HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gutachterkosten: WidersprĂŒchliche Aussagen des BĂŒrgermeisters

Einmal sei ein unabhängiger Sachverständiger zu teuer, um ein Wertgutachten zu erstellen, stattdessen wird der Gutachterausschuss des Kreises beauftragt. Das andere Mal bestellt der Bürgermeister ein Wertgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen ohne Rücksicht auf die Kosten. Warum hat er in diesem Fall nicht auch den preiswerteren Gutachterausschuss beauftragt?

 

BildGutachten 1
Kasernengrundstücks-Verkauf an Althaus/Hucke

Zu dem Verkauf von 3,5 ha Kasernengelände inklusiv mehrerer Gebäude für 140.000 Euro an den Stadtverordneten Axel Althaus (CDU) sollte ein Wertgutachten erstellt werden. Das war im September 2014.
Der Antrag damit einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen, wurde mit Hinweis auf die Kosten abgelehnt. Der Gutachterausschuss des Kreises würde es billiger machen, es wurde von 5.000 Euro ausgegangen. Das Gutachten solle im 1. Quartal 2015 vorgelegt werden, dann hieß es im April 2015.
Bis heute liegt das Gutachten nicht vor.

 

"Herr Bürgermeister Dr. Ritz stellt fest, das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen und des Gutachterausschusses unterscheide sich nicht. Beide seien nicht gerichtsfest.
Er empfiehlt, den Gutachterausschuss des Kreises zu nehmen, da man kostensensibel sein müsse."
Quelle Stadtverordnetenversammlung 11.9.2014

Freiheiter StraßeGutachten 2
Verkauf Freiheiter Straße 26 an KBG für ein Euro

Im Oktober 2014 wurde grundsätzlich beschlossen, das ehemalige Landratsamt für 1 Euro an die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft zu verkaufen. Ein Wertgutachten lag nicht vor, auch keine öffentliche Ausschreibung.
Am 8. Januar 2015 bewertete ein unabhängiger Sachverständiger im Auftrag der Stadt das Gebäude. Die Stadtverordneten erfuhren davon erst aus den Unterlagen zur Sitzung zum 23.4.2015. Über die Kosten dieses Gutachtens gibt es keine Informationen.

 

"Kostensensibel"
Man müsse kostensensibel sein, sagte Dr. Ritz im September 2014.

Drei Monate später war von "kostensensibel" nichts mehr zu hören, jetzt sollte ein Gutachter belegen, dass der Verkauf für 1-Euro gerechtfertigt ist. Dafür war plötzlich Geld da.

Beim Verkauf eines Grundstücks an einen CDU-Stadtverordneten sollte kein unabhängiger Gutachter eingeschaltet werden, sondern nur ein Gutachterausschuss, der kostengünstiger sei..
Hier sollte beim Gutachter gespart werden, obwohl wahrscheinlich bei der Überprüfung des Verkaufs des Kasernengrundstücks die Stadt zusätzliche Einnahmen erhielte.

Der Verkauf an den CDU-Stadtverordneten wurde von dem damaligen Bürgermeister Martin Wagner ausgehandelt und ohne Prüfung von der Hessische Landgesellschaft (HLG) vollzogen, die sich Treuhänder nennt und gegen den extrem niedrigen Preis nichts einzuwenden hatte. Der Verkaufspreis liegt auch unter den Richtlinien, die für die Bodenbevorratung festgelegt sind, die die Basis für die Arbeit der HLG ist.
Selbst der Beschluss der Stadtverordneten, den Verkauf rückabzuwickeln, wurde mit fadenscheinigen Argumenten vom Magistrat und der Hessische Landgesellschaft (HLG) verhindert. Diese Blockadepolitik ist verständlich, denn wenn so mit dem öffentlichen Vermögen umgegangen wird, wäre zu prüfen, ob das nicht auch strafrechtlich relevant ist.

Druckansicht Druckansicht

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum