HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

BĂŒrgermeister und Magistrat mĂŒssten ihre Pflicht tun


Der Grundstücksverkauf in der ehemaligen Ostpreußenkaserne für 10,19 Euro je Quadratmeter verstößt mehrfach gegen geltendes Recht und schadet der Stadt. In einem solchen Fall hat der Bürgermeister das Recht und die Pflicht, dem Beschluss der Stadtverordneten zu widersprechen. Wird er nicht tätig, kann es der Magistrat tun. (§63 HGO, Widerspruch und Beanstandung)

Begründung

1. Der Verkaufspreis von 10,19 Euro/qm liegt weit unter dem Richtpreis von 15,00 Euro/qm, der für dieses Gebiet angezeigt wird.

2. Die Stadt darf eigenes Vermögen nicht unter Wert verkaufen.

3. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) ist verpflichtet, den kostendeckenden Verkaufspreis den Stadtverordneten mitzuteilen. Wenn dieser Preis am Markt nicht zu erzielen ist, muss die HLG die Stadtverordneten in Kenntnis setzen, dass die Stadt die Differenz zwischen aktuell erzielten Marktpreis und kostendeckenden Verkaufspreis übernehmen muss. Der kostendeckende Verkaufspreis wurde nicht errechnet und vorgelegt. Die Stadtverordneten haben den Verkauf beschlossen, ohne Kenntnis der finanziellen Belastung für die Stadt zu haben.

4. Es ist auch zu prüfen, ob durch den so herabgesetzten Preis nicht auch indirekt der Käufer subventioniert wird. Das wäre dann auch ein Eingriff in den Markt, der zu Wettbewerbsverzerrungen führt.

5. Der Verkaufspreis deckt nicht die Kosten für Ankauf und die bisherige Erschließung des ehemaligen Kasernengeländes. Damit entsteht der Stadt ein wirtschaftlicher Schaden.


Immobiliengeschäfte der Stadt im Vergleich

Marktplatz 15:   Gekauft: 540 qm Laden- und Lagerfläche als Teileigentum für 180.000 Euro.
333 Euro/qm

Unterkunftsgebäude 9 und 10:   Verkauf für 19 Euro/qm beschlossen.


siehe auch:

Immobilien An- und Verkauf

Immobiliengeschäfte der Stadt: Ruinös

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