Kahlschlag im Biotop
Foto: Das nach dem Hessentag 2008 angelegte Biotop neben der Mühlhauser Straße wurde abgeholzt.
Das Biotop ist eine verpflichtende Maßnahme aus dem Bebauungsplan für das Mühlhäuser Feld.
Es hat Gesetzeskraft.
Wenn neu gebaut wird, geht Natur verloren, der Boden wird versiegelt. Diese Verluste müssen ausgeglichen werden. Deshalb ist in den Bebauungsplänen immer auch eine Planung verbindlich, die helfen soll, die Schäden an anderer Stelle auszugleichen.
Das Mühlhäuser Feld war eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, sie wurde zum Hessentagsgelände und danach zum Neubaugebiet erklärte. Für diesen Verlust an Ackerfläche wurden drei Ausgleichsflächen festgelegt. Ausgleichsfläche A1 ist als Feuchtbiotop anzulegen. Die Bedingungen sind exakt beschrieben. Daraus ergeben sich auch zukünftige Verpflichtung zum Erhalt dieses Feuchtbiotops.
Abbildung: Auszug aus dem Bebauungsplan 51 Mühlhäuser Feld mit den Ausgleichsflächen A1 und A2
Die Bepflanzung ist dauerhaft zu unterhalten,
eine 3-jährige Entwicklungspflege ist sicherzustellen,
abgängige Gehölze sind zu ersetzen.
(Bebauungsplan Nr. 51)
Was wird mit dieser Abholzung bezweckt?
Wer ist dafür zuständig?
Wie wurde es finanziert?
Ausgleichsflächen sind keine Abstellflächen
Schon davor wurde nicht auf den Schutz der Ausgleichsflächen für das Mühlhäuser Feld geachtet. Direkt neben der Mühlhäuser Straße, unmittelbar anschließend an die Fläche A1, liegt die Fläche A2. Diese Fläche wurde in den letzten Jahren immer wieder als Abstellplatz für Lkws und landwirtschaftliche Maschinen missbraucht.