Warum sind die Erläuterungen zum Grundstücksverkauf an die BTD entfernt worden?
Im Mai 2014 beschlossen die Stadtverordneten für knapp 1 Mio. Euro Grundstücke im Kasernengelände zu verkaufen.
Aus dem Verkauf wurde nichts.
Wer heute die Unterlagen auf der Homepage der Stadt zu diesem Verkauf durchsehen will, findet eine Lücke. Bei diesem Thema sind die Unterlagen, die die Stadtverordneten erhalten haben, nicht oder nicht mehr veröffentlicht.
Das wirft Fragen auf.
1. Was stand in den Unterlagen?
2. Welche Informationen sind so brisant, das sie nicht mehr zugänglich sein sollen?
3. Wem nutzt es, wenn die Unterlagen nicht mehr bekannt werden?
4. Wer hat geholfen, dass die Unterlagen verschwinden?
Inzwischen hat die Recherche zu dem Thema weitere Zusammenhänge aufgedeckt, die auf ganz neue Zusammenhänge verweisen.
Abbildung: Erläuterung zum Tagesordnungspunkt Grundstücksverkäufe, Erläuterungen sind entfernt. Die abgebildete Seite erhält nur nur die Überschrift. In den Erklärungen, die die Stadtverordneten als Papier erhalten hatten, war die Seite vollständig mit Text versehen.
zu 1) Inhalt der entfernten Unterlagen
a) Erläuterungen zu den zu verkaufenden Flächen im technischen Bereich der Ostpreußenkaserne:
– es liegt ein Kaufangebot der Firma BTD (Panzerverschrottung) vor
– vor einem Kaufvertrag sei Grundsatzbeschluss erforderlich
– Die Firma BTD wird durch den Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem vertreten
– Hessische Landgesellschaft (HLG) hat Kaufpreis von 758.637,50 € ermittelt
Als Anlagen liegen bei:
– Schreiben des Rechtsanwalts Christian Krug v. Einem
– Tabellen zur Kaufpreisermittlung für drei Teilflächen
– Luftbild und Auszug aus dem Bebauungsplan zu den Flächen
b) Erläuterungen zu "ehemalige Standortschießanlage zum Zwecke der Algenzucht"
– Vor einem Kaufvertrag sei Grundsatzbeschluss erforderlich
– Hessische Landgesellschaft (HLG) hat Kaufpreis von 247.000,00 € ermittelt.
Als Anlagen liegen bei:
– Luftbild und Auszug aus dem Bebauungsplan zu der Fläche
Die Unterlagen, die alle Stadtverordneten in Papierform erhalten haben, sind von mir eingescann und in eine pdf-Datei umgewandelt worden. Diese kann heruntergeladen werden. Unterlagen zum Verkauf an BTD (Wegen der Dateigröße (19 MB), längere Ladezeit beachten)
zu 2) Brisante Details in den Unterlagen
zu a) Flächen im technischen Bereich
– Kaufangebot der Firma BTD:
Die Firma BTD hat kein Kaufangebot abgegeben. Die Behauptung im Schreiben des Rechtsanwalts ist falsch.
Die Muttergesellschaft der BTD, die Scholz AG, war weder über den Vorgang informiert, noch hatte sie ihn gebilligt.
Als Käufer stand im Vertragsentwurf auch nicht die BTD sondern eine kleine, neue gegründete Firma des Geschäftsführers der BTD.
– Grundsatzbeschluss vor Kaufvertrag
In den Erläuterungen heißt es:
"Vor Abschluss eines Kaufvertrages ist ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich."
Es gab keinen Grundsatzbeschluss, sondern nur einen Kaufvertrag der beschlossen wurde. Sollte der Begriff "Grundsatzbeschluss" in die Irre führen oder die Entgüligkeit des Beschlusses verdecken?
– Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem
Der Anwalt handelte nicht im Auftrag der BTD sondern im Auftag der Firma Peter Koch Invest UG. Der Anwalt täuschte ein falsches Mandat vor.
– Hessische Landgesellschaft (HLG) als Verkäufer
Der Kaufvertrag wurde von der HLG und dem Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem verhandelt und ausgearbeitet. Die HLG wusste, dass nicht die BTD als Käufer auftritt, sondern die Peter Koch UG. Trotzdem hat sie mitgeholfen den falschen Anschein aufzubauen. In den Tabellen zur Kaufpreisermittlung wird als Käufer immer die BTD genannt. Die HLG hat sich aktiv an der Täuschung beteiligt.
zu b) ehemalige Schießanlage zum Zwecke der Algenzucht
– Wer ist Käufer?
Es ist kein Käufer genannt. Die Firma die ÖPAG, die sich in Homberg in den Gremien als Firma für Algenzucht vorgestellt hatte, hat Insolvenz angemeldet, sie scheidet als Käufer aus.
Erst auf wiederholte offfizielle Nachfrage nach dem Namen des Käufers, der in dem Vertrag steht, nannte der Magistrat die Peter Koch Invest UG, die auch für für den technischen Bereich (a) als Käufer in dem Kaufvertrag eingetragen war. Als Nachweis wurde der Magistrat aufgefordert. die erste Seite des Vertrags mit den Namen der Vertragspartner vorzulegen. Dies hat der Magistrat bis heute nicht getan.
