Familiencafé im Park: Was sind die Folge- und Personalkosten?
Entwurf für ein Familiencafé im Stadtpark Alter Friedhof
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll
Herr Hofmann und Frau Danneberg von den e4-Architekten stellen anhand einer Präsentation den Entwurf des Familiencafés vor. Anschließend beantworten sie die Fragen der Ausschussmitglieder. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Zur Sache sprechen Bürgermeister Dr. Ritz, die Ausschussmitglieder Herr Haß, Frau Edelmann-Rauthe, Frau Ziepprecht und Herr Thurau.Ausschussmitglied Herr Günther Koch fragt nach der Berechnung der Folgekosten und nach dem Betreibermodell des Familiencafés.
Bürgermeister Dr. Ritz erklärt, dass die vorgesehenen Betreiber für das Gasthaus Krone auch das Familiencafé im Stadtpark betreiben sollen. Die Folgekosten stehen noch nicht fest, da es unterschiedliche Möglichkeiten für den Betrieb gibt. Hier müssen noch Entscheidungen getroffen werden. Im Vordergrund steht die Bewirtschaftung vor Ort und die damit verbundene soziale Kontrolle. Dabei könnte die Absicht zur Gewinnerzielung hintenanstehen. Quelle
Auszug aus dem Protokoll der gemeinsamen Ausschusssitzung am 8. Dezember 2021 zu Stadtpark und neuem Familiencafé.
Die protokollierte Beantwortung des Bürgermeister disqualifizieren ihn für die Verwaltung eines 36 Millionen Euro Haushaltes. Schon einmal hat er eine Probe eines betriebswirtschaftlichen Unverständnis abgeliefert, als er für die Sanierung des Gasthofs Krone vorschlug, Handwerker sollen das auf eigene Rechung sanieren, dafür würden sie dann Geschäftsanteile erhalten. Somit sollten sie zusätzlich noch das Geschäftsrisiko zu tragen.
Für das Café liegt bisher kein Wirtschaftsplan der "Betreiber" vor.
Es gibt keine Wirtschaftslichkeitsberechnung, wie sie die Haushaltsordnung vorschreibt. Auf jeden Fall entstehen Folgekosten, angefangen bei der Energieversorgung bis zu den laufenden Personalkosten. Mindestens eine Person muss in dem "Familiencafé" anwesend sein, um die "soziale Kontrolle" zu sichern. Wer bezahlt, wenn der Umsatz die Kosten nicht deckt? Wenn der Bürgermeister angibt, dass es unterschiedliche Betriebsmöglichkeiten gibt, dann hat er diese zu nennen. Es gehört zu der Aufgabe eines jeden Stadtverordneten, den Bürgermeister und den Magistrat zu kontrollieren, dazu gehört auch, dass der Bürgermeister wahrheitsgemäße Informationen liefert.
Wie gerade die HNA zur Aufwandsentschädigung des Verwaltungsrats der Kreissparkasse schrieb: "Transparenz schafft Vertrauen" oder anders ausgedrückt: Wenn die Transparenz fehlt, ist Misstrauen angebracht.