Ackerland oder Solarpark
Auf den ehemaligen Militärflächen südlich der Stadt bei den Kaserenen sollen Flächen für Solaranlagen ausgewiesen werden. Drei Flächen waren vorgesehen, wobei Fläche 3 wieder fallen gelassen wurde. Wie aus dem Regionalplan [17 MB) ersichtlich, sind die Flächen matt-gelb gekennzeichnet, das heißt sie sind der Landwirtschaft vorbehalten.
Fläche 1, östlich des Bahndamms, war landwirtschaftliche Fläche bevor die Bundeswehr dieses Gelände übernahm. Wenn das Land vom Bund nicht mehr gebraucht wird, dann soll die ursprüngliche Nutzung wieder gelten. Auf dieser Fläche wurden sogar Zuckerrüben angebaut, ein Zeichen für fruchtbaren Boden. Eine solche Fläche kann nicht als vorbelastete Konversionsfläche bezeichnet werden. Dieses fruchtbare Ackerland mit Solaranlagen zu bestücken widerspricht dem Regionalplan.
Was im Regionalplan steht
"Solare Strahlungsenergie soll vorrangig an gebäudegebundenen Standorten genutzt werden."
"An Boden- und Freiflächenstandorten soll die Solarenergienutzung nur auf bauleitplanerisch
abzusichernden Flächen erfolgen.
Hinweis:
Besonders infrage kommen (in Anlehnung an das EEG):
xx bereits versiegelte oder vorbelastete Flächen wie
xx militärische oder wirtschaftliche Konversionsflächen"
"Die Nutzung solarer Strahlungsenergie (kurz Solarenergie) gewinnt auch in einer klimatisch
nicht vorrangig begünstigten Region wie Nordhessen zunehmend als Ergänzung zu anderen
(regenerativen) Formen der Energieerzeugung an Bedeutung."
"Grundsätzlich bevorzugt werden dabei unter dem Aspekt des sparsamen Umgangs mit Grund
und Boden gebäude- und dachgebundene Standorte im Innenbereich ."
"Solaranlagen im Außenbereich sind keine privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs.1
BauGB. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind für solche Anlagen Bedingungen für die
Standortwahl formuliert, vor allem die Notwendigkeit eines Bebauungsplans oder die Nutzung
von Konversionsflächen. Damit wird deutlich, dass die Nutzung der Solarenergie nur in
begrenztem Umfang und unter eng gesteckten Bedingungen im Außenbereich stattfinden soll."
(Unterstreichungen von DMS)
Fazit:
Die Fläche 1 und 2 sind nicht versiegelt oder sonstwie vorbelastet. Obwohl sie Militärgelände waren, entsprechen sie nicht den Kriterien für die Solarnutzung. Das wäre nur in dem inneren Bereich des Kasernengeländes der Fall.