Man muss auch mal „Nein“ sagen können
Immer wieder ist in der Stadt Homberg festzustellen, dass man sehr bereitwillig Baubegehren nachkommt und Bebauungspläne aufstellt oder Änderungen bestehender Bebauungspläne zulässt.
Dabei wird oft vergessen, dass mit dem Aufstellungsbeschluss über das Ja zur Bebauung bereits entschieden wird, also die Stadt wünscht die Bebauung, wenn keine anderen Rechte dagegen stehen.
Es gibt keine Stadtentwicklungsplan in Homberg
In der Einladung zur nächsten Stadtverordnetensitzung findet sich eine ganze Reihe von B-Plänen.
Homberg hat keinen Stadtentwicklungsplan. Es wird jeweils nur reagiert, wenn ein Bauherr oder Investor ein Vorhaben umsetzen will. Gerade in der nächsten Sitzung sind einige Besonderheiten dabei. Da geht es um Ausweisung von Lagerflächen in Wernswig, in Homberg gibt es eine Besonderheit, da durch den neuen § 13 b BauGB ganze Rechtsbereiche ausgegrenzt wurden. In Holzhausen geht es um eine Bebauung ebenfalls im Innenbereich.
Die Frage ist: Was wollen wir, was ist der Wille der Stadt? Mit dem sog. Aufstellungsbeschluss wird bereits über dass Ob des Vorhabens entschieden, macht sich die Stadt den Willen des Vorhabenträgers zu Eigen. Die Entscheidungsträger können auch nein zu dem Vorhaben sagen, wenn es nicht mit den Zielen der Stadt vereinbar ist.
Auszug aus der Stellungnahme zur Gesetzesnovelle der UVP Gesellschaft:
"Mit dem neuen § 13b BauGB und dessen Anwendung wird die Umweltprüfung bei der Siedlungsentwicklung an den Ortsrändern ebenso ausgesetzt wie der Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft. Die Intention des § 13a BauGB, die Innenentwicklung zu fördern, wird unter Missachtung des eigenen 30-ha-Ziels der Bundesregierung konterkariert. Die Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans wird ausgesetzt. Der Gesetzgeber verstößt durch diese Regelung zudem gegen den von der europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung vorgegebenen Rahmen, da die Abweichung – völlig unbeachtlich von der Empfindlichkeit des Gebietes – bestimmte Planungen von der Umweltprüfung generell ausschließt, und dies nun auch noch im Außenbereich."
Die räumliche Begrenzung von entsprechenden Bebauungsplänen auf eine Grundfläche von jeweils bis zu 10.000 m² scheint die schlimmsten Auswüchse einer ungehemmten Außenentwicklung zu verhindern. Nicht verhindert wird damit jedoch eine Siedlungsentwicklung an mehreren Ortsrandgebieten, was ein „Ausfransen“ der Siedlungskörper und damit einer Zersiedelung der Landschaft noch weiter Vorschub leisten würde. Und eine mögliche Anwendung der bekannten „Salamitaktik“ wird mit der neuen Regelung des §13b BauGB ebenfalls nicht ausgeschlossen.
Näheres ist unter dem Link:
http://uvp.de/de/uvp-recht/77-rechtsprechnung/887-stellungnahme-der-uvp-gesellschaft
zu lesen.
Wie schon gesagt: Gewalt gegen den Bürger und unsere demokratisch-freiheitliche Grundordnung kommt für meine Begriffe heute nicht mehr von den Rändern der Gesellschaft:
Sie kommt von unseren gewählten Volksvertretern und deren Willfährigkeit gegenüber einzelnen Interessen. Lobbyismus oder auch Gefälligkeitshandlungen.
Der einzelne Bürger kommt dabei gar nicht mehr zur Geltung.
Umweltschutz bis hin zum Exzess einerseits – gleichzeitig gewünschte und geduldete Verstöße andererseits.
Auf allen Ebenen und der Wille zur Kontrolle ist zudem verloren gegangen.
Die mahnenden Worte irgendwelcher Rechnungshöfe ohne Sanktionsmöglichkeit einschl. Strafrecht und Abschöpfung sind doch nur Verdummung und kosten zudem nur Steuergeld.
Der Hess. Landesrechnungshof moniert Milchgeld an die falschen – 1,3 Millionen – das Ärztehaus in Homberg oder Marktplatz 15 usw. sind keine Verschwendung.