Die verlorene Glaubwürdigkeit des Forst- und Umweltdienstes
Engagement für Recycling und erneuerbare Energie, dafür stand bisher der Name des Forst- und Umweltdienstes e.V.in Borken und ihres Unternehmens Recycling- und Umweltdienst GmbH.
Zahlreiche Schulen im Kreis sind bei der Beheizung auf Holzhackschnitzel umgestellt worden, die liefert das Unternehmen. Einsammlung von alten Computern, Waschmaschinen und sonstigen Elektrogräten für den Abfallzweckverband ist ein weiterer Geschäftszweig, der den Bürgern im Kreis bekannt ist.
Seit Juli 2010 steht der Name aber auch in Verbindung mit einer Asbestdachsanierung und dem unverantwortlichen Verhalten im Umgang mit dem gefährlichen Stoff Asbest, das der Verein bis heute zeigt. In Verlautbarungen gibt sich der Verein verantwortlich, doch die Taten sprechen eine andere Sprache.
Die Asbestdachsanierung entsprach eben nicht den Vorschriften, wie der Verein nicht müde wird, immer wieder zu behaupten. Da gab es keine Informationen über die Sicherheitsmaßnahmen an die Mieter, keine Absperrung und keine Warnschilder. Das wäre vorschriftsmäßig gewesen. Von der Abdichtung der Innenräume ganz zu schweigen.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen seien gar nicht nötig gewesen, sagt der Verein, Vorab-Proben hätten ergeben, dass auf den Platten nur "Kalk, Gips, Silikate" lag. Das ganze nannte der Verein "Gutachten", es war nichts weiter als ein nachträgliches Gefälligkeitsschreiben, eine schriftliche Lüge, wie der Jurist sagt. Obwohl das nachgewiesen wurde, tut der Verein und auch die HNA weiterhin so, als sei es ein fundiertes Gutachten. Wie die Verwandlung von "Kalk, Gips, Silikat" zu dem nun unstrittig vorhanden Asbest vor sich geht, bleibt ein Geschäftsgeheimnis dieser Recyclingfirma.
Nicht die Fachfirma, die die Asbestarbeiten vorschriftsmäßig angemeldet hatte, führte die Arbeiten durch, sondern "Demonsan" aus Harsewinkel bei Gütersloh, die soll es jetzt aber auch nicht gewesen sein, obwohl der Name auf den Deponieschein steht, sondern Andzelika Lewandowska, Maschinenhandel und Kosmetikstudio aus Harsewinkel.
Nachdem in einem zertifizierten Labor in einer Probe Asbest nachgewiesen worden war, machte der Verein daraus, es sei nur eine einzige Faser gefunden worden. Das sei alles nicht so schlimm, Asbest ist überall. Die Behörden sahen das ebenso und legten ihre Hände in den Schoß. Außerdem könne der Verein über die sachgerechte Arbeit Nachweise vorlegen, es sei alles dokumentiert worden. Nichts von dem ist bisher vorgelegt worden.
Alles nur Gerüchte mit dem Asbest. Verein überlegt wegen Rufschädigung zu klagen. Trotzdem scheue man keine Mühen und Kosten und werde eine Raumluftmessung vornehmen lassen. Danach: Der TÜV-Rheinland habe nichts gefunden. Dass das TÜV-Labor nur den Filter geprüft hat, der eingereicht wurde, wurde nicht gesagt: Woher der Filter stammt, ob da überhaupt Proben genommen wurden. Es wird alles nur behauptet, nichts bewiesen. So gewinnt der Verein kein Vertrauen zurück, er verspielt es weiter.
Der Verein will Ruhe haben, die Anwälte schicken Unerlassungserklärungen mit hohen Strafandrohungen, erwirken einstweilige Anordnungen und begründen das mit Gefälligkeits"gutachten" und falschen eidesstattlichen Versicherungen. Und dann wird doch in fünf Proben fünf mal Asbest gefunden.
Wieder beteuert der Verein seine Unschuld, lässt neue Proben nehmen, vermeidet aber einen vereidigten Gutachter heranzuziehen. Das Ziel ist weiterhin nur zu demonstrieren, man habe alles richtig gemacht. Heute nun ein neue Wendung: Asbest war schon aus Bundeswehrzeiten in der Halle. Wie kommt der Asbest dann auf die Dinge, die erst vor drei Jahren eingelagert worden sind? Wieso kann der Verein eine asbestbelastete Halle vermieten? Es ist wieder nur ein Schutzbehauptung des Verein, in den Hallen sei mit asbesthaltigen Materialien gearbeitet worden. In Kupplungen und Bremsen wurde anderer Asbest verwendet als nachgewiesen wurde. Nun verkündet der Verursacher selbst: "Wir haben nie fahrlässig gehandelt." Wer es noch glauben kann.
Druckansicht
Wie kann man nur Bürgerbeauftragter und Fachbereichsleiter
51.0 – Fachbereichsleitung einschl. zentraler Dienste und Jugendhilfeplanung
51.3 – Allgemeiner sozialer Dienst
51.9 – Jugendhilfeplanung, Beratung und Aufsicht
sein und so etwas mittragen !
Wo können die Menschen, die auf Listen der Parteien stehen und am 27 März als Bürgervertreter gewählt werden wollen, zu solchen Ereignissen jetzt schon schweigen.
Als Bürgervertreter werdet ihr noch mehr zum Stimmvolk in den Vertretungen und macht den Mund dort erst recht nicht auf.
Schämt euch zutiefst.
Behindertenbeauftragte der Stadt und des Kreises wo seit ihr ?
VdK ?
Krankenkassen
Berufsgenossenschaft
Gewerkschaft z. B. Herr Rübsam