HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wernswiger Schrottimmobilie hat es bis ins Schwarzbuch geschafft


 

Jedes Jahr gibt der Bund der Steuerzahler ein Schwarzbuch "Öffentliche Verschwendung" mit den schlimmsten Fällen an Steuerverschwendung heraus.

In diesem Jahr hat auch Homberg darin einen Platz gefunden.
 

Schrottimmobilie für 125.000 Euro 

Eine Immobilie und damit Homberg (Efze) sind es in das diesjährige Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler gekommen. Die Kommune kaufte im Stadtteil Wernswig für 125.000 Euro ein Haus. So weit eigentlich ganz normal. Außerdem steht das Haus der Neugestaltung eines neuen Ortsmittelpunkts im Weg. Ein Kauf wäre also eine gute Lösung. Das Blöde: Bei einer Zwangsversteigerung ging das Haus für gerade einmal 27.500 Euro an einen anderen Bieter, da sich die Stadt aufgrund von Satzungsvorgaben bei der Auktion selbst beschränkt hatte. Später kaufte die Stadt dann die Immobilie doch – für knappe 100.000 Euro mehr. Quelle

 
Dilettantisches Verwaltungshandeln

Der Bund der Steuerzahler bezeichnet das Verhalten der Stadt dilettantisch.

Die Stadt war auch Gläubigerin und hat die Zwangsversteigerung selbst beantragt.
Eine zwingende Notwendigkeit zum Kauf gab es nicht. Die Stadt hätte abwarten und eine Veränderungssperre verhängen können. Dann hätten potentielle Erwerber das Interesse an der Immobilie verloren, und man hätte sich auf einen sehr viel niedrigeren Betrag einigen können.
In dem Dorfentwicklungsplan war die Immobilie und ihr Abriss bereits thematisiert worden. Damit war bestand ein Planungsverfahren. 
 

Schaden von der Stadt abwenden

Den Kauf hat der Magistrat in eigener Verantwortung ausgeführt und den Notarvertrag abgeschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordneten.

Der Magistrat hat damit der Entscheidung der Stadtverordneten  vorgegriffen, die sollten jetzt dem Kaufvertrag legitimieren, was sie leider auch taten.

Allerdings hat der Magistrat und auch der Bürgermeister nach der Hessische Gemeindeordnung (HGO) die Möglichkeit, gegen Beschlüsse der Stadtverordneten Einspruch zu erheben, wenn sie rechtswidrig oder zum Schaden der Stadt entschieden haben. In diesem Fall ist der Schaden zu Lasten der Stadt offensichtlich. Ich habe den Bürgermeister schriftlich aufgefordert von diesem Recht Gebrauch zu mache. Eigentlich hätte er als Jurist selbst diesen Schritt einleiten müssen. Ob er es tat, ist nicht bekannt.

Für das dilletantische Verhalten muss der gesamte Magistrat haftbar gemacht werden. Da sind im Rathaus zwei Volljuristen bezahlt und dann kommt es zu so einem Versagen.

 


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