Was sagen Architekten und die Feuerwehr
Foto: Unterste Etage des Treppenhauses mit MĂŒlltonnen und Kartonsammelstelle
Seit zwei Jahren ist das Ărztehaus Obertor in Homberg mit drei Arztpraxen in Betrieb.
Der Magistrat gab auf eine Anfrage die folgende Antworten.
Architekten und Angehörige der Feuerwehr sind eingeladen diese Antwort zu beurteilen und zu kommentieren.
Foto: Unterste Etage des Treppenhauses mit MĂŒlltonnen und Kartonsammelstelle
TOP 19 b) vom 11.09.2014
Beantwortung der Anfrage des Stadtverordneten Delf Schnappauf vom 28.08.2014 zur Stadtverordnetenversammlung am 11. September 2014
Brandschutzsicherheit im Ărztehaus Obertor
Anmerkung: [des Magistrats]
Hierzu hat der sachbearbeitende Architekt bereits mehrfach im Magistrat Stellung genommen. Die Untersuchungen des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises, der Sicherheitsbeamten der Berufsgenossenschaft und des RP Kassel blieben ohne Auswirkung und ohne Tadel.
1. Wann rechnet der Magistrat mit einer Bauabnahme fĂŒr das Ărztehaus?
Nach der Fertigstellung der BaumaĂnahme, wobei dieses abhĂ€ngig ist von den erst letztlich verhandelten MietvertrĂ€gen. Die Zeichnungen zur Fertigstellung der MaĂnahme sind durch die Ărzte noch nicht freigegeben.
2. Ist der Betrieb der Arztpraxen rechtlich zulÀssig, solange noch keine Fertigstellungsanzeige vorliegt?
Ja, liegt im Verantwortungsbereich des Architekten.
3. Falls eine Nutzung vor abschlieĂender Fertigstellung erlaubt wurde, wann wurde diese erteilt?
Siehe Beantwortung Frage 2.
4. Wie kann im Brandfall das Haus mit nur liegend transportierbaren Patienten evakuiert werden, wenn nur ein Treppenhaus ohne Rauchabzugsklappen zur VerfĂŒgung steht?
Der planende Architekt ging bei der Planung von einem notwendigen baulichen zweiten Rettungsweg aus. Dieser war geplant am heutigen Parkplatz im Garten mit einer Stahltreppe zu allen Geschossen. Ein durch die Bauverwaltung beauftragtes namhaftes IngenieurbĂŒro fĂŒr Brandschutz aus Kassel kam mit dem Bauaufsichtsamt des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises zu der Meinung, dass dieser zweite bauliche Rettungsweg nicht notwendig sei. Er wurde in dem vom Bauaufsichtsamt genehmigten Brandschutzkonzept vom MĂ€rz 2012 gestrichen. Ebenso wurden im Brandschutzkonzept keine Rauchklappen im vorhandenen Treppenhaus gefordert, da diese in der Regel zu Brandbeschleunigern werden.
Eine Evakuierung der Liegend-Patienten erfolgt nach der Anfang des Jahres aufgestellten Brandschutzordnung durch verschiedene Brandabschnitte. Diese Brandschutzordnung konnte aber erst in Auftrag gegeben werden, nach dem das (Planung) fertiggestellt war. Dieses Gesamtkonzept wiederum war abhĂ€ngig von zur VerfĂŒgung stehenden FachĂ€rzten oder von den notwendigen KV-Zulassungen.
5. Ist fĂŒr einen solchen Notfall ausreichend Personal fĂŒr eine solche Evakuierung vorhanden?
Das ist in der Brandschutzordnung, welche in Verbindung mit dem von der Stadt beauftragten BrandschutzbĂŒro, mit allen Arzt-Parteien sowie dem Stadtbrandinspektor und dem planenden Architekten aufgestellt wurde, eindeutig geregelt.
