Wann liegt eine Asbestbelastung vor?
Gibt es nach dem Abbau der Asbestzementwellplatten auf der Halle in der ehemaligen Dörnberg Kaserne ein Asbestbelastung in der Halle oder nicht?
Der Vermieter sagt nein.
Ein von ihm beauftragtes Labor hätte bei Wischproben "ausschließlich Kalk, Gips und Silikate" im Staub gefunden. Erst wenn der Untersuchungsauftrag an das Labor bekannt ist, kann man sehen, ob überhaupt auf Asbest untersucht werden sollte.
Der Mieter einer der Hallen sagt ja.
Er hat nach Anweisung eines Labors drei Wischproben unter Zeugen genommen und in einem Kassler Labor untersuchen lassen. Bei der Untersuchung mit dem Elektoronenmikroskop wurde Asbest in der Probe festgestellt.
Über diesen Befund wurden die zuständigen Behörden informiert. Beim Ortstermin am 18. Juni wurde die Anwesenheit von Asbest nicht in Frage gestellt. Doch seitdem ist nichts unternommen worden. Weder wurde der Sachverhalt genauer untersucht, noch wurden die Menschen und Mitarbeiter gewarnt, die in diesen Hallen bei der Benutzung den Staub aufwirbeln und sich gefährden.
Asbest sei ubiquitär (=allgegenwärtig)
Geschäftsführer Möller-Sauter schrieb am 22. Juni an den Hallenmieter:
"Ich wurde am 21.6 von Herrn ………, Gesundheitsamt Homberg, darüber informiert, dass keine unmittelbare Gefahr aus Sicht des Amtes besteht, da letztlich das von Ihnen in Auftrag gegebene Gutachten keine repräsentative Aussage über die Asbestbelastung geliefert, sondern nur eine nicht quantifizierbare Menge attestiert.
Nach Auskunft von Herrn ………. ist Asbest "ubiquitär" in der Umwelt enthalten und war somit auch in der von ihnen entnommenen Wischproben nachzuweisen."
Ist die Einschätzung des Gesundheitsamtes fachlich richtig?
Dazu sagt der auf Asbest spezialisierte Gutachter Dr. Uwe Knoop, Marburg, dass durch Verwitterung der Asbestplatten auf den Dächern mit einer Lösung von 900 Tonnen Fasern im Jahr in Deutschland zu rechnen ist. Der größte Teil wird durch das Regenwasser abgewaschen, etwa 10 %, also 90 Tonnen, würden über die Luft verteilt.
Diese allgegenwärtige Asbestfaser-Belastung würde sich mit einer Menge von einer Faser in 1 Kubikmeter Luft auswirken.
Wenn 5 Wischproben geprüft würden und nur in einer wäre eine Faser zu finden, könnte in einem solchen Fall von der allgegenwärtigen Verteilung ausgegangen werden.
Werden aber in mehreren der 5 Wischproben Asbestfasern festgestellt, liegt eine höhere Faserkonzentration vor, eine Asbestkontamination hat stattgefunden.
Zur Erläuterung:
1 Faser je Kubikmeter Luft = normal vorhandene Faserverteilung (Hintergrundbelastung)
100 Fasern je Kubikmeter Luft = von einer Asbestkontamination ist auszugehen.
Wenn bereits in dem winzig kleinen Betrachtungsfeld des Elektronenmikroskops Fasern erkannt werden ist davon auszugehen, dass bezogen auf einen Kubikmeter Luft mehr als 100 Fasern vorhanden sind.
Sobald in der mikroskopischen Untersuchung Asbest festgestellt wurde, ist es in einer nicht tolerierbaren Menge vorhanden und es muss gehandelt werden.
Mit der Aussage des Kreisgesundheitsamtes von der "Ubiquität" des Asbestes wird die bisherige Untätigkeit begründet. Notwendig wäre wenigsten eine Warnung der Mieter und eine Sperrung der Hallen bis zur Klärung und Reinigung gewesen. Die Untätigkeit angesicht der Gefahrenlage muss wohl als grob fahrlässig gewertet werden. Bis heute ist nichts zur Gefahrenabwehr getan worden. Noch am heutigen Abend waren Mieter in der Halle tätig.
DruckansichtFoto: Asbestfaser public domain