Trickserei mit Bebauungsplan
Der Bebauungsplan unterhalb des Schmückebergswegs/Adam-Krafft-Wegs sollte geändert werden und ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Dazu erläuterte der Magistrat:
"Die Stadtverordnetenversammlung hatte bereits mit Beschluss Nr, 8 am 05.11.2009 einen Aufstellungsbeschluss gefasst, in dem ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich Schmückebergsweg/Adam-Krafft-Weg durchgeführt werden sollte. In Absprache mit dem Grundstückseigentümer wurde das Verfahren einige Jahre nicht weiter betrieben."
In dem Beschluss von 2009 gibt es keinen Hinweis auf § 13 a BauGB, wie der Auszug aus dem Protokoll zeigt.
Trickserei
Was der Magistrat behauptet, kann nicht für wahr genommen werden, es muss immer geprüft werden.
Wahrscheinlich hofft der Magistrat, dass das niemand tut, oder wie in diesem Fall es sehr schwer ist, den Originalbeschluss zu finden.
Der § 13 a Bundesbaugesetz erlaubt ein vereinfachtes Verfahren ohne Prüfung der Auswirkungen auf die Umwelt. Nach dem gültigen Beschluss von 2009 muss die Umweltverträglichkeit geprüft werden.