HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Parkinson lĂ€sst grĂŒĂŸen

BildNicht die Krankheit ist gemeint, sondern der Verfasser der Parkinsonschen Gesetze , von denen ein Gesetz lautet:

"In Diskussionen werden die Themen am ausführlichsten diskutiert, von denen die meisten Teilnehmer Ahnung haben.’"

In einem der ironischen Parkinsonschen Gesetze heißt es, dass die Beratungsdauer im umgekehrten Verhältnis zum Wert steht. Über ein Millionen-Projekt wird schnell entschieden und zugestimmt, denn keiner kann sich diesen Betrag richtig vorstellen. Als es am Ende der Tagesordnung über das Kaffeegeld von 5 Euro für die Putzfrau entschieden werden soll, gibt es eine lange Debatte, denn da können alle mitreden, von Kaffee haben sie Ahnung.

So ähnlich ging in der Stadtverordnetensitzung am 24. Juni 2010 zu.

Freier Eintritt für ehrenamtlich tätige Jugendliche im Schwimmbad

Siegfried Richter (SPD) erläuterte den Antrag für freien Eintritt im Freibad für ehrenamtlich tätige Jugendliche, die in der Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz und dem THW tätig sind. Das wäre eine sichtbare Anerkennung des Ehrenamtes mit dem sie sich für die Allgemeinheit einsetzen.

Peter Dewald (CDU) beantragte die Sache wegen der finanziellen Auswirkungen an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen, dabei sollt auch die Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung einbezogen werden. Außerdem verwies er auf Mittel aus dem Landesausgleichsstock.

Klaus Bölling (Grüne) Mit den geringen Mindereinnahmen, die das kosten würde, ist der Haushalt nicht zu retten. Hier könnte heute ein Zeichen gesetzt werden, das noch in diesem Sommer wirkt.

Manfred Ripke (FDP) verwies darauf, dass er schon vor 5 Jahren dagegen war. Nach seiner festen Überzeugung ist das keine richtige Jugendarbeit. Jugendliche gehen in die Organisationen und wollen dort angeleitet und geführt werden, sie sollten nicht auf Profit aus sein.
Wie soll man den Kreis der Berechtigten begrenzen? Es gibt auch in anderen gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätige Jugendliche. Soll es für alle Jugendliche gelten? Diese Fragen müssen gestellt werden.
Wer soll das überwachen? Wer stellt die Ausweise aus? Welche Belastungen kommt auf die Verwaltung zu?
Er unterstütze den Antrag der CDU ausdrücklich. Er sei in diesem Punkt unbelehrbar, Jugendliche sollten wegen der Ziele in einen Verein gehen und nicht wegen freien Eintritts im Schwimmbad.

Die Debatte zog sich noch eine Weile hin und die CDU/FDP verwies den Antrag in den Ausschuss, der wird sich dann Ende August damit befassen. Kurz: Der Antrag ging baden, nicht die Jugendlichen

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Dokumentation

Antrag der SPD

 Der Magistrat der Stadt Homberg (Efze) wird gebeten, sicherzustellen, das ehrenamtlich tätige Angehöri­ge der Jugendfeuerwehr, des DRK, des THW sowie vergleichbarer Nonprofit Organisationen von den Ge­bühren bei der Nutzung der städtischen Schwimmbäder befreit werden.
Begründung:
Das ehrenamtliche Engagement der Angehörigen der Jugendfeuerwehr, des DRK, des THW etc. kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gerade in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse ist un­sere Gesellschaft auf dieses Engagement besonders angewiesen, zumal aus diesen Kreisen in der Regel der Nachwuchs für die Einsatzabteilungen hervorgeht. Um ihre Aufgaben zu erfüllen sollte dieser Perso­nenkreis sich ständig körperlich fit halten". Hierzu trägt das Schwimmen nachhaltig bei. Zudem entspricht diese Maßnahme einem Vorschlag des in diesem Hause verabschiedeten Bedarfs- und Entwicklungsplanes unserer Feuerwehren.

Da der oben angesprochene Personenkreis in der Regel über kein eigenes Einkommen verfügt, würde ein freier Zugang zu den Schwimmbädern sie sicherlich zusätzlich motivieren, etwas für ihre physische Leis­tungsfähigkeit zu unternehmen.
Weiterhin würde es für die Nachwuchswerbung vorteilhaft sein, wenn die Betroffenen merken, dass die Gesellschaft ihr Engagement würdigt und ihnen die verdiente Unterstützung gewährt.

Aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung:  (nachgetragen am 10.7.2010)

Antrag der SPD-Fraktion vom 9. Juni 2010
betr. Befreiung von den Gebühren bei der Nutzung der städtischen Schwimmbäder durch ehrenamtlich Tätige

Laut Herrn Fraktionsvorsitzenden Dewald weiß die CDU-Fraktion die Arbeit aller Ehrenamtlichen sehr zu schätzen. Unter anderem sei diese Arbeit durch entsprechende Ehrungen anlässlich verschiedener Neujahrsempfänge gewürdigt worden.
Er schlägt vor, den Antrag an den Hauptund Finanzausschuss zu verweisen, da Einnahmen und Ausgaben berechnet werden sollten, bevor die Entscheidung getroffen wird. Ebenfalls empfiehlt er, die neu zu gründende Arbeitsgemeinschaft Haushaltskonsolidierung einzubinden.

Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen deshalb gemeinsam:

"Um über den uns vorliegenden Antrag (StaVO) vom 24.06.2010 TOP 8 b) abstimmen zu können, ist u.E. vorab die Einbeziehung des Hauptund Finanzausschusses erforderlich.
Die Arbeitsgruppe Haushaltssanierung ist mit einzubeziehen und die noch offenen Fragen sind zu klären sowie die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.
Der sich aus dem Antrag ergebende Begünstigtenkreis ist noch zu konkretisieren und mit den geschätzten Einnahmeverlusten zu unterlegen, damit die Stadtverordnetenversammlung eine sachliche Entscheidung treffen kann.
In der derzeitigen finanziellen Situation unserer Schwimmbäder, die lediglich einen Deckungsbeitrag von ca. 25 % haben, sind die Auflagen der übergeordneten Stellen von Land und Landkreis mit in die Überlegungen einzubeziehen. Insbesondere möchten wir hier auf die Bedingungen zur Beantragung von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock verweisen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist eine eventuelle Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung durch den Hauptund Finanzausschuss zu veranlassen."

Eine Verweisung an den Fachausschuss sei zu kompliziert, betont Herr Fraktionsvorsitzender Bölling, da wohl nicht zu viele Jugendliche betroffen seien. Eine Antragsgenehmigung sei ein Zeichen, da seitens der Stadt ehrenamtliche Tätigkeiten unterstützt werden.
Ein Verweisen an den Haupt- und Finanzausschuss bedeute für ihn Verzögerung. Er möchte bereits heute eine Zustimmung haben.

Im Hauptund Finanzausschuss sei der Antrag bereits vor dieser Sitzung bekannt gewesen, man hätte dazu Stellung beziehen können, meint Herr Richter. Auch er ist dafür, heute Abend zu entscheiden, denn die betroffenen Jugendlichen werden die ehrenamtlich Tätigen von morgen, speziell in den Feuerwehren sein.

Herr Fraktionsvorsitzender Ripke meint, ehrenamtlich tätige Jugendliche haben lediglich das Ziel, in einer Organisation zu arbeiten, sie suchen keine persönlichen Vorteile.
Auch er ist für eine Verweisung an den Fachausschuss, um Kriterien für die Gebührenbefreiung festzulegen, auch um die Arbeit der Verwaltung zu erleichtern. Er unterstützt die Verweisung an den Ausschuss.

Herr Pfalz kritisiert die Argumente seines Vorredners. Alle Organisationen hätten bereits Ausweise für ihre Mitglieder. Der Antrag ziele in erster Linie auf die Jugendlichen im Deutschen Roten Kreuz, in der Feuerwehr und beim THW. Man solle keine Bürokratie dazu aufbauen.

Zur Sache spricht Herr Dewald.

"Eine Lanze für die Vereine brechen" möchte Frau Ulrich. Nur die drei im Antrag Genannten seien zu wenig. Es gäbe viel mehr Vereine, die Jugendarbeit machen. Sie möchte deshalb nicht pauschal handeln, sondern Einzelheiten erarbeiten und dafür den Fachausschuss einsetzen.

Dann lässt der Stadtverordnetenvorsteher über den Änderungsantrag abstimmen:

"Um über den uns vorliegenden Antrag (StaVO) vom 24.06.2010 TOP 8 b) abstimmen zu können, ist u.E. vorab die Einbeziehung des Hauptund Finanzausschusses erforderlich.
Die Arbeitsgruppe Haushaltssanierung ist mit einzubeziehen und die noch offenen Fragen sind zu klären sowie die finanziellen Auswirkungen aufzuzeigen.
Der sich aus dem Antrag ergebende Begünstigtenkreis ist noch zu konkretisieren und mit den geschätzten Einnahmeverlusten zu unterlegen, damit die Stadtverordnetenversammlung eine sachliche Entscheidung treffen kann.
In der derzeitigen finanziellen Situation unserer Schwimmbäder, die lediglich einen Deckungsbeitrag von ca. 25 % haben, sind die Auflagen der übergeordneten Stellen von Land und Landkreis mit in die Überlegungen einzubeziehen. Insbesondere möchten wir hier auf die Bedingungen zur Beantragung von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock verweisen.
Nach Abschluss des Verfahrens ist eine eventuelle Vorlage in die Stadtverordnetenversammlung durch den Hauptund Finanzausschuss zu veranlassen."

Abstimmung

Bei 30 anwesenden Stadtverordneten 16 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen.

 


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