Spielgeräte auf dem Marktplatz
Am 12. Mai schrieb ich an die Bauverwaltung:
"eben rief mich eine Homberger Bürgerin an und informierte, dass die Spielgeräte auf dem Marktplatz nicht vorschriftsmäßig gestaltet sind. Es müsse unter den Geräten eine entsprechende Matte eingebaut sein. Im Schadensfall wäre die Stadt haftbar.
Sie nannte als gutes Beispiel Fritzlar, wo an der Allee ähnliche Geräte vorschriftsmäßig gebaut sind."
Am Samstag Nachmittag (16. Juli) schrieb der Leiter des Bauamtes, Herr Arndt per Email:
Druckansicht"Zum zeitlichen Verlauf ist zu sagen, dass die Geräte im November 2008 auf dem Marktplatz erstmalig aufgebaut wurden. Zu diesem Zeitpunkt durften alle diese Spielgeräte ohne Fallschutz aufgebaut werden. Im Mai 2009 ist die DIN EN 1176/1177 in Kraft getreten, in der es u.a. Änderungen zum Fallschutz gegeben hat. Von den 5 Spielgeräten der Firma Conlastic, die am Marktplatz aufgestellt sind, brauchen 3 auch nach Änderung der DIN keinen Fallschutz („Der Dino“, „Der Sprößling“, „Der springende Punkt“). 2 der Geräte benötigen bei einem Aufstellen nach Mai 2009 einen Fallschutz („Der Sausewind“, „Großer Drehpunkt“). Davor aufgebaute Geräte genießen Bestandsschutz, also alle am Marktplatz aufgestellten Spielelemente."