Informationspflicht contra Geheimhaltung
Wo bedarf es der Vertraulichkeit und wo ist es notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren? Die Balance zwischen diesen beiden berechtigten Ansprüchen zu finden, beschäftigt schon immer die Beziehung zwischen Presse und Politik.
Dieses Thema wurde auch in Homberg aktuell.
Im gestrigen Ältestenrat des Stadtparlamentes ließ der Bürgermeister noch einmal darauf hinweisen, dass die Protokolle des Magistrats vertraulich sind.
Das ist so in der Satzung geregelt und macht auch Sinn, um Persönlichkeitsrechte zum wahren oder um Nachteile von der Stadt fernzuhalten, die durch zu frühes Bekanntwerden entstehen können, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Die Regelung der Verschwiegenheit hat eine sinnvolle Funktion.
Überall in der Politik kann man beobachten, dass man oft auch andere Informationen als geheim definieren möchte, weil man sie nicht gerne in der Öffentlichkeit sähe. Bei der Abwägung was geheim gehalten werden muss und was veröffentlicht werden darf, gilt es zwischen unterschiedlichen Rechten abzuwägen.
Aktueller Anlass für die Ermahnung des Bürgermeisters war unter anderem auch einen Beitrag im Homberger Hingucker. Es handelt sich um den Artikel "Schluss mit lustig, jetzt wird es Ernst". In diesem Beitrag wurde über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesausgleichsfond und die damit verbundenen Auflagen für die Stadt berichtet. Dieses Schreiben war am 1. Dezember 2008 bei der Stadt eingegangenen, ihm war der Erlass des hessischen Innenministeriums angefügt.
Der Magistrat ist verpflichtet (§ 50, Abs. 3 HGO ) die Stadtverordneten über wichtige Verwaltungsangelegenheiten und Anordnungen der Aufsichtsbehörde zu informieren.
§ 50, Abs. 3, Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtig Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
In der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2008 hätte dies die Stadtverordneten bekannt gegeben werden müssen, sofern nicht ein anderer Weg zum Informieren gewählt worden wäre. Da die Stadt bis zum 14. Januar 2009 ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, wurde dieser Erlass im Homberger Hingucker in Auszügen bekanntgemacht. Da die Stadtverordneten die letzte Verantwortung für die Finanzen der Stadt haben, hätte der Bürgermeister über diese Auflagen informieren müssen.
Druckansicht
Maulkorberlass vom BĂŒrgermeister?
Typisch!
Also meine Erfahrungen sind die, dass mache Themen des Homberger Magistrats meistens nach den Sitzungen lautstark in den gastronomischen Einrichtungen am Markt oder in den zahlreichen Homberger Vereinen nochmals diskutiert werden.
So kann es passieren – das ist die Praxis – das man am Nachbartisch auch die neusten Entscheidungen mitbekommen kann, dabei brauch man garnicht so gute Ohren.
Man achte einmal auf die Vereinszugehörigkeit von Magistratsmitgliedern, da ist es kein Zufall, dass auch an Vereinstischen weiter politisiert wird.
Aber was solls, die Vereinszugehörigkeit adelt alles, auch den Bruch der Verschwiegenheitspflicht.
Wie sagt der Homberger: Wir sind ja schlieĂlich wer.
Gut gebrĂŒllt Löwe. Jaul!!!!!!!!!!
Getroffene Hunde bellen.
Verschwiegenheitspflicht endet da wo gegen die Interessen der Stadt gehandelt wird, Informationen zurĂŒckgehalten werden und der FĂŒhrungsstil eher an feudalistische Zeiten erinnert als an demokratische Spielregeln.
Watergate ist nötig gewesen so wie es nötig war Papiere der Bahn zu veröffentlichen als auch dieses SchriftstĂŒck offenzulegen.
Wo sind weitere mutige BĂŒrger die noch das Herz haben sich nicht durch ihren Chef selbst mit an den tisch des Unrechts zu setzen?
Hombergs Chefverwalter zeichnet derzeit nur noch eines aus :
Die Teilnahem an einem Space Shuttle Start !
Ob das reicht aus Homberg wieder eine lebendige Stadt zu machen ????