HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Solar: Aus den ÄnderungsantrĂ€gen (6)

<< voriger Beitrag | | zum Thema | | nÀchster Beitrag >>Bild

Eigene Schemazeichnung, LĂ€ngsschnitt (etwa maßstabsgetreu) nach den verstreuten Angaben in den ÄntrĂ€gen.

Verfasser IngenieurbĂŒro Christoph Henke im Auftrag des Magistrats der Stadt Homberg
Stand 6. 5. 2008

AuszĂŒge aus der BegrĂŒndung zur Änderung des FlĂ€chennutzungs- und des Bebauungplans

Informationen, die den Stadtverordneten vom Magistrat nicht vorgelegt worden sind, die aber fĂŒr eine Beurteilung wichtig sind.

Besonders apart ist Argumentation hinsichtlich der exponierten Lage der Anlage und die BeeintrÀchtigung des Landschaftsbildes, die durch eine Bepflanzung hinter der Anlage gemindert werden soll.

“…maximal zulĂ€ssige Firsthöhe der baulichen Anlage (FH = 7,5 m)” [Seite 4]

“…sichtexponierte SĂŒdhanglage am Ortsrand …”[Seite 4]
“…gewisse Bedeutung fĂŒr das Orts- und Landschaftsbild…” [Seite A4]
“…ergeben sich negative Auswirkungen auf die SchutzgĂŒter von Natur und Landschaft.
Diese resultieren vor allem aus der potenziell möglichen VersiegelungsflĂ€che.”

“Weithin einsehbar ist die FlĂ€che aus den sĂŒdlichen Richtungen.” [S. 13]
“Um eine Verschattung des Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik auszuschließen wird die FlĂ€che zum Anpflanzen auf die Geltungsbereichsgrenze im nördlich des Sondergebietes gelegenen Teil der FlĂ€che fĂŒr die Landwirtschaft begrenzt. “[Seite 4]
“Zum Sichtschutz wird an den Geltungsbereichsgrenzen im nördlichen Teil eine FlĂ€che zum Anpflanzen von BĂ€umen und StrĂ€uchern festgesetzt.”

Der Sichtschutz verhindert nicht den Blick auf die Anlage [“sichtexponierte SĂŒdhanglage”] vom weitlĂ€ufigen Tal aus, sondern ist hinter der Anlage “versteckt”. Lediglich der Nachbar hat dann keine Fernsicht mehr.

“Der Unterstand soll im Rahmen einer Pferdehaltung sowohl als Tierunterstand als auch zum Abstellen von landwirtschaftlichen GerĂ€ten und Fahrzeugen dienen.”

“…Errichtung einer Photovoltaikanlage als Aufdachanlage…”

“…, damit die Errichtung entsprechender baulicher Anlagen als TrĂ€gerkonstruktion fĂŒr Photovoltaikanlagen ermöglicht wird.”

“Der mittlere Teil des FlurstĂŒcks wird mit einer Tiefe von 19,0 m als Sondergebiet Photovoltaik festgesetzt. Das Sondergebiet wird in Lage und GrĂ¶ĂŸe dem konkret geplanten Vorhaben angepasst.”

“Im Sondergebiet Photovoltaik sind bauliche Anlagen als TrĂ€gerkonstruktion fĂŒr Photovoltaikanlagen und entsprechende Photovoltaikanlagen zulĂ€ssig. Die Nutzung der TrĂ€gerkonstruktion als Unterstand fĂŒr Tierhaltung und landwirtschaftliche Fahrzeuge ist zulĂ€ssig.”

“Die Versorgung mit Löschwasser ist aufgrund … gegeben.”

“Inwiefern der Nasswiesenbestand tatsĂ€chlich langfristig aufgrund der standörtlichen Bedingungen und der Einflussnahme durch die Nutzung zu erhalten ist, kann hier nicht mit Sicherheit abgeschĂ€tzt werden. ” [S. 14]

“Wegen der planungsrechtlichen Situation vor Ort, mit der nicht gegebenen Privelegierung des privaten Interessenten am Betrieb einer Photovoltaikanlage am entsprechenden Standort im Außenbereich (Ortsrandlage) und der eigentumsrechtlichen Situation, waren keine planungsrechtlichen Alternativen gegeben, um die bauleitplanerischen Ziele der Stadt Homberg (Efze) zur UnterstĂŒtzung des Vorhabens eines HĂŒlsaer BĂŒrgers umzusetzen und langfristig zu sichern.” [S. 16]

Druckansicht Druckansicht

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum