaft und Verkehr und den Ausschuss für Kultur. Sport, Jugend und Soziales ungültig sind.
Die Beklagte wird verurteilt, das Ergebnis der am 27.04.2006 von der Beklagten durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
(…)
Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000,- Euro festgesetzt.


Ein Kommentar zu “Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof”

  1. Te Wake

    Warum bilden SPD und Grüne nicht auch eine Koalition?
    Dann wären doch die Grünen auch in den Ausschüssen vertreten und im Magistrat!
    Könnte aber bedeuten, dass die SPD den ein oder anderen Posten opfern müsste.
    Oder gibt es dazu auch Regeln und Urteile ?

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