HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Welches Ergebnis bringt die “zielorientierte Verhandlung”?

Abbildung: Gebaute Wirklichkeit links  und gültige Planung auf der Grundlage des Durchführungsvertrags

2018 beauftragen die Stadtverordneten den Magistrat, "zielorientierte Verhandlungen" mit dem Vorhabenträger Schoofs für das Einkaufszentrum zu führen: Der Beschluss lautete:

c. Der Magistrat wird beauftragt, zielorientierte Verhandlungen mit dem Projektentwickler hinsichtlich der Gestaltung entlang der Kasseler Straße zu führen. Ziel muss es unter anderem sein, die im ursprünglichen Plan vorgesehene Blockrandbebauung später zu ergänzen. Dazu sind insbesondere die unter der Oberfläche liegenden Räume statisch so auszuführen, dass eine spätere Bebauung im oberen Bereich möglich bleibt. Das Verhandlungsergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmung: Anwesend: 30 | Ja-Stimmen: 28| Nein-Stimmen: 1 |Enthaltungen: 1

Am heutigen Abend, dem 23.09.2019, will der Magistrat im Bauausschuss den Sachstand zur Planung des Einkaufszentrums vorstellen. Allerdings heißt es in der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt:

In Vorbereitung der konkreten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll nunmehr durch Vertreter der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt der konkretisierte Planungsstand zur Baumaßnahme in der Sitzung vorgestellt werden

Diese Ankündigung besagt nichts zu dem erteilten Auftrag, den der Magistrat von den Stadtverordneten erhalten hat. Heute soll Schoofs seine Änderungen vorstellen. Änderungen, die schon konkret auf der Baustelle zu sehen sind und nicht mit dem genehmigten Bebauungsplan überein stimmen.

An diesem Abend wird in der Sitzung Bauausschusses wahtrscheinlich wieder demonstriert, wie Schoofs den Magistrat als Marionette vorführt, die nur ausführt, was Schoofs neue Planung ist. Der vertraglich festgeschriebene Durchführungsvertrag wird nicht erfüllt, er wird missachtet.

In Homberg geht es anders herum, erst wird gebaut, dann wird die Baugenehmigung angepasst und zum Schluss die Bauleitplanung. Nach Recht und Gesetz muss in der umgekehrten Reihenfolge gearbeitet werden. Doch Recht und Gesetz haben in Homberg nur noch eine bedingte Gültigkeit. Kreisverwaltung und Regierungspräsidium machen das Spiel mit, wie schon in Mardorf bei der Ausweisung von Wohnflächen auf Ackerland.

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