Unternehmerspende: Bäume gefällt
Am 24. Februar 2016 richtete ich als Stadtverordneter an den Magistrat der Stadt Homberg Fragen zu der Spende des Unternehmers Schneider aus Korbach, und zu der Baumfällaktion an dessen Gelände. Bis heute antwortete der Bürgermeister als Sprecher des Magistrats nicht.
Anfrage an den Magistrat
Wegen der Dringlichkeit bitte ich um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen entsprechend § 50 HGO bis zum 3. März 2016.
1. Welchen Betrag spendete Herr Schneider (Korbach) für die Kindergärten der Stadt?
2. Wann wurde die Spendenbescheinigung über die Spende von Herrn Schneider ausgestellt?Zwischen der Kasseler Straße und dem Schneider Grundstück wurden von der Stadt in der letzten Zeit alle Bäume gefällt.
3. Wer ist Eigentümer des Grundstückes auf dem die Bäume standen?
4. Wer hat in der Stadtverwaltung die Baumfällung beauftragt?
5. Welche Kosten sind durch die Fällung und Entsorgung der Stadt entstanden?
6. Wer trägt die Kosten der Baumfällung?
7. Wer hat nachgewiesen, dass alle Bäume aus Gründen der Verkehrsicherheit zu beseitigt sind?
Der Magistrat ist verpflichtet, auf Fragen der Stadtverordneten zu antworten.
Wenn keine Informationen vorgelegt werden, entsteht der Verdacht, dass widerrechtlich gehandelt wurde.
Der Bürgermeister weiß nicht wer die Anweisung gegeben hat. Eine Frage am nächsten Arbeitstag und er weiß. Auch alle anderen fragen kann er beantworten. Wenn er will. Wenn der Magistrat will.
Der übersieht dabei allzuleicht, dass ein Fragen stellender Stadtverordneter die Fragen ja nicht für scih allein so zum Spaß stellt. Es gehört zu seinen Kontrollaufgaben und seinen Pflichten die er vertretungsweise für die Bürger wahrnehmen muss.
Sollte das mit dem Nichtwissen stimmen: Dann hat er seine Verwaltung nicht im Griff oder im Falle das er es wusste, dann hat er Stadtverordnete, Bürger, die Öffentlichkeit belogen
Verantwortlich ist er in jedem Fall als Behördenleiter.
👿
Einem Kurzgutachten einer in Darmstadt ansässigen Anwaltskanzlei konnte ich zum § 50 HGO u. a. entnehmen:
Mit dem Fragerecht korrespondiert die Antwortpflicht des Gemeindevorstandes/Bürgermeisters
( 50 Abs. 2, S. 5 HGO)
Die Beantwortung von Fragen liegt also nicht im Ermessen des Gemeindevorstandes/Bürgermeisters. Verweigert er die Beantwortung, muss er die Verweigerung begründen und die von ihm maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte darlegen.
Also wenn das so weitergeht, sollte man sich wirklich überlegen, ob man nicht die Vertrauensfrage stellt und Neuwahlen über ein Bürgerbegehren beantragt.
Irgendwann reicht es dann auch.
Der ist ja schneller wie der Schall
Zu 3:
Glauben Sie im Ernst, dass das erfolgreich wäre? Man denke an die Kommunalwahl, da gab es auch keinen Wechsel.
Wenn Sie Neuwahlen möchten, wo sollen denn Kandidaten dafür herkommen?
@ Bedenkenträger
"….., wo sollen die Kandidaten dafür herkommen?"
Das wird sehr schwierig…..
Opitz wird nicht noch einmal antreten.
Den Namen Dr. Eibe Hinrichs habe ich heute im Justizportal (Insolvenzen/ Hessen/Fritzlar ) gelesen. Personengleichheit wäre allerdings reiner Zufall.
Der Doktor der SPD wird mangels Unterstützung der Homberger SPD auch einen Bogen um Homberg machen.
Bleibt folglich nur Dr. Ritz….
Sorry,
ich habe Dr. Richardt vergessen.
Ob er noch einmal antreten will? Kaum vorstellbar…
zu 2:
"Mit dem Fragerecht korrespondiert die Antwortpflicht des Gemeindevorstandes/Bürgermeisters ( 50 Abs. 2, S. 5 HGO)"
Das ist zwar die Rechtslage, doch der Bürgermeister setzt sich auch hier über das Recht hinweg.
Er gibt keine Antwort und gibt auch keine Begründung für die verweigerte Antwort.
Bliebe nur der Rechtsweg gegenüber der willkürlichen Rechtsverletzung, doch auch hier wird verhindert. Im letzten Fall hat der Magistrat mit dem Bürgermeister als Sprecher sich geweigert, die Gerichtskosten zu zahlen, obwohl die Stadt dazu verpflichtet ist. Aus eigener Tasche musste ich rund 700 Euro vorschießen, damit der Fall vom Verwaltungsgericht überhaupt angenommen wird. Das Verwaltungsgericht ist aber über viele Jahre untätig. Das ist ein Signal an die Verwaltung: Sie kann sich über Recht und Gesetz hinwegsetzen, es wird nichts passieren.
Die Möglichkeiten, demokratische Rechte gegenüber der Verwaltung durchzusetzen, bestehen weitgehend nur theoretisch. Die Praxis begünstigt schon lange antidemokratische Kräfte.
Neuwahl Bürgermeister ?
Ich bin für Elmo !!
DMS
Mein Traum wäre, wenn sich alle Bürger dieses Landes an Recht und Gesetz halten.
Es wird ein Traum bleiben…
Fakt ist aber, dass insbesondere Juristen ihr Handeln an den gesetzlichen Vorschriften ausrichten sollten.
Ich denke, das ist nicht zuviel verlangt und sollte dem beruflichen Ethos entsprechen.
@ Kritischer Bürger
"Ich bin für Elmo."
Warum nicht gleich Oliver Pocher? Dann hätten wir wechselnde First Ladies in Homberg. 🙂