Schneider-Areal: Abwägungen des Planers mit Falschinformationen
Zu dem Bebauungsplan auf dem Schneider-Gelände an der Kasseler Straße/ Nordumgehung trug der Planer Herr Henke für den Bebauungsplan im Bauausschuss die "Abwägungen" zu den eingegangen Stellungnahmen vor.
Eigentlich sind die Texte des Planers nur Vorschläge und die Stadtverordneten haben das Für und Wider abzuwägen. Doch davon war nichts zu hören. Die Stadtverordneten akzeptierten weitgehend die vorgegebenen Antworten. Lediglich bei den Gebäudehöhen und dem mongolisch-chinesischen Restaurant gab es Einwände.
Bevor auf diese in einem weitern Beitrag eingegangen wird, erst einmal Informationen zu dieser Art der "Abwägung" am Beispiel Baumarkt mit Gartensortiment.
Baumarkt mit Gartensortiment
# Der erste Halbsatz der "Abwägung" ist richtig. Für den Baumarkt mit Gartensortiment ist bereits in der zweiten Änderung des Planes Baurecht geschaffen worden.
# Der zweiten Halbsatz erstaunt, der Bedarf sei "auf der Grundlage des Einzelhandelsgutachtens der Kernstadt Homberg (Efze) aufgenommen."
In dem GMA-Einzelhandelsgutachten ist das Wort "Baumarkt" nur drei Mal zu finden.
"überdurchschnittlich gut ausgestattet im Nonfood-Bereich mit mittel- bis großflächigen Betriebstypen sowohl in der Innenstadt (u.a. Kaufhaus Sauer, Fachmärkte an der Ziegenhainer Straße, zum Teil größere Fachgeschäfte in der Altstadt) als auch dezentral (u.a. Möbel Dickhaut, Herkules-Baumarkt, Efze-Center) S. 12"
"Bei Nichtlebensmitteln gute Ausstattung im Baumarkt- und Möbelsegment, Kaufkraftabflüsse in den Sortimenten Bekleidung, Schuhe / Lederwaren, Elektronwaren/ Unterhaltungselektronik und Spielwaren. S. 16"
An keiner Stelle im gesamten Einzelhandelsgutachten wird ein Bedarf nach einem weiteren Baumarkt festgestellt..
Diese Aussage des Planers Henke ist frei erfunden.
Auch bei Blumen/zoologischer Bedarf heißt es
Quantitativ leicht unterdurchschnittliche Ausstattung; mehrere kleinteilige Blumenläden vorhanden, kein Zoofachgeschäft. Zoologischer Bedarf wird durch große Fachabteilung von Herkules sowie Tierfutter in Lebensmittelmärkten abgedeckt."
Die Empfehlung des Einzelhandelsgutachtes lautete:
"Kein zwingender Handlungsbedarf im Bereich Blumen / Pflanzen, qualitative und quantitative Aufwertung des Angebotes im zoologischen Bedarf (Heimtier- /Zoofachmarkt) möglich, auch dezentral, aber nicht zwingend notwendig." GMA Studie 2011, S. 41
Falsche Abwägung
Die Abwägung entspricht nicht den Erfordernissen einer gerichtsfesten Abwägung. Wieder einmal sollen die Stadtverordneten und damit die Bürger "über den Tisch gezogen werden".
Die Aussage des Planers Henke und des Magistrats sind falsch.
siehe auch: Was soll an der Kasseler Straße gebaut werden?
Druckansicht
"… Die von der Bauleitplanung Betroffenen haben einen Anspruch darauf, daß ihre abwä- gungserheblichen privaten Belange berücksichtigt werden, ohne daß diese selbst rechtlich geschützt sein müssen …"
und
"… Bundesverwaltungsgerichts vom 12.2.1969 1 und vom 5.7.1974 2 „Das Gebot der gerechten Abwägung ist verletzt, wenn eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet. Es ist verletzt, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach der Lage der Dinge in sie eingestellt werden muß. Es ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufende Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet.Innerhalb jenes Rahmens ist nämlich das Vorziehen oder Zurücksetzen bestimmter Belange überhaupt kein nachvollziehbarer Vorgang der Abwägung, sondern eine geradezu elementare planerische Entschließung, die zum Ausdruck bringt, wie und in welcher Richtung sich eine Gemeinde städtebaulich fortentwickeln will.“ 3…."
Quelle: www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783504157364_Excerpt_001.pdf
Setzt sich somit die Verwaltung über die Belange der Bürger hinweg und genehmigt das Bauvorhaben mit all den Nachteilen für die Bürger, nimmt sie billigend in Kauf, zukünftig die Glaubwürdigkeit zu verlieren, für die Bürger, für die sie arbeiten soll.
Entweder verschiebt man die Entscheidung bis nach den Kommunalwahlen und macht dann was man will, oder man trifft jetzt die Entscheidung und nimmt halt in Kauf, den Wähler zu vergrätzen.
Wohin man derzeit schaut:
Durch einen fehlenden gesamtplan sind alle Handlungen prinzipiell mit Fehlern behaftet und werden dann auch noch unter Zeitdruck getroffen.
Herr Schneider hatte seit 2008 Zeit – also 7 Jahre. Und arbeitet immer noch mit druck um mal so oder so Unternehmen dort zu etablieren.
Das gilt für das Ulrich Areal genauso.
Einziger Lichtblick war zwischendurch der Investor Weckesser Gelände samt Netto.
Eine Belebung der Innenstadt mit einem Ldengeschäft hat man ja jetzt durch den Kauf des Erdgeschosses Marktplatz 15 erfolgreich verhindert.
Welcher Teufel hat da bloß die Stadtverordneten, den Magistrat und insbesondere den Bürgermeister, der ja überall von Belebung, Revitalisierung redet, geritten?
Ich war es nicht !
Alles Unausgegoren !
👿