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Herr Siebert, schon viele zweite Chancen sind verspielt

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Der Bundestagsabgeordnete Siebert meinte im HNA-GesprÀch am 31. Juli 2009:

“Man kann Wagner nicht fĂŒr immer wegen dieser VorwĂŒrfe verurteilen. Da muss eine zweite Chance drin sein. Und die wird er auch nutzen.”

Dem Ausschuss zur AufklĂ€rung der VorgĂ€nge wegen des Steinbruchs in Dickershausen waren Unterlagen vorgelegt worden, die in dieser Verfassung nur zwei SchlĂŒsse zuließen.

Entweder wird in der Verwaltung nicht vorschriftsmĂ€ĂŸig gearbeitet, wozu es gehört, dass die VorgĂ€nge in den Akten jederzeit vollstĂ€ndig unachvollziehbar sind, oder die vorgelegten Unterlagen waren vorher gesĂ€ubert worden.

Dass die Akten nicht vollstÀndig waren, wurde in den Abschlussberichten des Ausschusses dargestellt. Nur zwei auffÀllige Beispiele:

1. Da wird ca. 1 1/2 Jahre mit einer Firma verhandelt und ein Vertrag geschlossen, es gibt aber kein einziges SchriftstĂŒck mit dem Briefkopf der Firma, außer dem auf der KĂŒndigung des Vertrages. Das entspricht auch im Zeitalter von Email nicht den Erfahrungen.

2. Eine Firma fĂŒhrt Probebohrungen auf fremden GrundstĂŒcken durch, es gibt ebenfalls keinen Schriftwechsel ĂŒber die Genehmigung. Schon um sich abzusichern wĂŒrde eine Firma darauf bestehen.

Allein diese beiden Beispiele zeigen, die vorgelegte Akte ist offensichtlich manipuliert worden. Der Punkt wurde nach Abschluss des Ausschusses nicht weiter verfolgt, da der Vertrag von der Firma gekĂŒndigt worden war. Vielleicht ist es doch notwendig hier noch einmal nachzufassen.

FĂŒr die DickershĂ€user bleibt es unvergessen, dass der BĂŒrgermeister schon lĂ€ngst einen Vertrag unterschrieben hatte, den BĂŒrgern aber immer noch vorlog, man habe bisher nur die Absicht, einen zu unterschreiben. Ein dreiviertel Jahr trieb der BĂŒrgermeister dieses Spiel, bis er in einer BĂŒrgerversammlung eindringlich befragt wurde. Dieser BĂŒrgermeister hat schon damals seine GlaubwĂŒrdigkeit verspielt. Gelernt hat er daraus nichts.

Die RĂŒckholaktion des Stadtverordneten war bereits seine zweite Chance, auch die hat vertan. Und das war nur ein Beispiel von vielen weiteren.

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BingelbrĂŒcke: Die Auftragsvergabe

Im August letzten Jahres fiel die Entscheidung zum Bau der BingelbrĂŒcke.
1. Ohne TagesordnungsankĂŒndigung.
2. Ohne Unterlagen.
3. Ohne Ausschreibung.
4. Auf die Anfrage im FrĂŒhjahr: falsche Antworten.

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