Ärztehaus: Brandlast im Treppenhaus
Seit Betriebsaufnahme im Ärztehaus 2012 werden im Treppenhaus des Ärztehauses zusammen gelegte Verpackungskartons gelagert.
Der Brandschutz nennt dies: Im Fluchtweg wird Brandlast gelagert.
Die Regelung ist klar:
"Flucht- und Rettungsweg sind freizuhalten, nicht einzuengen und von Brandlast freizuhalten."
Quelle: Brandschutzordnung B, Seite 6, vom 17. Juli 2014.
Trotz wiederholter Hinweise hat sich diese Praxis nicht geändert.
Bei mehreren Anfragen an den Magistrat, wer dafür verantwortlich ist, kam keine klare Antwort und der Magistrat blieb untätig.
Die Verantwortlichkeit ist auch im neuesten Brandschutzkonzept deutlich geregelt. Trotzdem setzt sich der Magistrat als wirtschaftlicher Eigentümer über die Vorschriften hinweg. Hier muss schon von Vorsatz ausgegangen werden, besonders auch, da es schon mehrere Jahre so geht.
Die letzte Antwort des Magistrats vom 11. Juni 2015 auf die entsprechende Anfrage:
Das Foto vom 2. Juli 2015 zeigt den Treppenbeginn im Übergang zum Anbau. Im gesamten Treppenverlauf ist keine Feuerschutztür vorhanden. Sollten die Kartons brennen, würde sich der Raum im Treppenhaus verbreiten und Fluchtweg versperren.
Die Verantwortlichkeit ist klar geregelt, auch wenn der Magistrat vermeidet, die Verantwortlichen zu benennen.
:
Nach der Brandschutzordnung sind Unterweisungen schriftlich zu bestätigen.
Fazit
Entweder erfüllt der Magistrat nicht die Auflagen der Brandschutzordnung oder er gibt falsche Antworten auf die Fragen.
Beides ist nicht hinnehmbar und ein Zeichen schlechter Verwaltungsführung.