6. Hat die Feuerwehr sich bereits mit den Bedingungen des GebĂ€udes vor Ort vertraut gemacht und ggf. schon eine Ăbung durchgefĂŒhrt? Wenn ja, wann?
Hierzu ist anzumerken, dass die Brandschutzordnung zurzeit an alle Beteiligten ausgehĂ€ndigt wird, so dass sich alle Parteien nach den gemeinsam stattgefundenen Besprechungen mit den Anforderungen vertraut machen. Danach ist jĂ€hrlich eine Ăbung mit der örtlichen Feuerwehr geplant.
Anmerkung:[des Magistrats]
Alle Planungen bezĂŒglich des Brandschutzes und der AusfĂŒhrung im Allgemeinen können jederzeit in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Herrn Schnappauf wurde das Brandschutzkonzept in der Bauverwaltung erlÀutert. (1)
(1) Diese Aussage ist falsch. Herr Gontermann zeigte mit anlĂ€Ălich eines GesprĂ€chs mit Herrn Ziegler (18.08.2014, 10:00 Uhr) ein mehrseitiges Papier mit dem Genehmigungstempel der Bauaufsicht und sagte dies wĂ€re das genehmigte Brandschutzkonzept. Der Inhalt ist mir unbekannt und wurde auch nicht erlĂ€utert.
Diese Aussage steht im Widerspruch zu der Aussage des BĂŒrgerbeauftragten des Kreises, der mir am 23.09.2014 mitteilte, dass die Stadt Homberg fĂŒr das Ărztehaus einen neuen Bauantrag mit einem Brandschutzkonzept einreichen mĂŒsse.
Die Antwort zu Frage 1 ist eindeutig:
Irgendwann.
Zu Frage 2:
Es wird keine Rechtsgrundlage angegeben.
Man muss also dem Magistrat die Fragen so stellen, dass es kein Ausweichen mehr gibt.
Die Frage 3. wurde nicht beantwortet. Sie lautete nach dem Datum nicht nach dem Wer das darf.
Zu Frage 4:
Die von den Stadtverordneten genehmigte Bauplanung wurde mit all den Ănderungen zur Makulatur.
Eine Brandschutzordnung hat es von Anfang an nicht gegeben.
Die Aussage ” durch verschiedene Brandabschnitte ” sagt nicht aus, wie die Bergung in diversen Szenarien ablaufen soll.
Die Brandschutzordnung im Entwurf wurde den Antworten nicht beigefĂŒgt – das besagt doch alles.
Zu Frage 5.
Der Stadtbrandinspektor hat die Brandschutzordnung mitgestaltet?
Bitte Herr Rohde: Geben sie doch auch eine Stellungnahme ab und informieren sie die Bevölkerung vollstĂ€ndig ĂŒber die Fakten!
Die Frage 6. wird dahingehend beantwortet, dass es noch keine Brandschutzbegehung gegeben hat.
Das gilt auch fĂŒr die Evakuierung von Liegendpatienten.
Der Architekt hat dem Magistrat falsche Informationen zur VerfĂŒgung gestellt.
Also Herr Dr. Ritz als Sprechers des Magistrats:
Wo ist gesetzlich geregelt, dass ein Ărztehaus dieser Couleur in der Nutzung der Freigabe durch den Architekten ermöglicht vor Beendigung der Baumassnahme?
Welche Voraussetzungen sind zu erfĂŒllen und wo ist dies geregelt?
Bitte geben sie dazu §§ und Nummern im Wortlaut an.
Bitte geben sie auch bekannt, wo die schriftliche Freigabe des Architekten vorliegt, wann genau welche Freigaben erfolgte und legen sie dazu eine Kopie vor.
Sieht so die neue Offenheit in Hombergs Verwaltung aus?
Wer hat solche Magistratsinformationen und Antworten abgesegnet?
Etwa Dr. Ritz ?
14 000 BĂŒrger Hombergs lassen sich wie TanzbĂ€ren an der Nase herumfĂŒhren.
Unfassbar was da abgeht !!!
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