Richterliche Untersuchung beim Bundesforst
Polizei und Staatsanwaltschaft beschlagnahmten nicht nur im Homberger Rathaus Akten, sondern auch in der Dienststelle des Bundesforstes in Schwarzenborn.
Der HNA-Bericht (Druckausgabe) und nh24 weist auf einen Brief der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) vom 1. August 2012 an die Stadt hin. Für EON-Mitte stellte der Brief den Nachweis der Konversions nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) dar.
Der stellvertretende Leiter der Bundesforst-Dienststelle in Schwarzenborn, (eine Sparte der BImA) Matthias Pollmeier, hatte diesen Brief unterschrieben. Der Akteneinsichtsausschuss hatte diesen Brief gefunden.
Bundesforst behaupte schwere ökologische Schäden
Ein Bezug des Briefes zu einem Vorgang ist nicht erkennbar. Ziel des Schreibens ist es, die schwerwiegende ökologische Schädigung der mit dem Solarpark bebauten Fläche zu behaupten, ohne dass konkrete Nachweise erbracht wurden. Es soll die Behauptung gestützt werden, dass "eine schwerwiegende und nachhaltige Beeinträchtigung des ökologischen Wertes der gesamten Fläche" vorliegt. Nur eine solche Feststellung schafft die Rechtsgrundlage für eine Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), die Voraussetzung dafür ist, zwanzig Jahre lang erhöhte Vergütungen für den erzeugten Strom zu bekommen.
Zweck des Briefes im zeitlichen Kontext
Wenn auch in dem Schreiben kein Bezug genannt wird, ist der zeitliche Kontext von Interesse.
Bereits Anfang 2012 behauptete das Planungsbüro BIL, das den Bebauungsplan anfertigte, die Konversionseigenschaft im Sinne des EEG. Dass die dort aufgeführen Fakten nicht stimmen, wurde im Homberger Hingucker bereits am 8. 5. 2013 ausführlich nachgewiesen. Am 7.8.2012 erhielt auch der Vorstand der EON-Mitte von mir diesen Bericht .
Obwohl ich den Magistrat auf die fehlende Konversionsfähigkeit hingewiesen hatte. wurde am 12. Juni 2012 von der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung der Kauf des Kasernengeländes und des Geländes der PV-Anlage beschlossen. Daraufhin wurde in der Stadt ein Bürgerbegehren eingeleitet, mit dem Ziel eines Bürgerentscheids über den Kasernenkauf.
Durch das Bürgerbegehren war die Kaufabwicklung und damit der Bau des Solarparks gehemmt. Der Bundesforst hat zur Fortführung der Planung einen Pachtvertrag mit der Baysolar AG abgeschlossen mit dem Ziel, den Pachtvertrag an die Stadt Homberg bzw. an die im Auftrag der Stadt handelnde Hessisch Landgesellschaft (HLG) nach Kaufabschluss zu übertragen. Erklärtes Ziel dieser Vorgehensweise war es, dem Solarpark-Projektierer bis Ende September den Anschluss des Solarpark an das Netz zu ermöglichen, um ihm so die höhere Einspeisevergütung zu sichern.
Die Argumentation des Bundesforstes
1. Fahrtraining mit Fahrzeugen und Panzern im höchst unwegsamen Gelände
Auf dem Gelände fuhren die Fahrzeuge nur auf festgelegten Wegstrecken. Diese Wegstrecken wurden von der Bundeswehr in Eigenleistung im Laufe der Zeit sämtlich geschottert und darauf geachtet, dass ein leichter Rückbau möglich ist. Dies wurde durch einen in Homberg lebenden ehemaligen Bundeswehrangehörigen bestätigt, der 25 Jahre für das Gelände zustündig war.
