Arbeitsplätze heute
Mit Speck fängt man Mäuse, mit Arbeitsplätzen Kommunalpolitiker.
Der Der Begriff "Arbeitsplatz" bedeutet heute nicht mehr 8-Stunden-Tag und gesicherten Lebensunterhalt. Arbeitsplätze haben mit dem alten Bild vom Arbeitsplatz nur noch selten etwas gemeinsam.
Ein Beispiel aus Homberg.
270 Stunden im Monat = nicht genug Einsatz gezeigt
Jochen Kappert (Name geändert) arbeitete seit Jahren im Lager der Bettenwelt. Ihm war gekündigt worden. Für die Hamburger Firma HBV arbeitete er als Teamleiter in der Bettenwelt. Seine Aufgabe: Die rund 40 rumänischen Arbeiter anleiten und überwachen. Schichtbeginn 5 Uhr früh, Feierabend 17 Uhr. Stundenlohn 9 Euro. In den letzten drei Monaten hatte er 700 Stunden gearbeitet. Das sind durchschnittlich 233 Stunden im Monat. Von den 270 Stunden im Mai bekam er nur 247 angerechnet. Die halbe Stunde, die er täglich früher kam, um alles vorzubereiten, hatte er dabei gar nicht erwähnt. Für die 247 Stunden bekam er 1465 € abgerechnet. Das sind 5,35 € je Stunde.
Ihm wurde gekündigt mit der Begündung, es gäbe Querelen mit den Kollegen, er zeige nicht genügend Einsatz.
Obwohl er seit Jahren bei der Bettenwelt arbeitete, war er niemals in dieser Firma angestellt gewesen. Erst war es eine Zeitarbeitsfirma aus Baunatal, danach eine aus Homberg. Die Bettenwelt empfahl ihn aufgrund seiner Erfahrung der Hamburger Firma als Teamleiter. 12 und mehr Stunden am Tag arbeiten, das hat ihm nicht davor bewahrt seinen Arbeitsplatz zu verlieren.
Die 40 rumänischen Arbeiter werden von Subunternehmen gestellt. Sie erhalten 5 Euro die Stunde. Unterkunft in Homberg müssen sie selbst bezahlen.
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“Mitbestimmungspflichtig ist auch die Arbeitszeit von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb.”
“Begeht der Arbeitgeber Verstöße gegen materielle Regelungen des Gesetzes (und nicht nur gegen Aushang- und Informationspflichten) vorsätzlich und wird dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder wiederholt der Arbeitgeber den Verstoß beharrlich, so begeht er eine Straftat des Nebenstrafrechts.”
Nach der Grundregelung in § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.
Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Für Nachtarbeitnehmer muss der Ausgleich auf durchschnittlich acht Stunden gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 ArbzG innerhalb eines Monats hergestellt werden.
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
ArbZG
z’Lisbeth meint:
Mä hon’s da aber besser gehabt bi unserem Bauern Krug am Katterbach.
Dabei wurde die Firma bei der Errichtung des Lagers großzügig mit Fördermitteln unterstützt. Wir Homberger haben den Verkehr, den Krach und die Verschmutzung.
Die Politiker haben sich damals gebrüstet,welcher Segen diese Firma für Homberg ist.
Um in der Presse zu erscheinen ist der CDU+FDP jesdes mittel recht ,ist erst einmal die Moral versaut dann lebt es sich leichter .Lügen +Intrigen gehören zum tagesgeschäft der Homberger verantwortlichen. Man muß sich fragen wo ist die verantwortung der Homberger die das sagen haben .Der kleine der meint er wäre der Größte verarscht sie alle durch seine falschheit und seine gefolgschaft steht hinter ihm,(wer das ist brauch man nicht erwähnen) Lügen+Intriegen bestimmen das Bild in der Kreisstadt .Homberger wann werdet ihr wach,lest ihr keine zeitung dann würdet ihr sehen an welcher stelle ihr in Homberg bei der Verschuldung steht .(Der Bürger kann ja zahlen) arme Kreisstadt wo gehts hin .Ein rat an die SPD+Grünen arbeitet genauso wie die dann kommt ihr vielleicht mal ans Ziel trotz einer stimme wenniger .LÜGEN ,menschen verarschen das ist die Masche der die das sagen haben.Ein wort zur Bettenwelt Steuergelder eingesackt wie Viessmann: versprechen kann ich mich nicht mehr erinnern Politikern egal .Bettenwelt sollte sich schämen solche Führungskräfte zu beschäftigen die menschenunwürdig handeln.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=6516
Auszug:
“Sowohl das Arbeitnehmerentsendegesetz wie auch das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen mit den vereinbarten Verfahren zur Allgemeinverbindlichkeit der von den Tarifparteien ausgehandelten Mindestlöhne reicht bei weitem nicht aus, die Arbeitnehmer in den sich ausbreitenden Niedriglohnsektoren ausreichend zu schützen. In verschiedenen Branchen gibt es keine tariffähigen Arbeitgeberverbände, so dass die Gewerkschaften überhaupt keine Mindestlöhne aushandeln können. ”
Was da geschrieben steht ist mehr als zutreffend
meint z’ Lisbeth.
30. August 2010
Im Fall der Kündigung von 3 Mitarbeitern findet eine Arbeitsgerichtsverhandlung statt.
https://www.nh24.de/index.php?option=com_content&view=article&id=35728:bettenwelt-arbeitsgericht-entscheidet-ueber-kuendigung-der-betriebsraete&catid=21:allgemeines-aus-der-politik-und-wirtschaft&Itemid=63
Am 5. Oktober 2010 konnte man im ZDF sehen, was faires Unternehmertum bedeutet.
Sendung Frontal 21:00.
https://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1157054/Unternehmer-zahlen-faire-Loehne
So einfach geht das – man muss nur wollen !
Aber selbst die Gewerkschaften übersehen leicht solche Musterunternehmen !