262.500 Euro Pacheinnahmen fehlen der Stadt
Auf die Fragen von Achim Jäger (FWG) zum Haushaltsplan 2016 antwortete Bürgermeister Dr. Ritz, dass für die verpachtete Fläche des Solarparks bisher keine Pacht gezahlt wurde.
Am 4.4. 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Flächen des Solarparks zu kaufen, um sie zum Bau und Betrieb eines Solarparks zu verpachten. In dem Beschluss heißt es unter anderem:
Die Verpachtung der Gesamtfläche erfolgt an den meistbietenden Investor für einen Pachtzeitraum von mindestens 20 Jahren.
Die Pachteinnahmen betragen mindestens Netto 75.000,00 €/Jahr.
Folgende Auflagen sind in den Pachtvertrag aufzunehmen:
– Die Einspesevergütung wird in Höhe der fälligen Pachtzahlung an die Stadt bzw. ihren Beauftragten abgetreten.– In den Mietvertrag wird ein rückstandslose Rückbauverpflichtung aufgenommen. In Höhe der Rückbauverpflichtung muss eine werthaltige Sicherheit vorgelegt werden.
Wenn bisher keine Pacht an die Stadt gezahlt wurde, heißt es, der Magistrat hat den Beschluss nicht entsprechend umgesetzt. Die Stadt hat davon den finanziellen Schaden.
Die Antwort des Bürgermeisters im Haupt- und Finanzausschuss ist irreführend. Die staatsanwaltschaftliche Ermittlung hat mit der Verpflichtung zur Pachtzahlung nichts zu tun. Der Pächter hat die Pacht zu zahlen, unabhängig davon, welche Preise er für den erzeugten Strom erhält. Die Stadt hat offensichtlich nichts getan, ihre Forderungen einzutreiben.
Der Ausgang der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Pachtzahlung.
Ab 30. Juni 2012 hat der Pächter die Fläche zur Verfügung. Bis heute sind das 3 1/2 Jahre, gleich 262.500 Euro.