Antrag zum BĂŒrgerbegehren
Der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 20. Nov. 2014 in der Stadthalle liegt der folgende Antrag zum Bürgerbegehren vom August 2012 zur Beschlussfassung vor.
Antrag:
Beschluss zum Bürgerbegehren des Kasernenankaufs
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Marx,
bis jetzt hat das Verwaltungsgericht nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entschieden, obwohl schon lange die Schriftsätze beider Seiten vorliegen.
Dieses schwebende Verfahren belastet seitdem das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und den Parteien in der Stadtverordneten-Versammlung und steht einem Neuanfang in Homberg mit Bürgermeister Dr. Nico Ritz im Wege. In der Bürgerversammlung sagte er:
"Es wäre damals besser gewesen, hätte man die Bürger entscheiden lassen."
Damit brachte er auch zum Ausdruck, dass es eine politische Entscheidung war, den Antrag von 1.986 Bürgern abzulehnen. Diese politische Entscheidung bediente sich einer juristischen Argumentation, die keinen Bestand hat, wie die reale Entwicklung zeigt.
Gegen die damalige juristische Begründung spricht:
1. Durch einen Bürgerentscheid zum Kauf der Kasernen ist ein bestimmter Ausgang der Abstimmung nicht vorbestimmt. Die Bürger können sich für oder gegen den Kauf entscheiden. Für die juristische Argumentation wird nur der eine Fall der Kaufablehnung herangezogen, der andere mögliche Ausgang der Abstimmung wird ignoriert. Der Kostendeckungsvorschlag im Antrag war somit korrekt.
2. Die Argumentation, es wäre bei dem Kostendeckungsvorschlag nicht berücksichtigt worden, dass die Stadt durch den Kasernenkauf jährlich 75.000 Euro einnehmen würde, vermischt unzulässig Kosten mit möglichen Gewinnerwartungen. Gewinnerwartungen sind keine Kosten.
3. Zwei Jahre nach dem Kauf der Kasernen hat die Stadt keine Pachteinnahmen aus den Kasernen erzielt. Formaler Eigentümer des Geländes ist die Hessische Landgesellschaft (HLG) und nicht die Stadt, somit kann die Stadt keine Pacht erzielen.
4. Nach den bisher vorliegenden Informationen gibt es auch keine Pachtzahlungen an die HLG, da das Gelände der PV-Anlage falsch deklariert wurde, so dass die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Wann das Verwaltungsgericht in der Sache entscheidet, ist nicht abzusehen. Ein Neuanfang mit Dr. Nico Ritz sollte jetzt wirksam unterstützt werden. Angesichts des offenkundigen Sachverhalts kann die Stadtverordnetenversammlung selbst die Initiative ergreifen und den juristischen Schwebezustand beenden indem sie dem folgenden Antrag zustimmt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung erkennt die Gültigkeit des Antrags für einen Bürgerentscheid von 1.986 Homberger Bürgern vom August 2012 an.