HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Auskunft des Magistrats zum Brandschutz im Ärztehaus

Brandrauchgefahr

Aus Anlass der tödlichen Brandkatastrophe in einem Wohnhaus in Zimmersrode befragte die HNA den Kreisbrandinspektor zu den Gefahren bei einem Brand. Zwei Antworten zeigen, dass im Homberger Ärztehaus kein ausreichender Brandschutz vorhanden ist.

Kernaussagen sind:

# Ein verqualmtes Treppenhaus ist nicht nutzbar.

# Qualm muss abziehen können, deshalb Fenster auf.

 

Trotz der bekannten Gefahren läuft der  Betrieb weiter

Genau diese beiden Gefahrenmomente bestehen im Ärztehaus der Stadt weiterhin fort.
Es gibt keine Rauchabzugsklappen im Treppenhaus und keinen zweiten Fluchtweg, über den die Patienten – vor allem die auf Hilfe angewiesenen Liegendpatienten- evakuiert werden könne. Dafür gibt es unsinniegerweise zwei Aufzüge in der Größe für Liegendtransporte. Aufzüge dürfen im Brandfall nicht benutzt werden. Die Gefahrenlage wird im Ärztehaus noch dadurch vergrößert, dass weitehin Brandlast im Treppenhaus gelagert wird, jetzt nicht mehr sofort sichbar, sondern am Treppenbeginn im Keller.

Trotz dieses schwerwiegenden Mangels, und trotz der besonderen Gefährdungslage mit zum Teil nur liegend Transportfähigen darf der Betrieb weiterlaufen. Die Gefährdungslage wird von den Behörden und vom Bauherrn – der Stadt Homberg – hingenommen.
In einem anderen Fall wurde eine Nutzung von der Bauaufsicht untersagt bis 4 Parkplätze und 4 Fahrradabstellplätze auf einem Plan eingezeichnet sind.

Bereits im Mai 2014 wurden dem Magistrat verschiedene Fragen zum fehlenden Brandschutz im Ärztehaus vorgelegt. Er antwortete ausweichend:

"Aufgrund des längerfristig krankheitsbedingten Ausfalls des zuständigen Architekten sowie des urlaubsbedingten Personalengpasses in der Bauverwaltung können die Fragen noch nicht beantwortet werden.
Es finden derzeit Gespräche mit dem Bauaufsichts- sowie Brandschutzamt statt.
Die Beantwortung erfolgt in einer der nächsten Stadtverordnetenversammlungen."

Die Fragen wurden im August erneut gestellt. Der Magistrat antwortet am 28.8.2014 auf die Frage: Wie kann im Brandfall das Haus mit nur liegend transportierbaren Patienten evakuiert werden, wenn nur ein Treppenhaus ohne Rauchabzugsklappen zur Verfügung steht?

Antwort des Magistrats

"Der planende Architekt ging bei der Planung von einem notwendigen baulichen zweiten Rettungsweg aus. Dieser war geplant am heutigen Parkplatz im Garten mit einer Stahltreppe zu allen Geschossen. Ein durch die Bauverwaltung beauftragtes namhaftes Ingenieurbüro für Brandschutz aus Kassel kam mit dem Bauaufsichtsamt des Kreisausschusses des Schwalm-Eder-Kreises zu der Meinung, dass dieser zweite bauliche Rettungsweg nicht notwendig sei. Er wurde in dem vom Bauaufsichtsamt genehmigten Brandschutzkonzept vom März 2012 gestrichen. Ebenso wurden im Brandschutzkonzept keine Rauchklappen im vorhandenen Treppenhaus gefordert, da diese in der Regel zu Brandbeschleunigern werden."

Diese Aussage des Magistrat steht im Gegensatz zu der Aussage des Kreisbrandinspektors, der sofortigen Abzug des Rauches fordert. Der Magistrat nennt es Brandbeschleunigung, was zur Rettung von Menschenleben unerlässlich ist.
Wie schon beim Anbau an der Burgberggaststätte wurde versucht, die Lage zu verharmlosen, bis es nicht mehr ging und andere Fachleute bestätigten, was bisher vom Magistrat nur als Mobbing abgetan wurde.
Der Magistrat sieht seine Aufgabe wohl darin, weitere gravierende Fehlentscheidungen zu verbergen.

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