Die Fläche des jetzigen Solarparks liegt am Rande des gesamten Geländes und ist zum großen Teil relativ eben und war offenes Wiesenland. Vor der Bundeswehr-Nutzung waren diese Flächen als Ackerland und sind nicht "höchst unwegsam". Die Flächen wurden auch nur auf den geschotterten Wegen von Fahrzeugen befahren, um die außerhalb der Solarpark-Fläche Kampfstellungen liegenden zu erreichen.
Das gesamte Gelände wurde seit 40 Jahren von der Familie des jetzt verdrängten Schäfers beweidet, wobei die Flächen des Solarparks wegen der relativ ebenen Flächen für die maschinelle Heuernte besonders gut geeignet war.
Die Flächenteile, die als unwegsam bezeichnet werden können, haben heute den Status eines FFH-Gebietes im Rahmen des europäischen Natura 2000-Konzeptes. Das zeigt schon, dass die behaupteten Schäden keinen "immensen Eingriff in Natur und Landschaft" darstellen.
2. Bodenbelastung und Bodenerosion
Pollmeier behauptete, die Fahrtätigkeit der Bundeswehr habe den Bodenhaushalt "völlig überlastet". Dabei führte er an:
"Bodenbruch"
Das ist kein Begriff, der in der Fachterminologie der Bodenkunde geläufig ist. Der ähnliche Begriff "Grundbruch" kommt im Bereich Statik vor, hier geht es aber nicht um Statik, sondern um ökologische Beeinträchtigung. Wie durch den "Bodenbruch" das Bodenökosystem gestört wird, ist nicht ersichtlich.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist der Aufriss der Grasnarbe sogar erwünscht, weil damit die Voraussetzung entsteht, die der Amphibien den notwendigen Lebensraum erschuf.
Bodenverdichtung
Es sei eine "erhebliche Bodenverdichtung nachweisbar", dieser Nachweis wird lediglich behauptet, ein Nachweis wird nicht geführt. Er kann auch schwerlich geführt werden, da Kettenfahrzeuge zwar ein hohes Gewicht haben, dies aber durch die Fahrketten auf einer größeren Aufstandsfläche verteilen. So ist der Bodendruck bei einem Panzer geringer als bei einem Pkw.
Die Argumentation des Autors zielt auf die Täuschung ab, der angesichts großer Panzer viele Menschen unterliegen, solange sie sich die physikalischen Gegebenheiten nicht klar machen.
Irreversible Schäden
Gerade auf der Solarpark-Fläche seien irreversible Schäden vorhanden, weswegen diese Geländeteile vormals nicht in das FFH-Gebiet aufgenommen wurden. Die Gründe für den Ausschluss dieser Fläche aus dem sonst großflächig ausgewiesenen Naturschutz ist noch nicht bekannt und könnte eher darin liegen, ein Projekt wie den Solarpark zu ermöglichen.
Ein Teil des Geländestreifens wurde sogar als naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche für das jenseits des Bahndamms ausgewiesene Gewerbegebiet. ausgewiesen. Diese, aber auch die angrenzenden Flächen, sind Durchzugsgebiet von Amphibien auf ihrer jährlichen Wanderung zu den unterschiedlichen Winter- und Sommerquartieren.
Die Ausführungen Pollmeiers stehen im Widerspruch zu den Erfahrungen mit anderen Standortübungsplätzen, die als hochwertige Biotope im Naturschutz geschätzt werden und entsprechend auch ausgewiesen wurden. Die Bundeswehrverwaltung hat dazu wesentliche Vorleistungen erbracht, weil sie sehr darauf bedacht war, die Gelände im Einklang mit dem Naturschutz zu pflegen.
Der Autor ist verantwortlicher Mitarbeiter des Bundesforstes, es ist davon auszu gehen, dass er fachlich in der Lage ist, die Sachverhalte richtig wahrzunehmen und einzuordnen. Wenn er in dem Schreiben dennoch andere Behauptungen aufstellt, trägt er aktiv dazu bei, andere Institution damit zu täuschen und einigen Beteiligten ungerechtfertigte Vermögensvorteile zu schaffen.
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