Stadt und BImA handeln wider besseren Wissens
In der HNA 28.8.2012 ist eine längerer Leserbrief von Kurt Drese aus Malsfeld veröffentlicht. Darin berichtet der Autor von einem Telefongespräch mit dem Planungsbüro für den Solarpark. Demnach hat die Stadt Homberg die Angaben gemacht, die Flächen seien Konversionsflächen und für den Bau eines Solarparks geeignet. Der Stadt muss selbst bei Auftragserteilung bekannt gewesen sein, dass dies nicht zutrifft. Es ist ganz offensichtlich, dass schon vom Augenschein her keine schwerwiegenden ökologischen Schäden auf der Fläche feststellbar sind.
Wahrheitswidrige Angaben durch die Stadt
Die Stadt hat damit wahrheitswidrige falsche Angaben an das Planungsbüro gegeben, um es einem Solarparkbauer zu ermöglichen ungerechtfertigte Subventiongewinne abschöpfen.
Ein anderes nordhessisches Solarpark-Planungsbüro hatte sich auch einmal für diese Fläche interessiert, aber sofort erkannt, dass es keine Konversionsfläche nach dem EEG ist und das Projekt nicht verfolgt. Einer der Geschäftsführer bestätigte im Gespräch, man könne dort einen Solarpark errichten und hätte nur Probleme wenn es "raus kommt".
Welche Rolle spielt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben?
Auch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss als Eigentümerin der Fläche bekannt sein, dass die Fläche nicht im "ökologischen Wert schwerwiegend beeinträchtigt" ist. Dabei ist die BIma nicht eine Behörde im fernen Bonn, die Flächen wurden und werden betreut von der Abteilung Bundesforst, Sitz Schwarzenborn. Forstdirektor Goebel und sein Vertreter Pollmeier müssten wissen, dass die Bundeswehr auf die Pflege des Naturschutzes bedacht war, sind sie doch auch für den großen Standort Schwarzenborn zuständig. Nicht umsonst gelten die ehemaligen Standortübungsplätze als wertvolle Naturreservate.
Bundesforst scheibt selbst zu den militärischen Übungsplätzen:
"Für Soldaten ist es wichtig, auf Übungsplätzen wirklichkeitsnahe Landschaftsstrukturen vorzufinden. Daher ist die Herstellung und Erhaltung einer nutzergerechten Übungslandschaft durch die Begründung und Pflege von Wald eine wichtige Aufgabe.
Strukturreiche, standortgerechte Mischwälder sichern die dauerhafte Eignung des Geländes für Übungszwecke am besten. Sie sind ökologisch stabil und vermindern darüber hinaus Lärm, Erosion und Staub. Über diese Pufferwirkung reduzieren sie die negativen Auswirkungen des Schieß- und Übungsbetriebes für die Bevölkerung im Umland."
Trotz dieser Kenntnis über den Zustand der von ihr verwalteten Flächen schließt sie einen Pachtvertrag ab mit dem Ziel, dort noch rechtzeitig vor der nächsten Absenkung der Einspeisevergütung dem Investor den Bau eines Solarparks zu ermöglichen.
Sowohl das Verhalten der Beamten des Bundesforstes wie der des Wahlbeamten Bürgermeister Wagner entspricht nicht dem Verhalten, das von Beamten entsprechend ihres Diensteides erwartet werden muss.
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