HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stillstand bei der Ermittlung: Politische Weisung?

AktenzeichenVor eineinhalb Jahren eröffnete die Staatsanwaltschaft Kassel das Ermittlungsverfahren gegen Bürgermeister Martin Wagner wegen Subventionsbetrugs.

Bei dem Stadtentwicklungsverein im Förderprogramm "Soziale Stadt" wurde ein Mitarbeiter eingestellt und aus Fördermitteln bezahlt, dieser hat aber nicht für den Verein gearbeitet, sondern als Pressesprecher im Rathaus. In dieser Funktion wurde er auch der Presse vorgestellt. Diese Verwendung der Fördermittel ist rechtswidrig. Verantwortlicher Vereinsvorsitzender ist Bürgermeister Martin Wagner.

Erst ein Jahr nach Ermittlungsbeginn wurde eine Hausuntersuchung durchgeführt und Akten mitgenommen. Dieses Verfahren wegen des Fördermittelmissbrauchs ist älter als die Dienstwagengeschichte, die in der Zwischenzeit mit einem Strafbefehl abgeschlossen wurde.

Beide Verfahren wurden nach Auskunft der Staatsanwaltschaft sogar einmal zusammen gelegt und unter einem gemeinsamen Aktenzeichen geführt. Dennoch ist in der Sache des Subventionsbetrugs nichts mehr zu hören.

Ermittlungsstillstand auf politsche Weisung?
Eineinhalb Jahre Ermittlung in einem Fall, bei dem alle Beteiligten bekannt sind, Unterlagen vorliegen und der Tatbestand weiter anhält? Ist die Staatsanwaltschaft so überlastet, ist der Fall so kompliziert oder ist hier, wie im anderen Fall der Verdacht naheliegend, dass die Ermittlung auf politische Weisung aus dem Ministerium beeinflusst wird?

Auf diesen Verdacht bekommt man oftmals die Antwort, die Justiz ist doch unabhängig. Das haben wir so in der Schule gelernt. Die politische Realität und auch die Rechtslage ist eine andere. Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland weisungsgebunden, oberster Vorgesetzter ist der Justizminister. In Fachkreisen wird dieser Zustand schon länger diskutiert. Bei den Richtern ist es anders, diese sind formal unabhängig. In der Praxis gibt es aber auch da Mechanismen der Einflussnahme.

Ausführlich wird dies in einem Aufsatz von Lothar Gutsche mit dem Titel "Abhängigkeiten der deutschen Justiz" dargestellt. Darin heißt es:

Deutsche Staatsanwälte unterliegen nach den §§ 146 – 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) politischen Weisungen.

§ 146 GVG zur Weisungsgebundenheit lautet:
Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

§ 147 GVG zur Dienstaufsicht lautet:
Das Recht der Aufsicht und Leitung steht zu:
1. dem Bundesminister der Justiz hinsichtlich des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte;
2. der Landesjustizverwaltung hinsichtlich aller staatsanwaltschaftlichen Beamten des betreffenden Landes;
3. dem ersten Beamten der Staatsanwaltschaft bei den Oberlandesgerichten und den Landgerichten hinsichtlich aller Beamten der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks.

Wie es zu dieser Besonderheit im deutschen Recht kam und welche Auswirkungen diese Regelung hat, ist ausführlich in dem Aufsatz nachzulesen.

Akteneinsichtsausschuss beschlossen
Bei dieser Rechtslage verstärkt sich der Verdacht, dass im Falle des Homberger CDU-Bürgermeisters die CDU-geführte Landesregierung ihre schützende Hand über einen der ihrigen hält.
Allerdings scheint der Schutz nicht ewig zu dauern, wie zur Zeit an den verschiedenen Vorgängen in der hessischen Polizeiführung sichtbar wird. Bleibt zu hoffen, dass es auch in Homberg in der Aufklärung bald weiter geht.
Ein Akteneinsichtsausschuss ist bereits beschlossen worden, denn hier geht es auch um die Gelder der Stadt und die Gefahr, die Fördermittel zurückzahlen zu müssen. Wenn die Staatsanwaltschaft sich Zeit lässt, gehört es zur Pflicht der Stadtverordneten, hier Klarheit zu schaffen.

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