HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

RĂŒckblick auf den Prozess vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof

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War dieser Prozess über die Besetzung der Ausschüsse überhaupt nötig? Nein – Ja – Nein

NEIN
1. Wenn man eine gute Zusammenarbeit aller Homberger Parteien gewollt hätte, dann hätte man die Sitze nach den Verteilerschlüssel verteilen können. Dabei wäre es zwischen FDP und Grünen zu einem Losverfahren gekommen.
2. Es wäre auch möglich gewesen, den Ausschuss zu vergrößern, so dass alle Parteien entsprechend ihrem Stimmanteil vertreten gewesen wären. In andern Kommunen hat man so verfahren.

Keine dieser Lösungen waren von CDU und FDP gewollt. Bei der Wahl am 27. April 2006
bestanden sie darauf, gemeinsam gezählt zu werden, weil ihnen das nach den Regeln des Zählverfahrens einen Sitz mehr verschaffte. Es hieß auch "Sie können ja dagegen klagen."

JA
Die Klage war notwendig, weil diese Regelung gegen die bisherige bundeseinheitliche Rechtsprechung verstieß. Dies sah auch das Verwaltungsgericht in erster Instanz  am 8. Februar 2007 so.
In der Verhandlung der ersten Instanz wurde auch ein paralleler Fall aus Frankenberg verhandelt, bei dem die dortige Mehrheitsfraktionen behauptete, sie habe einen Koalitionsvertrag geschlossen. Bei einem Koalitionsvertrag sah das Gericht die Sitzverteilung anders.

Der Rechtsvertreter des Homberger Stadtverordnetenvorstehers trug in dieser Verhandlung nicht vor, dass es auch in Homberg einen Koalitionsvertrag gäbe. Hätte er das getan, wäre das Urteil schon in dieser Instanz nach den Vorstellungen der Mehrheitsfraktion ausgefallen.
Er konnte das wohl auch nicht vortragen, denn in der Zeit von April 2006 bis Februar 2007 wurde nie von einer Koalition, geschweige denn von einem Koalitionsvertrag gesprochen; immer nur von Zusammenarbeit.

NEIN
CDU und FDP stimmten für eine Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz.
Wieder ein unübersehbares Zeichen, dass ihnen nicht an einer guten Zusammenarbeit gelegen war.
Jetzt wurde der Prozess aufgrund ihrer Initiative vor den Verwaltungsgerichtshof gebracht.
Die Fortsetzung des Verfahrens bedeutete weitere Kosten, die zu vermeiden gewesen wären. Wenn es bereits 2006 einen Koalitionsvertrag gegeben hätte, hätte das im ersten Prozess zur Sprache gebracht werden können. Das war aber nicht der Fall.

Das Vorgehen läßt nur den Schluss zu, dass man nach der ersten Gerichtsentscheidung darauf gekommen ist, dass man die Entscheidung zu seinen Gunsten verändern kann, wenn man die Behauptung von einem Koalitionsvertrag aufstellt. Einem Koalitionsvertrag sieht man nicht an, wann er unterschrieben wurde. Die im Gericht vorgetragenen Behauptungen, dass schon vor der Ausschusswahl die Homberger über die Koalition informiert worden seinen, ließ sich nicht belegen.

Die Kosten des Verfahrens trägt letzlich die Stadt, da es sich um eine Organklage zwischen zwei Organen der Stadt handelt. Zumindest die Kosten für das Berufungsverfahren wären vermeidbar gewesen.

Das Verfahren zeigt überdeutlich, hier ging es um eine Machtdemonstation und nicht um die Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Dafür sind der Mehrheitsfraktion auch keine Kosten zu schade.

>> Verwaltungsgericht am 6. Mai
>> Besetzung der Homberger Ausschüsse vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof
>> VGH hat entschieden


BingelbrĂŒcke Hersfelder Straße

BingelbrĂŒckeEine Erneuerung der BrĂŒcke in Holz statt in Stahl, wie sie die Mehrheitsfraktion beschlossen hat, hĂ€tte neben den Kosten auch aktiv das Klima durch CO2 Verminderung entlastet.

Wieder einmal mehr Schau als Substanz.

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