Sorge um die Demokratie ..
.. machte sich in Homberg der FDP-Fraktionsvorsitzende Ripke in der letzten Stadtverordnetenversammlung.
Er beklagte:
– "7 oder 8 Anzeigen seien gegen den Bürgermeister ergangen, auch anomyme."
– "wenn immer auf eine Person eingeschlagen wird."
– "Wir können doch niemanden verurteilen, der nicht verurteilt ist."
In dieser schlichten Wahrnehmung verkennt der Fraktionsvorsitzende den Unterschied zwischen einer politischen und einer strafrechtlichen Verantwortung.
Die Handlungen des Bürgermeisters waren unzweifelhaft strafrechtlich relevant, sonst würde die Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen aufnehmen. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens obliegt dem Gericht.
Etwas anderes ist die politische Beurteilung. Ein mit solchen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen belasteter Bürgermeister ist eine Belastung für die Stadt, ihr Ansehen und die Glaubwürdigkeit ihrer Repräsentanten.
Der Schaden für Homberg hätte in Grenzen gehalten werden können, wenn der Bürgermeister und die Mehrheitsfraktionen von Anfang an klar Stellung bezogen hätten, anstatt die Handlung.