Planung: Polizeieinsatz im Parlament oder ungleiche Behandlung
Wieder einmal macht sich Homberg hessenweit lächerlich. Zwei Stadtverordnete sollen in der Stadtverordnetenversammlung im März zur Bauleitplanung für das Kasernengelände mit abgestimmt haben, obwohl sie – nach Meinung des Bürgermeisters – wegen Widerstreit der Interessen nicht hätten abstimmen dürfen. Am 29. April 2014 sollte erneut abgestimmt werden. Da einer der Stadtverordnenten erklärt hat, er werden mitstimmen und den Saal nicht verlassen, kam der Gedanke an den Polizeieinsatz ins Spiel. Da der Tagesordnungspunkt am 29. April nicht behandelt wurde, war ein Polizeieinsatz nicht nötig.
Warum die Posse? Ergebnis bleibt unverändert
Die Abstimmung im März brachte das vom Bürgermeister gewünschte Ergebnis, selbst die Stimmen der beiden Stadtverordneten können die große Mehrheit für die Bauleitplanung nicht ändern. Es ging wertvolle Zeit verloren, denn erst wenn der Bebauungsplan rechtsgültig ist, kann mit der Infrastrukturerneuerung begonnen werden. Leistungen ausschreiben, Angebote einholen, Aufträge vergeben, Baumaßnahme ausführen. Das alles war von den Ingenieuren schon im Januar als zeitlich schwierig zu schaffen benannt. Jetzt ist Anfang Mai, die nächste Sitzung ist Mitte Mai. Bis zur Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde wird weiter Zeit vergehen.
Zeitplan ist nicht mehr einzuhalten
An dem engen Zeitplan hängt viel ab. Die bewilligten Fördermittel von 1,75 Mio. Euro aus dem Konversionsprogramm müssen bis Ende des Jahres verbaut sein. Das ist eine Bedingung, die Förderperiode endet zum Jahresende. Neben den Fördermitteln muss die Stadt aber Eigenmittel von über 3 Mio. Euro aufbringen, doch sie ist pleite. Das Scheitern des Kasernenprojektes ist zu erkennen.
Schuldige konstruieren
Angesichts dieser Situation wird es verständlich, warum Bürgermeister Martin Wagner vom Vorwärts- in den Rückwärtsgang umgeschaltet hat. Er sieht das böse Ende und muss noch rechtzeitg Schuldige finden, denen er die Verantwortung anlasten kann. Die Posse mit dem Widerstreit der Interessen ist ihm da nützlich.
Widerstreit der Interessen
Der Bürgermeister hat nach der Gemeindeordnung das Recht gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung innerhalb von 14 Tagen vorzugehen, wenn diese das Recht verletzen.
Solche Situationen hat es bereits mehrfach gegeben, ohne dass er eingeschritten wäre. Situationen, die weit berechtigter Anlass zum Eingreifen gegeben hätten.
Beispiele Kaufinteressent Fröde
Um den Bürgern den Ankauf des gesamten Kasernengeländes schmackhaft zu machen, erklärte der Stadtarchiteckt Jochen Gontermann im Mai 2012 es gäbe Kaufinteressenten für Grundstücke und Gebäude des Kasernengeländes, es lägen verbindliche Kaufangebote vor. Ein Kaufangebot stammte von dem Bauunternehmer und Stadtverordneten Reinhard Fröde (CDU). Erst bot er 6 Euro/qm, das war selbst dem Bürgermeister zu wenig. In einem Brief bat er mehr zu bieten. Fröde erhöhte auf 8 Euro/qm für 28 Werkstattplätze mit Kranbahn und jeweils Montagegrube.
Stadtverordneter Fröde stimmt für den Kauf des Kasernengeländes durch die Stadt. Bürgermeister Wagner sah kein Widerstreit der Interessen, obwohl ihm das verbindliche Kaufangebot vorlag. Stadtarchitekt Gontermann schrieb in einer Aktennotiz: Fröde wolle nur von der Stadt oder der Hessische Landgesellschaft (HLG) kaufen, nicht von der BimA.
Erst nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm, verzichtete Fröde auf den Kauf.