Täuschungsmanöver Abwassersatzung
Gesplittete Abwassergebühren
Nach einem Gerichtsurteil sind die Abwassersatzungen nach einem neuen Verteilerschlüssel zu berechnen: Neben dem Maßstab bezogenes Trinkwasser soll auch der Maßstab von eingeleitetem Niederschlagswasser von versiegelten Flächen in den Kanal berücksichtigt werden. Mit dem Urteil soll eine verursachergerechte Aufteilung erreicht werden. Die Höhe der städtischen Gebühreneinnahmen nach der Aufsplittung entspricht der notwendigen kostendeckenden Gebühreneinnahmen, die vor der Aufsplittung erhoben wurden.
Gebührenanpassung
Ein ganz anderes Thema ist die Gebührenanpassung. Die Kosten der Abwasserbehandlung müssen durch Gebühren gedeckt werden. Steigen die Kosten, sind die Gebühren anzupassen, sinken die Kosten sind die Gebühren zu senken oder eine Rücklage zu bilden.
Müssen die Gebühren erhöht werden, muss das begründet und beschlossen werden.
Eine Gebührenanpassungssatzung wurde in Homberg nicht vorgelegt
Den Bürgern und den Stadtverordneten wurde immer vorgespielt, es ginge um die Splittung der Gebühren. In der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014 wandte sich das Magistratsmitglied Jürgen Kreuzberg an die Versammlung und sagte, der Stadt würde ein Verlust von rund 160.000 Euro entstehen, wenn nicht noch sofort die neue Entwässerungssatzung beschlossen würde. Damit wurde erstmals deutlich gesagt, dass es sich um einen Beschluss zur Gebührenanspassung handelt. Für die Gebührenanpassung wurden keine eindeutigen Berechnungen vorgelegt.
Ist die Satzung gültig?
Den Stadtverordneten wurden eine Erhöhungssatzung untergeschoben. Die Tagesordnung verschleiert das, indem nur von eine neuen Entwässerungssatzung die Sprache ist. Die Gebührenerhöhung ist nicht ausgewiesen worden.
In einem sauberen Verfahren sind die Verfahren zu trennen.
1. Anpassung der Gebühren die zur Kostendeckung notwendig sind.
2. Aufteilung der Gebühren nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser.
Jetzt werden die Juristen wieder viel Arbeit bekommen, ebenso Mitarbeiter in der Verwaltung. Vielleicht übersteigt der neue Aufwand den Fehlbetrag.
Dieser Satzungsmurks treibt weiter die Kosten in die Höhe.
Was wurde in den Ausschüssen vorgetragen und wie waren die Beschlüsse in diesen Gremien?
Deshalb ist beim Lesen der Entwässerungssatzung von der neuen Splitting-Regelung kaum mehr als im Nebensatz die Rede. Spätestens im Abwasserbescheid muß die Stadt dann Farbe bekennen wie hoch nun die Gebühren für das Abwasser pro Kubikmeter sind und wie sich diese Gebühren in die Berechnung für Abwasser und Niederschlagswasser aufteilen. Eine neue zusätzliche Gebühr darf dabei nicht herauskommen. Bisher waren es wohl 4,48 Euro für den Kubikmeter Abwasser auf den Frischwasserverbrauch gerechnet. Es ist empfehlenswert die Richtigkeit der Angaben im Bescheid gründlich durchzurechnen – wenn man kann. Es wäre ja mal interessant zu erfahren, welche Stadtverordneten mit welcher Parteizugehörigkeit diese verdeckte Gebührenerhöhung zu verantworten haben. Das sollte man bei der Wahl des neuen Bürgermeisters entsprechend per Wahlkreuz "honorieren".
Moderation: Der Kommentator versteckt sich hinter einer falschen -Emailadresse, die nicht existiert.
Gartenwasserzähler sind von den Abwassergebühren befreit. Wird aber von Seiten der Stadt nicht gern propagiert, das Gartenwasserzähler installiert werden dürfen, müssen nur bei der Stadt angemeldet werden. Kosten einmalig ca. 30,00 €
zu. 2
Im "Blättchen" war von 0,49 € jährlich je m² versiegelter Fläche die Rede (Faktor 1,0 ?). Abwasser soll 3,74 € je m³ kosten.
Ich gehe mal davon aus, das der normale Bürger im Endefekt mehr zahlt. Warscheinlich wird es auch noch einen Flächenrabatt geben. ( Kompostierungsanlage, Supermarktparkplätze, Lögistikzentren, Stadteigene Flächen, . . .)
Wo kommen die Summen her? Wie werden diese errechnet?
Mit welchen Daten über versiegelte Flächen arbeitet die Stadt? Oder gibt es nochmal eine neue Erhebung?
Sachen, die der Bürger nicht weis.
Man muss allen hausbesitzern und Mietern raten, heute die abzulesen.
Denn ab heute gilt die höhere Gebühr. Wie die Abrechnung seitens der Stadt erfolgt ist offen.
Die Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
Und Dr. Richhardt hält die Stadtverordneten noch für tapfer.
Die der satzungsänderung zu gestimmt haben, haben die Bürger getäuscht, belogen und betrogen.
Es existierte ein Leserbrief aus dem Jahre 2008 indem ein SPD Mann gewarnt hat vor Gebührenerhöhungen wegen des Hessentages. Die SPD ist von der FDP und CDU als Blockadepartei beschimpft worden, solange bis die sich dem Hessentagsfieber gebeugt haben.
Meinung und Frage:
Homberg legt an Hand einer bestimmten festgetsellten Größe ( Fläche z. B. versiegelt ) fest welcher Faktor pro qm anrechenbare Grundstücksfläche zu zahlen ist.
Wenn jetzt während der Fristen Bürger Widerspruch einlegen und ihre Flächen die zur Gebührenfestsetzung heranzuziehen sind korrigiert werden, müsste sich doch auch die Gesamtfläche die der Faktorberechnung dient ändern.
Sprich: Die Gesamtfläche wird kleiner – was bei fixen Kosten Abwasserentsorgung zur Erhöhng des Faktors führen müsste.
Stimmt dieser Denkansatz, dann unterliegt der Faktor ständigen Veränderungen auch im Hinblick auf neue Flächen die in die Berechnung einfließen.
Dazu wäre es dann notwenig Stichtage einzuführen, an denen geändert wird. Zeitnah wäre das einma im Jahr vor der Festlegung für die vergangenen 12 Monate.
Wer kann meine Meinung fach- und sachgerecht widerlegen oder stützen ?
Hat denn schon jemand einen amtlichen Bescheid erhalten. Den vorläufigen Bescheid aus Mai 2014 habe ich gleich reklamiert. Seit dem herscht Stille. Eigentlich sollten die Dinger doch schon längst raus sein.
Bis der erste gültige Abwasserbescheid vorliegt hat Dr. Ritz entweder seine 2. Amtsperiode angetreten oder sein Nachfolger ist im Amt.
Man hat halt falsche Akzente gesetzt in der Verwaltung die seitens Dr. Richhardt ( ich kann das beurteilen ) so gelobt wurde. Da war einer der Meinung das sei alles " boss matter" !