Auch die Mehrheit hat Gesetze zu beachten
Ein Kommentarschreiber verweist wiederholt auf "Mehrheitsentscheidung" wie zum Beispiel hier:
"Zum Entscheid Standort Kindergartenbau.
Schon mal was von Demokratie und Mehrheitsentscheid gehört ?
Sie labern nur, besonders die Neudemokraten in den neuen Parteien."
Sein Hinweis auf "Mehrheitsentscheidung" soll wohl heißen, dass die Entscheidung kritiklos hinzunehmen ist, weil sie von einer Mehrheit von 5 Stadtverordneten geschaffen wurde – so groß ist nämlich der Unterschied zwischen den Befürwortern und den Ablehnern.
Auch eine mit Mehrheit getroffene Entscheidung hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten.
So verlangt die Gemeindeordnung einen sparsamen und wirtschaftlichen Umgang mit den Haushaltsmitteln der Stadt. Das ist bei dieser Entscheidung nicht berücksichtigt worden.
Der Antrag, einen Bauweise zu prüfen, die etwa die Hälfte preiswerter ist, wurde abgelehnt. Damit hat die Mehrheit gegen die gesetzlichen Regeln verstoßen.
Der Bürgermeister hat die Pflicht, gegen Beschlüsse der Stadtverordneten Einspruch einzulegen, wenn sie gegen Recht verstoßen oder die Entscheidungen zum Schaden der Stadt sind.
Das hat Bürgermeister Dr. Ritz schon in der Vergangenheit nicht beachtet.
Ob § 92 HGO oder Auflagen des Schutzschirmes:
In Homberg wir alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. đ