Kann man einem Vertrag zustimmen, den man nicht kennt?
Wer einen Vertrag unterschreibt, den er nicht gelesen und verstanden hat, handelt leichtfertig. Das wird jede Rechtsberatung sagen.
In der Ausschusssitzung zum Konzessionsvertrag stellte Herr Pfalz den Antrag den Tagesordnungspunkt der Stadtverordnetenversammlung am 5. November zu verschieben, da ihm kein Vertrag vorliegt, der abgeschlossen werden soll. Es ist außerdem noch gnügend Zeit. Bis zum Jahresende gibt es noch zwei Sitzungen.
Entscheidung über Konzessionsvertrag vertagen
Die Vertreter von CDU/FDP waren über dieses Antrag empört. Es wären doch Unterlagen und Vertragsentwürfe schon vor längerer Zeit an die Fraktionsvorsitzenden verschickt worden. Herr Pfalz macht noch einmal klar, dass Entwürfe nicht dasselbe sind wie ein endgültiger unterschriftsreifer Vertrag.
Die Mehrheitsfraktion nannte das Spielchen, die sie nicht mitmachen wolle, da sollte man doch einfach abstimmen. Das sei Wortklauberei. Die Kernpunkte liegen doch fest, man solle doch soviel Vertrauen in die Verwaltung haben.
Die Erfahrungen in dern letzten Jahren mit der Verwaltungsspitze der Stadt rechtfertigen keinen Vertrauensvorschuss. Im Gegenteil, es ist notwendig, genauer hinzusehen und zu prüfen, bevor entschieden werden kann. Leider sind schon zu oft falsche Informationen gegeben worden.
Lehren aus Privatisierungs- und sale-and-lease-back-Projekten
In den vergangenen Jahren haben viele Gemeindevertretungen Vertragswerken zugestimmt, die sie nicht kannten, weil sie einen Umfang von mehreren Ordnern hatten und gefüllt waren mit juristischen Klauseln, die nur Eingeweihde in ihrer Tragweite erfassen können. Sie hatten darauf vertraut, dass alles seine Richtigkeit hat. Damit haben sie Wasserversorgungen, Abwassersysteme, Verwaltungsgebäude und Schulen und vieles mehr an Investoren verkauft und danach ihnen Miete gezahlt. Das sollte für die Gemeinden und Städte billiger sein. Auf Kritiker hatte man nicht gehört. Heute hat man erkannt, dass das ein Fehler war und den Städten teurer kommt. Aus diesen Verträgen ist schwer herauszukommen, der Schaden ist da.
Der anstehende Vertragsabschluss soll nicht mit diesen Projekten auf eine Stufe gestellt werden. Die Lehre daraus ist aber, dass man seine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung eines Vertragstextes erfüllen muss.
Angesichts dieser Erfahrungen, eine Zustimmung zu nicht vorliegenden Vereinbarungen zu machen, zeugt nicht von Verantwortung. Ein redlicher Kaufmann wird immer seinen Geschäftspartner auffordern den Vertrag erst gründlich zu lesen. Von dieser bewährten Praxis sind wir in Homberg weit entfernt.
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