– Verkaufspreis gesenkt
Die HLG hat am 01.04.2014 einen Kaufpreis von 247.200 Euro ermittelt. Als Käufer ist N.N. in der Tabelle eingetragen. Laut Protokoll stimmten die Stadtverordneten für einen Verkauf zum Preis von 200.000 Euro, wie schon vorher der Haupt- und Finanzausschuss.
Ohne Begründung verzichteten die zustimmenden Stadtverordneten also auf 47.200 Euro.
– Hessische Landgesellschaft (HLG) als Verkäufer
Der Kaufvertrag wurde von der HLG und dem Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem verhandelt und ausgearbeitet. Die HLG wusste, dass die Peter Koch UG als Kaufer auftritt. Trotzdem hat sie mitgeholfen den falschen Anschein aufzubauen, die ehemalige Schießanlage würde zum "Zwecke der Algenzucht" verkauft. Die HLG hat sich aktiv an der Täuschung beteiligt.
zu 3) Wem nutzt es, wer hat ein Motiv für die Entfernung der Unterlagen auf der Homepage der Stadt?
– Die Hessische Landgesellschaft (HLG) war aktiv an dem Vorgang beteiligt.
Es ist kaum denkbar, dass die HLG in Kassel solches Täuschungsmanöver ohne Rücksprache mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens durchführt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist der Staatssekretär des Hessischen Wirtschaftsministeriums. Die Billigung durch das Ministerium für das Vorgehen kann wohl vorausgesetzt werden, denn eine Distanzierung hat es bisher nicht gegeben.
– Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem aus Mühlhausen, der vorgab für die BTD zu handeln.
– Ex-Bürgermeister Martin Wagner, der als Sprecher des Magistrats dieses Geschäft vertrat und Ende Juli 2014 als Berater für den Käufer Peter Koch auftrat.
Der Ex-Bürgermeister besuchte das Rathaus auch zusammen mit einem Vertreter des Rüstungskonzern Krauss-Maffey-Wegmann. Hier gibt es einen direkten Bezug zu den Panzerverschrottern, weil viele Panzerteile auch als Ersatzteile weiterverwendet werden. Da es um Rüstungsgüter geht, sollte auch nicht der Rüstungslobbyist, der hiesige Bundestagsabgeordnete Bernd Siebert (CDU) aus dem Blickfeld fallen.
– Der Zentralausschuss der Regionalversammlung, der die Standortschießanlage zum Zwecke der Algenzucht zusätzlich als Gewerbefläche aufgewiesen hat und sich in der Begründung ausschließlich auf die Darstellung der Stadt stützte, ohne diese zu prüfen.
zu 4) Wer hat geholfen, dass die Unterlagen verschwinden?
Im Homberger Rathaus konnte Ex-Bürgermeister Martin Wagner qua Amt veranlassen, dass die Unterlagen auf der Homepage nicht veröffentlcht werden. Nach Ende seiner Amtszeit, also spätestens seit Amtsantritt von Dr. Ritz, liegt die Verantwortung bei ihm. Er hat die fehlenden Unterlagen nicht veröffentlicht.
Mögliche Anweisungen des Bürgermeisters müssen über den Tisch des Beamten für das Hauptamt gegangen sein. Letztlich muss ein Mitarbeiter per Anweisung dazu veranlasst worden sein, die Daten technisch herauszunehmen. Es gibt im Rathaus bis heute sowohl Verantwortliche wie Mitwisser.
– Rechtsanwalt Christian Krug v. Einem
Der Anwalt handelte nicht im Auftrag der BTD sondern im Auftag der Firma Peter Koch Invest UG. Der Anwalt täuschte ein falsches Mandat vor.
Wann trat der Rechtsanwalt erstmals auf angeblich im Auftrag von BTD?
Wann wurde die UG gegründet ?
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Das ist nicht mit dem Wort "Täuschung" abzutun. Für mich war es ein Betrugsversuch an dem einige Personen und Firmen / landeseigene Betriebe beteiligt sind.
Auszug:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
…..
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Zur Löschung.
Leiter der Verwaltung ist der Bürgermeister. Er ist verantwortlich für das was geschieht bzw. nicht geschieht.
Er ist also auch für den Inhalt der Homepage verantwortlich:
Impressum:
Magistrat der Stadt Homberg (Efze)
Vertreten durch Bürgermeister Dr. Nico Ritz
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
Tel.: (05681) 994-0
Fax: (05681) 994-299
E-Mail: info@homberg-efze.de
https://www.homberg-efze.eu/impressum/
Das der Stadtverordnetenvorsteher dieses duldet wirft ein bezeichnendes Bild !!!
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@ DMS
Bestimmt erwarten Sie auf Ihre Veröffentlichungen Diskussionsbeiträge der Leserschaft des Homberger Hingucker.
In diesem Fall fällt es den Außenseitern garantiert schwer Stellung zu beziehen. Ein Geschmäckle ist erkennbar, was aber steckt genau dahinter?
"Teufelchen" scheint mir ( erkennbar in vielen seiner Beiträge ) zu den Insidern der Homberger Politik zu gehören…
11. November 2015 Unverändert.
👿
Eindeutig ein Symbol für den weiteren Niedergang in Hombergs Politlandschaft. Ob Inhalte der Protokolle, Eingriffe in die Tagesordnung, Entscheidungen. Nichts, aber auch gar nichts ist positiv. Und für solche Führungsarbeit finden sich im ehrenamtlichen Bereich immer noch Menschen, die noch nicht einmal Warnsignale setzen.
Einfach mal 3 Monate aussetzen, sozusagen ein Streik um zu Verbesserungen zu kommen.