Mühlhäuser Feld und Stadtgrün
Foto: Stadtgrün im Mühlhäuser Feld. Der Pfosten mit der rot-weiß Markierung dürfte etwa ein Meter hoch sein, zum Vergleich die Höhe der Einfriedung.
Der Bebauungsplan bestimmt:
7.4 Einfriedungen
Straßenseitige Einfriedungen aus Zäunen und Hecken dürfen nicht höher als 1,0 m sein.
7.5 Nicht überbaute Grundstücksflächen
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gemäß § 8 HBO wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.
Auf die Einhaltung des Bebauungsplans kümmert sich anscheinend niemand in Homberg. Stattdessen werden nette Beschlüsse über mehr Grün in Privatgärten gefasst. Schaufensterbeschlüsse.
Ist das ein Beispiel für die Erhaltung der Kulturlandschaft, wie sie die Cittaslow-Bewegung meint?
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