GMA: Manipulation des Einzugsgebietes
Die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) hat ihrer "Stellungnahme zur Ansiedlung eines innerstädtischen Einkaufszentrum in Homberg (Efze)" den Einzugsbereich sehr willkürlich ausgewählt.
Die GMA hat drei Einzugsgebiete definiert, die unmittelbare Stadt (1), die Nachbargemeinden näher (2) und weiter entfernt (3).
Hülsa wird zur Kernzone (1) gerechnet und liegt 11,8 km entfernt. Wabern (10,3km), Singlis (8,5 km) und Borken (12,5 km) werden dagegen nicht mehr als Einzugsgebiet genannt, obwohl sie teilweise viel näher liegen. Im Gegensatz dazu wird angenommen, dass Obergrenzebach (17,6 km) noch in der zweiten Zone liegt. Von Obergrenzebachaus sind die Kunden aber viel schneller im 5,2 km entfernten Ziegenhain.
Spagat der GMA
Das Einkaufszentrum in Homberg kann nur wirtschaftlich betrieben werden, wenn es viel Kaufkraft aus den umliegenden Gemeinden abzieht.
Die willkürliche Zuordnung der GMA hat seinen Sinn: Einerseits musste sie darstellen, dass viel Kaufkraft für das Homberger Einkaufszentrum vorhanden ist, so werden auch die entfernten Orte zugerechnet. Andererseits musste die GMA aufpassen, dass die Nachbarstädte nicht gegen die Planung Einspruch erheben, weil sie durch den Abfluss von Kaufkraft deren Versorgung gefährden. Borken wurde deswegen trotz der räumlichen Nähe ausgeklammert.
Borken wehrt sich
Die Stadt Borken hat im Rahmen ihrer Beteiligung an der Planung auch auf diese Gefährdung hingewiesen.
"Die Stadt Borken (Hessen) lehnt die vorgelegte Planung weiterhin ab, da die verbrauchernahe Versorgung in Borken (Hessen), insbesondere in der Kernstadt und im Stadtteil Singlis, als deutlich gefährdet angesehen werden muss.
An dieser Einschätzung ändert auch das mittlerweile erstellte Einzelhandelsgutachten nichts. Durch das neue Einkaufszentrum werden ca. 2.400 qm zusätzliche Verkaufsfläche (Vergrößerung REWE und zusätzlicher Standort Aldi: Dass die "Verlagerung des Aldi-Marktes "angedacht" ist, muss in Ermangelung einer nachprüfbaren Regelung für den Altstandort unberücksichtigt bleiben) für den Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht. Dadurch würde Homberg (Efze) ein flächenmäßig deutlich größeres Angebot im Bereich Lebensmittel aufweisen, als alle benachbarten Mittelzentren. Dass dies keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen auf die bestehenden Strukturen" haben soll, erscheint uns nicht nachvollziehbar.
In dem vorgelegten Einzelhandelsgutachten werden der Umfang und die Auswirkungen möglicher Umsatzrückgänge des Einzelhandels in Borken (Hessen) nicht detailliert untersucht und dargestellt. Diese werden lediglich in einem kurzen Absatz unter Punkt 4.4 auf Seite 32 abgehandelt und daraus der Schluss gezogen, dass die Ansiedlung des Einkaufszentrums in der Innenstadt Hombergs auf den Einzelhandel in den benachbarten Kommunen nur geringe Auswirkungen hat. Nach unserer Einschätzung ist auf der Grundlage des vorgelegten Einzelhandelsgutachtens eine Abschätzung der Auswirkungen auf den Lebensmitteleinzelhandel in Borken (Hessen) nicht abschließend möglich."
Die Stadt Borken wird sich wohl überlegen, was sie zum Schutz ihrer Versorgung unternehmen wird. Vor dem Verwaltungsgericht hätte sie wahrscheinlich gute Chancen
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